Kindesunterhalt für Kind in Ausbildung vs. Titulierung

  • Hallo zusammen.

    Mein minderjähriges Kind, das bei der KM lebt, beginnt im Sommer nach Beendigung der Schule eine Berufsausbildung.

    Jetzt habe ich eine Frage zum weiteren Unterhalt während der Ausbildung.

    Ich lese hier und da im Netz das die Ausbildungsvergütung vollumfänglich zum Unterhalt angerechnet wird.

    Nur wie wird das in der Praxis umgesetzt?

    Hebt sich die Abrechnung der Ausbildungsvergütung trotz bestehender Titulierung auf oder gilt hier einfach der aktuelle Status und demzufolge die Neuberechnung?

    Bsp. Ich bezahle laut Düsseldorfer Tabelle Unterhalt in Höhe von 585€.

    Mein Kind verdient ab Sommer im 1. Ausbildungsjahr 1.050€ Brutto.

    Die KM arbeitet ebenfalls Vollzeit dessen Gehalt nicht bekannt ist.


    Wie wäre hier die Neuberechnung u. wie bereits beschrieben wie kann die Umsetzung in der Praxis erfolgen.


    Gruß Peter

  • Hallo Smoothie,


    bei minderjährigen wird die Hälfte ( minus 100€ Ausbildungspauschale) auf den Bedarf angerechnet.


    Beispiel: Netto 800€-minus 100€, angerechnet auf den Bedarf werden 350€


    Ein bestehender Titel müsste abgeändert werden.


    edy

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