Hallo!
Das musst Du dem Vater mitteilen. § 242 BGB und § 1618a BGB
Die Netto-Ausbildungsvergütung wird hälftig, gekürzt um 90€ ausbildunngsbedingte Aufwendungen, auf den Unterhalt angerechnet.
Sind dann etwa 550 - 90 = 460 / 2 = 230€
Der Titel wäre damit auf ca. 104€ abzuändern. Dazu bedarf es aber nicht zwingend eines RA oder gar einer Abänderungsklage. Das kannst Du mit den Vater auch einvernehmlich abändern lassen. Geht z.B. beim JA.
LG chico