Familienzuschlag (Beamte) und Kindesunterhalt

  • Hallo ins Forum,

    es gibt bereits mehrere Beiträge hier, die sich mit dem Wieso des Familienzuschlags und dem Wohin beschäftigen. Dessen bin ich mir bewusst. Auch zielen bisherige Klagen i.d.R. auf die hälftige Auskehr des kindsbezogenen Familienzuschlags an den (beamteten) Barunterhaltspflichtigen ab.


    Dennoch mag ich meine Frage stellen und hoffe auf eine aufschlussreiche Diskussion:


    Grund-Sachverhalt:

    Noch nicht geschiedene Ehe zwischen 2 beamteten Elternteilen, 3 Kinder unter 10 Jahren.


    Familiäre Situation:

    In Anbetracht der sich durch die Trennung anbahnenden Pflicht auf Zahlung des Kindesunterhalt in min. 4 stelliger Höhe, musste der barunterhaltspflichtige Elternteil (ET) bezahlbaren Wohnraum finden. Dieser befindet sich nun ca. 20min. vom Lebensmittelpunkt der Kinder entfernt. Gleichzeitig stellt dies einen maßgeblichen Faktor dar, so dass die Kindsmutter ein Wechselmodell ablehnt. Wohnraum im Umfeld der Kinder ist mit der finanziellen Belastung jedoch nach wie vor nicht erschwinglich. Wechselmodell derzeit nicht möglich, da durch Kindsmutter nicht gewollt.


    Finanzielle Situation:

    Ab 1. Jan 2024 trägt der barunterhaltspflichtige ET ~ 1.300€ Kindesunterhalt nebst privater KV. Nach Abzug sämtlicher anfallenden Kosten verbleiben weit unter 500€ p.M. zur "freien" Verfügung, von denen noch getankt und Lebensmittel eingekauft werden müssen (die Fahrten zwecks Abholung und Bringen der Kinder hat der barunterhaltspflichtete ebenfalls zu tragen / statt einer 2-Raumwohnung muss eine größere, teurere angemietet werden, um die Kinder auch geschlechtergetrennt unterbringen zu können).

    Auf der anderen Seite stehen neben dem Kindesunterhalt das Kindergeld (unstrittig und auch zur Hälfte bereits im Barunterhaltsteil inkludiert) sowie der kindsbezogene Familienzuschlag i.H.v. ~700€ p.M.


    These:

    Sinn und Zweck des kindsbezogenen Familienzuschlags ist es, Beamten mit Kindern einen ähnlichen Lebensstandart bieten zu können, wie kinderlosen Beamten (Stichwort amtsangemessene Alimentation). Heißt, dass dieser kindsbezogene Familienzuschlag grds. zweckbestimmt ist, finanziellen Aufwendungen für die Kinder zu begegnen (um die familienneutralen Bestandteile der Besoldung möglichst zu schonen). Gleichzeitig soll dadurch verhindert werden, dass Kind oder Eltern auf Sozialleistungen angewiesen sein sollten.

    Die Düsseldorfer Tabelle legt fest, welchen Mindestbedarf an Barunterhalt Kinder der jeweiligen Altersstufen benötigen. Auch hier ist das Ziel, die Kinder angemessen "abzusichern", also den finanziellen Aufwendungen zu begegnen und einen "anerzogenen" Lebensstil der Elternteile zu berücksichtigen. Klar, der betreuende ET "zahlt" im Gegenzug Naturalunterhalt.


    In anderer Sache hat der BGH ein Urteil zum §6a BKGG gefällt, wonach der sog. Kinderzuschlag in voller Höhe als Einkommen des Kindes zu werten sei und wegen seiner bedarfsdeckenden Wirkung unterhaltsrechtlich berücksichtigt werden müsse. Nun hat dieser Kinderzuschlag wohl in erster Linie nichts mit dem kindsbezogenen Familienzuschlag zu tun. Dennoch finde ich die Wirkweise durchaus vergleichbar.

    Letztlich verfolgt der kindsbezogene Familienzuschlag dasselbe Ziel wie der Kindesunterhalt - nämlich die Deckung des finanziellen Bedarfs der Kinder. Legt man die Düsseldorfer Tabelle als Maßstab an, ließe sich annehmen, dass mit dem kindsbezogenen Familienzuschlag bereits ein beträchtlicher Sockel für die Abdeckung des finanziellen Kindesbedarfs vorhanden wäre. Andersherum argumentiert ließe sich ebenso annehmen, dass die Summe des kindsbezogenen Familienzuschlags und des Kindesunterhalts den finanziellen Bedarf der Kinder in erheblichem Ausmaß übererfüllt.


