100.000,00 € Jahresbruttoeinkommen Fragen

  • Hallo Charly,


    der Unterschied zwischen Gesamteinkommen und zu versteuernden Einkommen kann schon erheblich sein.

    Ob das Amt dann diese Posten anerkennt, entzieht sich meiner Kenntnis.


    Bei gemeinsamer Veranlagung (Ehepaar oder LPartG) wird es auch kompliziert, da der Bescheid oft diese Aufwendungen zusammen erfasst und berücksichtigt.


    Gruß


    frase

  • Hey Charly

    genau diese Frage hatte ich ja auch im Kopf....Weil ich auch immer dachte es geht um Seite 2 im Steuerbescheid. Sprich Werbungskosten sind da ja abgezogen. Allerdings ist diese abgezogene Summe bei "Ottonormalverdiener" nicht viel. Sag ich jetzt mal so. So ist es bei mir....Standardabzüge halt.

    Und in meinem link sowie weiteren Beispielen von namenhaften Seiten hatte ich den Abzug der 5 % Altersvorsorge des Bruttoeinkommens vom Vorjahr gefunden sowie auch Kilometergeld zwecks Arbeitsweg usw

    Ggf geht man hier vom Einkommen auf Seite 1 des Steuerbescheids aus abzüglich dieser Posten???

  • Hi Dulli,


    ja genau an diesem Punkte hänge ich auch. In dem Beispiel aus deinem Link hat die Person ein Bruttojahresverdienst von 114.000€ und davon werden unter anderem Fahrtkosten zur Arbeit 3696€ und 5% private Altersvorsorge 5700€ und private Krankenversicherung 5880€ abgezogenen. Somit kommt die Person unter 100.000€ und muss nix zahlen.


    Wo ist dieser Abzug im Gesetz geregelt?

    Die Werbungskosten sind plausibel aus meiner Sicht , aber wo ist der Rest definiert?


    An diesem Punkt hänge ehrlich gesagt. Irgendwie bin ich beruhigt, das es nicht nur mir so geht.


    Gruß

    Charly

  • warum die 5% zusätzliche Altersvorsorge überall abgezogen wird, das hat doch nichts mit der Seite 2 vom Steuerbescheid zu tun


    Diese 5% mindern die Summe der Einkünfte nicht. Die Summe der Einkünfte ist bei der Bemessung der 100T-Grenze relevant. Somit sind die 5% Altersvorsorge dabei irrelevant.


    Wenn ein UHP aber über 100T Einkommen hat (Summe der Einkünfte!), dann wird eine Berechnung der Leistungsfähigkeit durchgeführt und da können die 5% Altersvorsorge eine Rolle spielen.


    Grüße,

    m

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Hi Meg,


    also wenn ich es mal für mich zusammenfasse:


    Wenn das Jahresbruttoeinkommen weniger wie 100.000€ ist, passiert nichts bzw. muss kein Unterhalt gezahlt werden.


    Wenn es über 100.000€ liegt, ist man prinzipiell unterhaltspflichtig. Danach wird geprüft, ob durch Werbungskosten und 5% zusätzliche Altersvorsorge sich das Jahreseinkommen unter 100.000€ drücken lasst. Wenn ja zahlt man keinen Unterhalt, wenn nicht wird berechnet wieviel man Unterhalt zahlen muss.


    Sehe ich das so richtig?


    Gruß

    Charly

  • Jahresbruttoeinkommen weniger wie 100.000€ ist, passiert nichts bzw. muss kein Unterhalt gezahlt werden

    Ja. (von den evtl. möglichen theoretischen exotischen Fällen mal abgesehen, sie sind nicht Bestandteil unserer Diskussion)



    Wenn es über 100.000€ liegt, ist man prinzipiell unterhaltspflichtig

    Man ist prinzipiell immer unterhaltspflichtig, nach §1601 BGB, egal wie viel man verdient. Schon ein Baby das gestern geboren wurde ist nach meinem Verständnis den Eltern gegenüber unterhaltspflichtig, wenn das Baby heute eine Erbschaft bekommt und sein Elternteil morgen ins Pflegeheim muss. Zum Beispiel.

