Beiträge von timekeeper

    Hi,


    es zählt der Titel, aus dem kann vollstreckt werden. Einmal ist die Düsseldorfer Tabelle kein Gesetz, zum anderen können auch von der Tabelle abweichende Vereinbarungen getroffen und austituliert werden. Wir wissen nicht, ob du es mit einem "flexiblen" Titel zu tun hast. Der würde sich ohne Abänderung automatisch der jeweils gültigen Tabelle anpassen. Automatisch.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    fangen wir mal ganz von vorne an. Existiert ein familienrechtlicher Titel, der über die Volljährigkeit hinaus geht?


    Was fordert das Bafög-Amt? Direkt von dir, oder wurde nur die Berechnung des Bafög-Amtes dir zugeschickt? Bitte da auf den Punkt genau antworten. Was hast du bekommen?


    Und wenn wir das wissen, dann sehen wir weiter.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    war meine Vermutung mit dem Mix ja zutreffend. Das ist meist schwer aufzudröseln, weil das Geld der Unterhaltsvorschusskasse in die Berechnung des JC mit eingeht. Wir kennen jetzt die Kommunikation zwischen den beiden Ämtern nicht. Und möglicherweise müssen dort noch Ausgleichszahlung getätigt werden. Das ist wohl der Hintergrund dieser Anfrage. Die Konstellation kommt gar nicht so selten vor.


    Da haben wir jetzt das Problem. Es ist sinnvoll, wie ich schon geschrieben habe, erst einmal Kontakt aufzunehmen. Und sich dann gegebenenfalls nicht zu streiten, sondern das vorzulegen, was benötigt wird, um in beiden Ämtern die Akte schließen zu können.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    ist schwer abzuschätzen. Wenn es nur um die Vervollständigung der Unterlagen geht, sind deine Kontounterlagen nicht erforderlich. Wenn noch andere Beträge offen sind, kann es schon der Fall sein. Ich würde schriftlich anfragen, was die Rechtsgrundlage eines Anspruchs gegen dich darstellt, du hast ja nie Kindesunterhalt von der Vorschusskasse bekommen. Oder kam das Schreiben von dem Job-Center, oder hat die Ehefrau einen "Leistungsmix" von Job-Center und Unterhaltsvorschusskasse bekommen?


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    doch, das ist kurzer Umgang, der übliche Umgang geht über Tage inkl. Übernachtung. Glaub mir mal, das Gericht hat sich was dabei gedacht und es ist jetzt ohnehin müßig, darüber zu diskutieren, es ist entschieden. Weise ihn darauf hin, dass er das Kind einmal zwischendurch wickeln muss. Scheint aber auch ein sehr empfindliches Kind zu sein oder aber die Ursache ist eine andere.


    Jedenfalls wird wegen eines wunden Popos keine Abänderung der Regelung erfolgen.


    Herzlichst


    TK

    Gartenfee, ganz kleine Korrektur. Die Bestattungskosten müssen nicht eh von den Erben gezahlt werden. Hier ist, wie auch im Unterhaltsrecht zu unterscheiden zwischen öffentlich-rechtlichen Ansprüchen und privaten.


    Zunächst ist der Erbe für die Bestattungskosten verantwortlich. Wenn das Erbe aber ausgeschlagen wird, was passiert dann? Zunächst wird geguckt, ob aus dem Nachlass die Kosten bestritten werden können. Wenn nicht, dann wird es kompliziert. Dann ist die öffentliche Hand dran, allerdings kann es auch der Träger des Krankenhauses sein, wenn der Angehörige dort verstirbt, zumindest in meinem Bundesland. Da muss man in die Verordnungen des Landes und der Kommune schauen. Ist eben sehr unterschiedlich geregelt. Das muss man wissen.


    Herzlichst


    TK

    Nö, bei mir besteht kein Redebedarf. Ich hab eine juristische Bewertung abgegeben, damit ist im Rahmen dieses Forums alles gesagt. Warum gehen Ehen auseinander? In der Regel, weil irgend etwas schief läuft in einer ohnehin gestörten Beziehung. Das können Kosten (Ansprüche) von Ehepartnern sein, von Kindern, die keine gemeinsamen sind oder eben auch die Eltern. Es können Suchtprobleme, sexueller Mißbrauch, Gewalt in Familien sein u.s.w.


    frase, du bist doch sonst logischer.


    Herzlichst


    TK

    Dani,


    das Kind ist offensichtlich noch sehr jung. Da gilt die Faustregel: öfters und kurz. Dem hat das Gericht Rechnung getragen. Mit zunehmendem Alter ändert sich das natürlich. Umgang bedeutet immer auch beiden Seiten Rückstellung eigener Bedürfnisse im Interesse des Kindes.


    Herzlichst


    TK

    Hi,

    nun die Eltern in deinem Beispiel haben mit Sicherheit nicht ALG II ein Leben lang bekommen, einfach, weil es dieses noch nicht mal seit 20 Jahren gibt, und wenn ich mal so von 70-80 Jahren im Minimum ausgehe, haut dein Beispiel einfach nicht hin.


