Sohn zieht zu mir und soll trotzdem Unterhalt zahlen?

  • Hallo an alle,


    mein Sohn wollte schon lange zu mir ziehen und hat sich jetzt mit seinen 14 Jahren durchgesetzt.


    Allerdings ist die Bedingung meiner Frau, das er erstmal 3 Monate bei mir wohnt und dann soll er sich endgültig entscheiden. Also zog er erstmal am 01.10.10 bei mir ein. Ich verlangte von meiner Frau lediglich das Kindergeld und bekam zur Antwort, das ich nichts bekomme und ich ihr trotzdem auch den vollen Kindesunterhalt weiterzahlen muss.
    Ich bat sie nochmals das Kindergeld zu zahlen und prompt habe ich ein Brief vom Jugendamt. Da meine Frau ein Titel hat müsse es erstmal das Geld von mir fordern oder ich zeige ihm die Ummeldung meines Kindes. Die Ummeldung wollte ich machen, man sagte mir aber auf dem Amt das meine Frau auch unterschreiben müsse. Die ummeldung habe ich ihr jetzt gegeben, sie wird es aber nicht unterschreiben.


    Nach meinem Verständniss müßte sie doch Barunterhalt zahlen und nicht ich.
    Wie wird so etwas geregelt??? Ich habe meinen Sohn + höhere Kosten und soll
    ihr trotzdem Kindesunterhalt zahlen?


    Für eine Aufklärung wäre ich sehr dankbar. Leider habe ich auch nichts brauchbares im Netz gefunden.

  • Für eine Aufklärung wäre ich sehr dankbar. Leider habe ich auch nichts brauchbares im Netz gefunden.



    guten abend,


    was hast du denn im netz gesucht??
    wer kindesunterhalt und wer betreuungsunterhalt schuldet, weisst du ja bereits. magst du nun weiterzahlen, weil deine ex die ummeldung eures kindes nicht unterzeichnet? ich würde gar nicht mehr reagieren und die zahlungen einstellen. wenn sie lust hat sich vor gericht zu blamieren, solle sie diesen schritt eben gehen.
    ich verstehe nicht, weshalb ihr bei diesen dingen so zaghaft seid, obgleich ihr euch im recht befindet. da wäre ich ganz kurz gebunden.

  • Hallo Vatersein,


    wenn ein Titel besteht dann muss dieser auf jeden Fall bedient werden.


    Ist deine Frau denn leistungsfähig ?


    Du müsstest deine Frau in Verzug setzen ( z.B. schreiben durch RA usw.)


    ab in "Verzugsetzung" müsste sie dann den Unterhalt und das Kindergeld
    ( auch rückwirkend ) an dich zahlen.


    Der Titel müsste abgeändert werden durch Zurückgabe oder Abänderungsklage.


    lg
    edy

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  • Hallo und danke schon mal für die Antworten.


    Meine Zahlung habe ich schon eingestellt und das Jugendamt wartet erstmal ab ob meine Frau unterschreibt. Ich habe sie gestern schriftlich in Verzug gesetzt und Kindergeld und Unterhalt gefordert. Jetzt bietet sie mir an das ich nicht zahlen brauch :o aber das Kindergeld will sie behalten.
    Argument:
    Mein Sohn lebt bei ihr, auch wenn er bei mir eingezogen ist, es ist ja nur Probe.
    Sie hätte auch laufende Kosten für ihn. ( das stimmt, aber recht gering)


    Gibt es da gesetzliche Sonderreglungen in der Übergangszeit?
    In welchem Paragraphen steht eigentlich die genaue regelung?


    lg Vatersein

  • Hallo Vatersein,


    Achtung! So lange der Titel noch besteht,kann deine Frau bei dir
    pfänden lassen.


    Lass dir möglichst alles schriftlich geben.


    Mit dem Kindergeld würde ich bei der Kindergeldkasse nachfragen,und das KG
    an den Elternteil auszahlen lassen bei dem das Kind wohnt ( also an dich).


    In der Übergangszeit kann deine Frau natürlich nicht sofort,z.b. eine
    kleinere Wohnung finden usw.


    Und du brauchst doch auch nicht sofort eine größere Wohnung?


    lg
    edy

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  • Hallo edy,
    notfalls muss ich erst mal zahlen und eine Klage einreichen.
    Das wollte ich mir eigentlich ersparen, hab ja noch andere Dinge wie Scheidung am laufen.
    Das Kindergeld habe ich erst mal sperren lassen. Mir wird es allerdings auch nicht ausbezahlt weil ich keine Ummeldung habe.
    Wohnung ist groß genug.
    Wenn ich jetzt klagen soll, dann wollte ich natürlich auf der sicheren Seite sein daher habe ich mich mal an dieses Forum gewendet.
    Einen Anwalt fragen kann man auch ( habe ich auch schon gemacht), aber die wollen nur Geld verdienen und die Antworten sind wischi waschi.


    Ich habe hier mal 3 Ausagen von der Seite Kopiert:


    Betreuungsunterhalt:


    Der Betreuungsunterhalt ist die tatsächliche Versorgung des Kindes mit Nahrung, Kleidung, Wohnung, Pflege und ähnlichem.
    Der Elternteil, bei dem das Kind sich aufhält, erbringt i.d.R. den Betreuungsunterhalt.


    Barunterhalt:


    Der Barunterhalt ist die Zahlung einer Geldrente, d.h. es werden monatlich im Voraus Geldleistungen in festgesetzter Höhe entrichtet.
    Der Elternteil, bei dem das Kind nicht seinen dauerndenWohnsitz hat, hat i.d.R. den Barunterhalt zu entrichten, und zwar an den das Kind betreuende Elternteil.
    Die Verpflichtung zum Barunterhalt entfällt nicht, wenn sich das Kind vorübergehend bei dem zahlenden Elternteil aufhält, etwa während einer Urlaubsreise


    Kindergeld wird den Kindern zugerechnet


    Die Höhe des vom Unterhaltspflichtigen zu zahlenden Kindesunterhalts wird vom Kindergeld beeinflusst.
    Das Kindergeld wird nur an einen Elternteil ausgezahlt, i.d.R. an denjenigen, bei dem sich das Kind aufhält.


    So wenn ich das so lese, sollte doch alles klar sein. Besonders beim Kindergeld.

  • Hallo Vatersein,


    Wenn das Kindergeld gesperrt ist, hast du ja gute Chancen.


    Ist deine Frau denn leistungsfähig?
    Wenn ja,erhält sie rechnerisch sowieso die Hälfte des Kindergeldes.


    Denn nach DT müsste sie Betrag x zahlen und darf davon das hälftige KG
    abziehen.


    lg
    edy

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