    Es ist aber mit Sicherheit nicht die Frage, die dich umtreibt. Dich interessiert wann ein potenzieller UHP tatsächlich zum Elternunterhalt herangezogen werden kann.



    wird geprüft, ob durch Werbungskosten und 5% zusätzliche Altersvorsorge sich das Jahreseinkommen unter 100.000€ drücken lasst. Wenn ja zahlt man keinen Unterhalt, wenn nicht wird berechnet wieviel man Unterhalt zahlen muss.

    Nein.

    Wenn man über 100T Einkünfte hat, dann wird der SHT überprüfen wie viel der UHP von seinem Nettoeinkommen an Elternunterhalt zahlen muss/kann. Die "5% Altersvorsorge" können möglicherweise vom Netto(!)einkommen (wir reden jetzt nicht mehr über die Summe der Einkünfte) abgezogen werden, das mindert die Leistungsfähigkeit des UHP so dass UHP möglicherweise weniger Elternunterhalt zahlen muss. Andere Abzugsmöglichkeiten gibt es auch. Man muss auch berücksichtigen, dass diese ganze Rechnerei nach der aktuellen Rechtslage nicht von den Gerichten geprüft wurde.

    So die sehr(!) vereinfachte Darstellung der Lage.


    Wichtig ist folgendes zu verstehen.

    - Schritt 1. Überprüfung, ob der UHP "Brutto" (Summe der Einkünfte) mehr als 100T im Jahr hat.

    Wenn mehr als 100T Brutto bejaht, dann

    - Schritt 2. Nettoeinkommen und evtl. auch Vermögen wird geprüft um festzustellen in welcher Höhe Elternunterhalt zu bezahlen ist.


    In beiden Schritten gibt es "Abzugsposten", die das jeweilige (Brutto bzw. Netto)Einkommen mindern.


    Werbungskosten mindern das Bruttogehalt ("100T-Grenze").

    Werbungskosten und die Altersvorsorgerückstellungen (die du "5%" nennst, was nicht ganz richtig ist) mindern das Nettoeinkommen im Schritt 2.

    Nochmal: stark vereinfacht!


    Grüße,

    m

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Hi Meg,


    dann verstehe ich die Rechnung bei Finanztip nicht:


    https://www.finanztip.de/elternunterhalt/


    Hier wird ganz klar vom Jahresbrutto 114.000€ folgendes abgezogen:

    - Fahrtkosten ( Werbungskosten) 3696€

    - private Altersvorsorge ( 5% vom Jahresbrutto) 5700€

    - Beträge PKV 5880€


    Unterhaltrelevantes Einkommen 98.724€


    Dann steht unter der Beispielrechnung:

    .....Er überschreitet die gesetzliche Jahreseinkommensgrenze von 100.000 Euro nicht....


    Laut deiner Aussage dürfte er doch nur die Werbungskosten vom Jahresbrutto abziehen?


    Oder verwechsel ich hier etwas?


    Gruß

    Charly


  • Jetzt verstehe ich dich, wie du auf "deine Art der Berechnung" kommst.

    Dieses Beispiel von Finanztip ist falsch. Hätte ich nicht für möglich gehalten, aber sie schreiben quatsch. Ich habe dieses Beispiel sogar vor ein paar Wochen überflogen, diese Berechnung ist mir so nicht aufgefallen. Sie vermischen Abzüge, die nur vom Bruttoeinkommen gemacht werden dürfen mit den Abzügen, die vom Netto gemacht werden.

    Eigentlich habe ich sie für seriös gehalten...

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Hi Meg,


    genau um diesen Umstand geht es mir bzw. auch Dulli, er hatte ja auch auf diesen Artikel im Anfangspost verwiesen.


    Auch folgende Seite rechnet genau so:

    https://www.pflege.de/pflegege…egerecht/elternunterhalt/



    Entweder haben sie beide falsch recherchiert oder wir verstehen etwas falsch (was ich nicht glaube).


    Also nehme ich mir für mich mit, das nur die Werbungskosten vom Brutto abgezogen werden und sich dann entscheidet, ob man Unterhaltspflichtig wird.