    Unterm Strich bleibt tatsächlich dem einen ET gerade unwesentlich mehr als der Hand im Munde, während die Kinder ausgezeichnet abgesichert sind.

    Ein Wechselmodell würde sich durchaus realisieren lassen, wenn nicht das Veto des anderen ET vorhanden wäre. Und zur Verhinderung eines solchen Wechselmodells werden fleißig Argumente gesammelt und Dokumentationen angelegt. Es ist nicht verwunderlich, ob der durchaus unattraktiven Auswirkungen eines zu implementierenden Wechselmodells im Gegensatz zum derzeit gelebten Residenzmodell...


    Und ja, der barunterhaltspflichtige ET leidet unter dieser Situation beträchtlich - denn er möchte vor allem den Kindern mehr Zeit bieten und geben können, um an ihrem Leben aktiv teilhaben zu können. Die finanzielle Geschichte ist daher prinzipiell eher nebensächlich, aber wirkt sich erheblich auf den ET aus (Stichwort Existenzsorgen).


    Frage:

    Warum wirken sich die kindsbezogenen Familienzuschläge in Beamten-Trennungsfamilien nicht als bedarfsdeckend und unterhaltsrechtlich zu berücksichtigen aus?

  • Hi,


    Familienzuschläge sind integrierter Bestandteil des Gehalts. Deshalb werden sie auch mit dem Gehalt ausgezahlt. Der Kinderzuschlag ist zweckgebunden. Der wird bei vorliegen der Voraussetzungen für ein bestimmtes Kind bezahlt und kann deshalb auch Einfluss auf die Höhe der Unterhaltszahlungen haben.


    Noch ein Nachtrag (ich denke heute irgendwie extrem langsam, sorry): wenn die Situation umgekehrt ist, also der Zahler von Unterhalt den Familienzuschlag erhält (neue Familie), fließt dieser Gehaltsteil auch in die Berechnung mit ein, kommt also auch den Kindern, die nicht bei ihm leben zugute. Auch das ärgert viele. Hinsichtlich der anderen Probleme, die du hast, melde ich mich nochmals gesondert, man sollte das alles nicht vermengen. Sonst wirds unübersichtlich.


    TK

  • Hi Pfin,


    ich melde mich hier noch mal gesondert. Nochmals klarstellend: das einzige gemeinsame am Familienzuschlag und dem Kinderzuschlag ist der letzte Teil der Vokabeln "Zuschlag." Es ist juristisch gesehen was völlig anderes und das ist auch durchaus nachvollziehbar. Der allgemeine Familienzuschlag ist nun mal nicht personengebunden.


    Wenn du im übrigen finanziell so knapp bist, dann machst du irgend was falsch. Du könntest z.B. einmal Wohngeld beantragen, auch als Beamter. Und wie du rechnest, ist auch nicht nachvollziehbar. Denn wir haben einen Selbstbehalt von derzeit 1600 € im Monat, zuzüglich der Beträge, um die man sein Einkommen bereinigen kann. Davon kann man leben. Wenn man es nicht schafft, dann hat man sein Leben einfach noch nicht auf die neue Situation umgestellt. Ich weise immer wieder darauf hin: wenn man eine funktionierende wirtschaftliche Einheit in zwei aufteilt, dann kann der Level in der Regel nicht gehalten werden. Das ist nun mal so. Da muss jede, wirklich jede Ausgabe auf den Prüfstand.


    Und verabschiede dich doch endlich von dem Wechselmodell. Abgesehen davon, dass es das teuerste Modell ist, verkraften es die meisten Kinder nicht, insbesondere dann nicht, wenn die Eltern nicht nach wie vor ganz dicht beieinander wohnen. Das ist doch häufig ein Leben aus dem Koffer; und wenn man was ungeplant in der Schule braucht (man hat ja nicht alles doppelt), dann zurück, das Teil holen; die Freunde sind es auch irgendwann leid, irgendwohin zu fahren, an der falschen Tür zu klingeln u.s.w.


    Viel sinnvoller und preiswerter, also in deiner Situation realistischer, ist es, die Schulferien intensiv auszunutzen. Das sind ja ca. 12 Wochen. Dazu gibt es lange Wochenenden, Brückentage. Das ist dann entspannter; preiswerter und auch realistischer.


    TK

  • Danke für die Antwort @TI.


    Ich bin mir nicht wirklich sicher, was ich davon halten soll. Ich kann gerne mal meine Einnahmen-/Ausgaben mit Ihnen teilen. Es würde mich wundern, wenn ich dahingehend ein überschwängliches Leben führen würde, freue mich aber über Verbesserungsvorschläge.


