• Hallo !!
    Vielleicht kann mir ja jemand helfen.
    Habe folgendes Problem:
    Geschieden 2007, lebe mit den Kindern im Haus, Haus gehört jedem zur Hälfte gehört. Zahle das Haus nun seit der Trennung alleine, bekomme kein Unterhalt für die Kinder. Versuche das Haus zu halten, was mir ja nun bis heute gelungen ist. Nun will ich eine Klärung und Anwalt verweist nur auf die Teilungsversteigerung. Anderen Weg gibt es nicht. Ex hätte aus dem Darlehen rausgekonnt (OK von der Bank) wollte aber nicht. Bin nun am überlegen, die Hütte zu verkaufen, geht auch nicht da Ex zustimmen muss und das Haus kann nur Lastfrei verkauft werden. Hat jemand noch eine Idee ??? Reden mit Ex hat auch keinen Sinn, hat eine andere Vorstellung vom Wert des Hauses, der aber auf dem Markt zur Zeit nicht zu erzielen ist.

  • Hallo DAYWALKER,


    Warum wurde kein Zugewinnausgleich durchgeführt?
    Warum bekommst du keinen Unterhalt für die Kinder?
    Warum geht Ex nicht arbeiten?


    lg
    edy

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    Einmal editiert, zuletzt von edy ()

  • Hallo Daywalker,


    Achtung der Zugwinnausgleich kann verjähren!!!!!!!!



    siehe hier:
    Zugewinnausgleich Verjährung


    Zitat

    Verdient zu wenig. Und hat mit neuen Lebenspartner noch ein Kind bekommen.


    Der neue Partner ist ihr und seinem Kind zu Unterhalt verpflichtet,
    somit ist sie evtl. gut versorgt.


    Dann müsste sie evtl. ihren Verdienst ganz als Unterhalt zahlen.


    lg
    edy

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