    Gruß

    Charly

  • nur die Werbungskosten vom Brutto abgezogen werden


    Es gibt auch weitere Abzugsmöglichkeiten, zB Kinderbetreuungskosten


    Aber Altersvorsorge und Krankenversicherungsbeiträge gehören nicht dazu, sie mindern die Summe der Einkünfte nach dem Steuerrecht nicht. So mein Kenntnisstand und mein Verständnis vom Steuerrecht an der Stelle. Ihr könnt es auch in euren Steuerbescheiden so sehen.

    Wer was anderes behauptet, soll mir eine rechtliche Grundlage dafür zeigen :)


    Summe der Einkünfte nach dem Steuerrecht ist bei der Frage entscheidend, ob man Einkommen über 100T hat oder nicht

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Ich sehe es eigentlich genau wie Meg es beschreibt.:thumbsup:


    Es bleibt aber die Frage, warum die Summe der Einkünfte (Seite 2 EStB) vom zu versteuernden Einkommen (auf der Folgeseite) abweicht.

    Das zu versteuernde Einkommen wird hier genau durch die unbeschränkt und beschränkt abziehbaren Sonderausgaben gemindert.

    (KV, PV, AV, Spenden, usw.)


    Gruß


    frase

  • Hallo,


    das ist eine sehr interessante Diskussion. Ich finde es erschreckend und gefährlich wie sonst so verlässliche Quellen solche falschen Berechnungen veröffentlichen könne .


    Aber mir persönlich habt ihr echt weitergeholfen, vielen Dank dafür .


    Gruß

    Charly

  • Hey zusammen

    erstmal: guten Rutsch an alle Mitleser und für 2024 die besten Wünsche!

    Mein Anliegen:

    der letzte Werktag im Jahr 2023 ist rum und der Postbote war heute Mittag da und hatte, Gott sei Dank, auch heute keine Post für mich. Ergo: ich habe in 2023 keine RWA oder gar irgendwie eineb Brief oder Information von der Stadt/Amt erhalten Zwecks leiblicher Vater…. Somit bin ich doch nun für 2023 und die Monate seit er in 2023 im

    Heim ist raus ja???!!!! Ich kann aufatmen?!?
    wenn in 2024 ein Brief kommen wird/würde, dann geht es ja um das Jahreseinkommen 2024 und ich bin auch erst ab dem Monat in 2024 haftbar ab dem der Brief bei mir ankommt ja?

    In 2024 komme ich nicht an die 100.000 Euro Grenze ran. Dies war in 2023 eine einmalige Sache, dass ich diese Summe wegen einer Sonderzahlung gerissen habe. Ganz knapp aber drüber. Aber nun egal da kein Brief kam korrekt?

    Danke und liebe Grüße

  • Hallo dulli,


    mach dir mal nicht solche Gedanken, es ist ja bisher keine RWA gekommen, warum sollte das jetzt noch reinflattern!

    ich bin auch erst ab dem Monat in 2024 haftbar ab dem der Brief bei mir ankommt ja?

    korrekt!

    Ganz knapp aber drüber. Aber nun egal da kein Brief kam korrekt?

    Wurde das Einkommen denn schon steuerlich bearbeitet.

    Warte doch mal ab, was rauskommt nach WK usw..


    Dir ein ruhiges neues Jahr,


    Gruß


    frase

  • Danke frase!

    Ich sehe ja auf meinem Gehaltsnachweis meine Jahreseinkommenssumme Stand Ende Dez. Und ich kenne ja die Werbungskosten, die ich immer absetze. Daher weiß ich, dass ich drüber bin. Knapp aber drüber… Aber ist ja nun auch insoweit egal und ich freue mich natürlich auch über mein Gehalt. War ja auch viel

    Arbeit. Aber genau diese Tatsache hatte mir nun natürlich Bauchweh bereitet da genau in dem Jahr wo ich einmal diese Grenze schneide, die Geschichte mit leiblichen Vater und Heim passiert.

    Warum sollte noch ein Brief kommen in 2024? Weil der Betreuer ja erst irgendwie im Dezember dann wohl Anträge gestellt hat beim Amt. Sicherlich ist es daher noch gar nicht in Bearbeitung gewesen. Wenn es in Bearbeitung kommt, könnte ja jemand auf die Idee kommen die Kinder zu suchen und anzuschreiben…

    Danke und guten Rutsch nun:-)