Auswirkung einer noch nicht-abbezahlten, selbstbewohnten Eigentumswohnung auf den Kindsunterhalt

  • Sehr geehrte Damen und Herren,


    da meine Tochter nun Volljährig geworden ist, geht es darum, den Kindsunterhalt neu zu berechnen. Hierfür hatte ich heute ein Gespräch mit meinem Ex-Mann.


    Dabei kam es zu einer Irritation in Bezug auf meine Eigentumswohnung. Rein logisch kann ich dem nicht folgen.


    Ich zahle seit 2007 eine Eigentumswohnung ab, die ich mir im Zuge der Trennung als Altersvorsorge finanziert habe. Diese Wohnung bewohne ich zusammen mit der gemeinsamen Tochter, um deren Unterhalt es geht.


    Mein Ex-Mann sei der Meinung, dass sich mein anrechenbares Einkommen dadurch um den Betrag, den ich für die Wohnung abbezahle, erhöht.


    Ich finde das etwas fragwürdig, da ich im Falle eines Mietverhältnisses ja auch Miete zahlen müsste.


    Vielen Dank für eure Bemühungen. Wenn ihr noch weitere Angaben benötigt reiche ich diese sehr gerne nach.


    LG Chr1st4

  • Hallo Chr1st4,


    Ist die 18 Jährige noch in Schule/Ausbildung?


    Wenn ja,dann gilt folgendes:


    Man kann dir einen Wohnvorteil anrechnen ( m2 mal ortsübliche Miete).


    Du kannst aber zumindest die Kreditzinsen gegenrechnen.( in der


    Trennungszeit, teilweise auch die Tilgung).


    lg
    edy

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