Unverheiratet Unterhalt

  • Hallo Forum-Teilnehmer,


    ich bin in meiner Beziehung schon lange nicht glücklich und „leider“ kam es letztes Jahr dann doch zu einer Schwangerschaft. Da ich schon immer ein Kind wollte, habe ich die Dinge so genommen, wie sie passiert sind und den glücklichen Papa gespielt.


    Ich habe seither stets die Hoffnung, dass die Liebe zurückkommt und ich in der Beziehung glücklich werde. Leider habe ich hierfür die Hoffnung nun aufgegeben und ich erwäge daher nun ernsthaft die Trennung. Wir sind unverheiratet, aber ich habe die Vaterschaft anerkannt und will auch das Sorgerecht.


    Meine Freundin war vor der Schwangerschaft in einer Ausbildung als Erzieherin und will nach der Elternzeit auch gerne die Ausbildung wieder aufnehmen. Wie verhält es sich in meinem Fall mit dem Unterhalt. Ich habe bis vor kurzem gedacht, dass sich alles nach der Düsseldorfer Tabelle richtet, aber scheinbar ist dem nicht so. Bin ich tatsächlich nur 3 Jahre unterhaltspflichtig? Ich will meiner Freundin gerne auch längerfristig finanzielle Unterstützung bieten, aber frage mich dennoch, wie die Rechtslage hierzu ist.

    Ich freue mich über eure Meinungen!

  • Hallo Dadaesk,


    Dem Kind bist du unterhaltspflichtig bis es eine Ausbildung abgeschlossen hat (Kindesunterhalt),


    Der Mutter bist du unterhaltspflichtig, bis zum dritten Geburtstag des Kindes (Betreuungsunterhalt).


    Eine genaue Zeit kann man bei Beiden nicht festmachen.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)