    Und verabschiede dich doch endlich von dem Wechselmodell. Abgesehen davon, dass es das teuerste Modell ist, verkraften es die meisten Kinder nicht, insbesondere dann nicht, wenn die Eltern nicht nach wie vor ganz dicht beieinander wohnen. Das ist doch häufig ein Leben aus dem Koffer; und wenn man was ungeplant in der Schule braucht (man hat ja nicht alles doppelt), dann zurück, das Teil holen; die Freunde sind es auch irgendwann leid, irgendwohin zu fahren, an der falschen Tür zu klingeln u.s.w.

    Nein. Das kann und will ich nicht. Ich leide derzeit vor allem sehr unter der Situation, nur der Wochenend-Daddy zu sein. Alltag findet bei und mit mir quasi nicht statt. Das Nötigste wird mir mitgeteilt, wenn die Kindsmutter ausfällt bin ich nicht Bestandteil eines Plan B (obwohl verfügbar). Den Kindern geht es gut bei und mit mir. Sie möchten Zeit mit mir verbringen. Andersherum ist es genauso.


    Es gibt derzeit eine Wohnung, 100m vom noch gemeinsamen Haus entfernt. Das ist quasi wie ein Jackpot. Wieder direkt im Umfeld bei den Kindern usw. Und was ist? Ich kann sie mir unter der derzeitigen Belastung nicht leisten - sie ist 300€ zu teuer. Ja. Wohngeld habe ich noch nicht probiert. Da bin ich gerade bei. Ebenso wie bei der Prüfung, ob ich doch Unterhalt von meiner Ex einfordern muss, was mir zutiefst Zuwider ist.

  • Hi,


    es ist klar, dass du zur Zeit sehr unter dieser Situation leidest; dein komplettes Leben wird ja umgekrempelt. Aber die Lösung sollte nicht sein, hier etwas anzustreben, was man letztlich finanziell nicht stemmen kann und den Kindern auch nicht unbedingt gut tut. Dir insoweit zum Trost: Kinder entwickeln sich heute anders, als wir es getan haben. Sie sind viel zeitiger äushäusig aktiv, in Vereinen, mit Freunden, viel zeitiger als das bei uns war. Das ist die Entwicklung, und spätestens mit Ende der Grundschule ist diese intensive Eltern/Kind Zeit vorbei.


    Und, was viele auch immer wieder verkennen, es kommt für die Entwicklung Eltern/Kind Beziehung nicht so sehr auf die Zeit an, die man miteinander verbringt, sondern auf die Art und Weise, wie man dieses Zusammensein gestaltet. Du wirst dich in den Umgangszeiten intensiv mit den Kindern befassen, mit ihnen spielen, was weiß ich. Davon haben die Kinder mehr als von einem gestressten Vater, den sie nur in den Abendstunden sehen, der kaputt vom Job ist. Worauf ich hinaus will: du hast da ganz vieles in der Hand. Nutze diese Chance.


    So, zurück zum juristischen, wir bewegen uns hier ja primär in einem Rechtsforum. Es fällt nach einer Trennung immer schwer, zu verstehen, dass eine komplett andere wirtschaftliche Situation da ist. Dass es in den seltensten Fällen möglich ist, den alten Lebensstandart beizuhalten. Wir haben es jetzt eben mit zwei Wirtschaftseinheiten zu tun. Es fallen zwei Mieten an, insbesondere doppelte Nebenkosten, zwei mal GEZ, Strom u.s.w. Anders ausgedrückt, jede, aber jede Ausgabe, die man vorher als selbstverständlich empfand, muss auf den Prüfstand.


    Der Selbstbehalt ist ja so hoch, dass ein Berufstätiger bei vernünftiger Einteilung davon leben kann. wirklich. Einsparpotential haben wir in der Regel einmal beim PKW, den der überwiegende Teil der Bevölkerung einfach nicht benötigt, wenn man sich das mal anschaut; und dann auch ganz gewaltig bei Versicherungen. Ich staune immer wieder, wie viele (überflüssige) Versicherungen man so haben kann. Bei Altlasten muss überprüft werden, inwieweit der Ex-Partner im Innenverhältnis mit herangezogen werden kann. Auch die Insolvenz kann eine Lösung sein, und es muss in jedem Einzelfall überprüft werden, inwieweit Bereinigungsfaktoren vorhanden sind. Gewisse Ausgaben können sich ja unterhaltsmindernd auswirken. Da sollte ein Fachmann mal durchrechnen.


    Und noch etwas, wenn man hier im Forum liest, wird man immer wieder auch auf so Fragen stoßen: mit den Unterhaltszahlungen ist der komplette Regelbedarf des Kindes abgedeckt. Auch aller Mehrbedarf, auf den man sparen kann. Es müssen auch keine Klamotten zusätzlich finanziert werden, keine Konfirmationsfeier, keine Klassenfahrt. Das ist vorhersehbar und ansparbar.