    Abgesehen davon, wenn ich z.B. keine Steuern zahle, dann kann ich auch keine Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen. Wenn ich keine Miete zahle ...... wobei die Nebenkosten beim Eigenheim ja auch nicht unerheblich sind, das alles einfließen könnte, etliche berücksichtigungsfähige Ausgaben natürlich ebenfalls. Beim Kindesunterhalt oder BaföG funktioniert das doch ganz gut, auch mit der Deckelung nach oben. Warum man diese bewährten und erprobten Modelle nicht übernommen hat, das ist mir schleierhaft. Und man hätte auch an eine Begrenzung auf der zeitlichen Schiene denken können.


    Statt dessen ein Gesetz vorgestellt, welches das OLG Düsseldorf mit all den Kooperationspartnern für die Tabelle offensichtlich auch für verfassungsrechtlich bedenklich hält. Ich bin ja da nicht allein mit meiner Einschätzung. Was ich bisher gar nicht wußte.


    Den Weg, den ich mir vorstellen könnte, den hab ich schon dargestellt. Vor allen Dingen die Ungleichbehandlung der verschiedenen Bevölkerungsgruppen, das geht m.E. gar nicht.


    Herzlichst


    TK

    Gauss, ich schulde dir noch eine Anwort, sehe ich gerade. Wo kann man nachlesen? Erst einmal im Gesetz. Blick in dasselbe klärt die Rechtslage. Dann gibt es gute professionelle Kommentare, die gespickt sind mit weiteren Quellen. Wenn du Interesse hast, stelle ich dir mal einiges zusammen, was dir weiterhelfen könnte, als PN. Ich helfe da wirklich gerne.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    der Umgang mit dem Kindsvater wurde geregelt, nicht der Umgang mit dritten Personen. Du musst den Kindsvater in die Wohnung lassen, damit er sich mit seinem Kind beschäftigen kann. Das ist sinnvoll und gut so. Du musst keine anderen Personen rein lassen. Du musst auch keinen Kaffee servieren oder sonst was. Du solltest beim Umgang auch nicht direkt dabei sein. Denn Vater und Kind sollen ja zueinander finden. Halte dich also in einem anderen Raum auf. Das wäre mein Vorschlag, die angespannte Situation zu entschärfen.


    Schreib dem Kindsvater einen Brief, in welchem klar zum Ausdruck kommt, dass nur er deine Wohnung betreten darf, eben zum Zwecke des Umgangs. Musst ja nicht die Oma als unerwünschte Person erwähnen. Und komm jetzt zur Ruhe. Das ist ganz wichtig.


    Herzlichst


    TK

    Hi, in diese Richtung gingen ja meine Überlegungen auch schon vor zwei Jahren, auch hier. Wichtig ist die Zusammenführung von privatem Unterhalt und öffentlich-rechtlichem Unterhalt. Und, mir gefällt immer noch nicht die Mietregelung. Weil die Unterschiede da zu groß sind, von Stadt und Land. Mir wäre eine Lösung in Richtung 1500 € nach Bereinigung + Warmmiete lieber. Um es nur mal so ganz grob zu skizzieren. Dafür könnte das, was ich in den letzten Tagen geschrieben habe, der Einstieg sein. Rahmengesetz vom Bund, der Rest auf lokaler Ebene.


    Herzlichst


    TK

    Gauss, leidvolle Erfahrung haben zu dieser Haltung geführt. Zumal die Masse der Links ja entweder Werbung ist und/ oder inhaltlich bedenklich sind. Und wir wollen keine Menschen in Not auf eine falsche Fährte führen.


    Wir tauschen hier persönliche Erfahrungen und Kenntnisse aus. Ungeprüfte Kenntnisse sind keine eigenen. Sie können gewaltig in die Irre führen, und das wollen wir hier nicht. Ich sehe meine Aufgabe auch darin, Fragesteller zu schützen. Sieh mir das nach.


    Herzlichst


    TK

    Gauss, du kennst doch unsere strenge Haltung, was Links angeht. Zumal die dortigen Infos juristisch bedenklich sind, vorsichtig formuliert.


    Man kann eben nicht Geld ausgeben wie man will. Da gibt es ganz feste Regeln. Sonst wird verrechnet. Und die Reaktion bei der ersten Trennung des Ehemannes vor Jahren, die war doch völlig richtig. Als erstes eigenes Konto sperren, Zugriff verhindern und dann sieht man weiter.


    Herzlichst


    TK

    Danke dir, Gauss, der Hinweis ist ganz wichtig. Es gibt keinen gemeinsamen Anwalt. Und, die Fragestellerin sollte nicht vergessen, dass sich ihre Steuerklasse ändert. Sie wird also schon aus ihrem eigenen Verdienst deutlich mehr Geld in der Hand haben. Wenn die Kids bei ihr bleiben, dann kommt noch das Kindergeld dazu (auch wenn es bei der Berechnung des Kindesunterhalts hälftig dem Vater zugute kommt), Unterhalt für zumindest das jüngste Kind.


    Aber, das soll der Fachmann ausrechnen. Noch ein Hinweis: wenn ihr beide Mieter seid, wird es schwierig, den Mann einfach aus dem Haus zu drängen, weil du dich scheiden lassen willst. Insoweit wäre ein Auszug juristisch gesehen günstiger.


    Herzlichst


    TK