Darlegen der Einkünfte

  • Hallo Community,


    Tolles Forum und schönes miteinander !!!!!
    Vieleicht kann mir hier einer einen Tip geben.


    Nun zu meinem Problem,
    Ich bin seit 1998 geschieden und wurde zu 1003,-DM Ehegattenunterhalt verdonnert zuzüglich Kindesunterhalt .


    Worum es mir nun geht,
    Meine Exfrau hat ab 01.01.2011 auf Ihren Unterhalt verzichtet......ABER


    Ich habe diesen die ersten 2 Jahre bezahlt und dann ging es einfach nicht mehr und das ganze lief auf, und sie erwirkte einen Titel.
    Ich habe 2006 versucht über einen Anwalt das abzuändern und man verlangte von Ihr Nachweise über Einkommen oder Bewerbungen etc. aber da wurde nie drauf reagiert und das ganze schlief ein.


    Nun laufen Pfändungen und ich bin wieder zu einem Anwalt der wieder Auskunft über Einkünfte und Bewerbungen usw.einholen sollte.


    Auf diese Anfrage kam dann der verzicht ab 01.01.2011 und da müsse man dann auch keine Auskunft mehr geben und wäre nicht bereit dazu .


    UND mein Anwalt sagt das es auch nun zu Spät wäre da noch etwas zu verlangen!!!!!


    Meine Frage ,


    Muss Sie mir nun nicht mehr für die letzten 2-3 Jahre Auskunft über einkommen usw. geben ?????



    LG Dirk

  • Hallo activea,


    So lange ein Titel besteht muss gezahlt werden.


    Ändern sich die Voraussetzungen ( weniger Einkommen usw.) muss dieser
    Titel abgeändert werden.
    Und wenn man etwas einschlafen lässt... dann besteht der Titel halt weiter.
    Und bei Nichtzahlung oder weniger, kann gepfändet werden.


    Wenn noch Zahlungen offen sind , müssen diese nachgezahlt werden.
    Es ergäbe also gar keinen Sinn, die zurückliegenden Einkommensverhätlnisse
    der Ex zu erfahren.
    Schön das nun die EX freiwillig verzichtet.


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo activea,


    Wenn ich richtig gelesen habe bestand doch zu dieser Zeit ein gültiger
    Titel.


    Wenn deine EX in dieser Zeit Einkommen hatte, dann wäre dies zu berück-
    sichtigen gewesen.


    Und der Titel hätte abgeändert werden müssen.
    So lange man das nicht tut, muss man die Summe laut Titel zahlen.


    Gezahlter Unterhalt gilt als "verbraucht".


    lg
    edy

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  • Hallo activea,


    Kann ich nicht genau beantworten,


    Vielleicht war es mal euer gemeinsames Konto?


    Die Bank der Ex kann evtl, nachprüfen von welchem Konto die Unterhalts-
    zahlungen kamen ?


    Der RA der EX hat evtl. bessere Möglichkeiten der Auskunft?
    Der Gerichtsvollzieher?


    lg
    edy

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