    So, ich hoffe, das hilft etwas bei deiner Zukunftsplanung.


    TK

  • @TK

    Folgende Situation empfinden Sie wahrscheinlich als gerecht….ich nicht

    Beide Elternteile verbeamtet. Mutter frühpensioniert aufgrund psychischer Verhaltensauffälligkeiten . Bei ihr wohnen die Kinder. Einkommen der Mutter, alles netto

    Frühpension : 1.800,- ; BU Versicherung 500,-, Familienzuschlag 2.000,-. Für die Mutter mit Kindern kommen dazu Kindergeld 1250,-, Unterhalt vom Vater von 1200,- , Wohnvorteil 1.600,- . Alles in allem 8350,- .
    Dem Vater bleiben der Selbstbehalt von dem er dann noch die Umgangskosten für 29% des Jahres gerechnet in Übernachtungen und Wohnraum nahe einer Grossstadt stellen muss. Das ist keine Frage von sparen, sondern unmöglich. Während die Mutter die Vormittage beim Badminton, Meditation und Therapien verbringt, überlegt das Gericht dem Vater eine 48 Stundenwoche aufzuerlegen, da der Mindestunterhalt nicht gezahlt wird. Aufgrund der neueren BGH Rechtssprechung nach der sich die Mutter den offenen Unterhalt der Kinder nach dem gemeinsamen Einkommen abziehen darf, bleibt auch für Trennungsunterhalt kein Platz. Jedem Kind wird ein Unterhaltsanspruch von 1200+ zugerechnet.

    Würde der Familienzuschlag wie von Pfin vorgeschlagen zwischen den Eltern (. Beide Beamte) aufgeteilt werden, hätte der Vater eine kleine Chance. So bleibt trotz gutem Einkommen dem einen trotz 41.5 Stundeb die Woche nichts und dem erwerbslosen Elternteil mit Kindern über 8000 Euro.
    hört sich nicht wirklich fair an

  • Hi,


    mir ist schleierhaft, wie man bei der Fallkonstellation hier auf einen Familienzuschlag von 2000 € kommen kann. Um übrigen gibt es bei enormen Einkommensunterschied durchaus die Möglichkeit der Kürzung der Unterhaltsansprüche, wobei bei deiner fiktiven nicht nachvollziehbaren Berechnung auch das Kindergeld noch falsch eingesetzt wurde, weil dieses rein rechnerisch beiden Elternteilen zugute kommt und nicht nur einem.


    Es gibt nun mal eine Sonderregelungen für Beamte, und das ist auch gut so. Und es geht niemanden, wirklich niemanden irgend etwas an, womit die Eltern (ich meine beide Elternteile) ihre Freizeit verbringen. Abgesehen davon hat Zivilrecht mit Gerechtigkeit herzlich wenig zu tun. Es geht um die Herstellung von Rechtsfrieden, und jeder, der ein Verfahren verliert, wird die Zauberwaffe "Gerechtigkeit" aus dem Sack holen. Also, 100% aller Verfahren sind ungerecht, abzüglich der paar Fälle, in welchen die unterliegende Partei einsichtig ist.


    TK

  • Thema Familienzuschlag: Der Familienzuschlag ist bei 5 Kindern nicht schleierhaft, sondern Realität.

    Kindergeld: Wir geteilt, bleibt real aber bei der KM als Teil der Unterhaltszahlungen für die Kinder.

    Freizeit : Im Rahmen einer umfassenden Abwägung sollte es schon eine Rolle spielen, dass dem einen bei einem Familieneinkommen um die 10000 Euro nur der notwendige Selbstbehalt bleibt und eine zusätzliche Erwerbstätigkeit gefordert wird, während dem Rest der Familie über 8000 verbleibt und bei 71% Betreuung genug Zeit für Freizeitgestaltung bleibt —> Rechtsfrieden

    Einkommensunterschied und Beteiligung am Unterhalt : die neuere Rechtssprechung des BGH ermöglicht dem betreuenden Elternteil den Abzug eines offenen Naturalunterhaltes nach dem beiderseitigen Einkommen, so dass nun -abrakadabra- kein hoher Einkommensunterschied besteht.


    Die Argumentation Zivilrecht sei nie fair oder gerecht, kann ich nicht nachvollziehen.

  • Hi,


    Bigpuster : wir mögen es nicht, wenn jemand seinen eigenen Fall einem anderen Fragesteller "unterjubelt." Das schafft Verwirrung und ist eine Missachtung des Fragestellers; bitte respektiere diese Haltung.


    Ich habe auch nicht geschrieben, Zivilrecht sei nie fair; ist schon hilfreich, wenn man genau nachliest, was ich geschrieben habe.


    TK