Beiträge von timekeeper

    Hi,


    ob der Neue Marihuana raucht, das ist doch völlig einerlei. Selbst bei Eltern ist permanenter Gebrauch von Suchtmitteln kein Grund, die Kinder aushäusig auf Dauer unterzubringen. Das kann also dahingestellt bleiben.

    Nochmals zur Funktion des Jugendamtes in diesen Situationen. Das Jugendamt ist keine Zauberfee. Es kann Vorschläge unterbreiten, mehr nicht. Und wenn die Situation festgefahren ist, Elternteil A will dieses, Elternteil B jenes. Dann kann das Jugendamt nicht helfen. Wie sollte es? Die einzige Möglichkeit ist in den Fällen das Gericht.


    Und ob der Typ jünger oder älter ist, was spielt das für eine Rolle? Richtig, gar keine.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    ich habs geahnt, ich habs ja auch weiter oben schon angedeutet. Nur, ich wollte dir nicht allen Mut nehmen. Nach meiner Einschätzung lagen einfach die Voraussetzungen für ein Eilverfahren nicht vor. Das hat nichts mit Staatsangehörigkeit zu tun, sondern einfach mit den formellen Voraussetzungen für eine einstweilige Verfügung. Da geht es nicht um Lügen, das ist Sache des Hauptverfahrens, in welchem sorgfältig geprüft wird. Und man kann nun mal ein Hauptverfahren nicht durch ein Eilverfahren aushebeln.


    Also, den 20. April abwarten, dann sieht man weiter. Dann hat man Ansatzpunkte, einerlei, wie das Verfahren ausgeht. Die hat man jetzt nicht.


    Herzlichst


    TK

    Lieber edy,


    das kann ich dir sagen. Das Verfahren ist eingestellt worden. Der Tatbestand ist nicht erfüllt, siehe § 235 StGB.


    Lieber Zaza, ein Kurzurlaub ist eine Alltagsentscheidung, wobei ich davon ausgehe, dass er eben nicht weit weg durchgezogen wird. Und Kenntnis vom Hotel oder sonst was, dieser Anspruch besteht nun mal so ganz und gar nicht. Natüürlich ist es schön, wenn man kommunizieren kann. Auch wünschenswert, aber klappt in der Praxis eben nicht. Es wird immer verkannt, dass eine Beziehung in der Regel scheitert, eben weil man nicht mehr miteinander reden kann. Daran ist ja die Beziehung u.a. gescheitert. Deshalb ist ja auch so weit gefasst, was unter Alltagsentscheidungen fällt. Damit sich auch die Situation zwischen den Elternteilen entspannt, was sie in der Regel auch tut, dem Himmel sei dank. Und die eigene Flugangst jetzt auch noch in die Beziehung einbringen, das geht doch gar nicht.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    grundsätzlich entscheidet das Elternteil, bei dem sich die Kids gerade aufhalten, was unternommen wird. Das gilt auch für Urlaube, Umgang mit dritten Personen. Das sind Alltagsentscheidungen des täglichen Lebens. Ich gehe mal davon aus, dass die Mutter den Kurzurlaub nicht im Gaza-Streifen verbringen wird. Und - Flugzeuge sind immer noch die sichertsten Verkehrsmittel. Hier bewegen wir uns nach meiner Einschätzung noch im Alltagsbereich, dasselbe gilt natürlich auch für dich, wenn die Kids bei dir sind.


    Alles einfach etwas entspannter angehen. Denn Angespanntheit überträgt sich doch auch auf die Beziehung zur Mutter. Das bringt gar nichts, wenn es um Alltagsentscheidungen geht. Klar, du bist noch dabei, zu üben. Aber, eine Einmischung in alles, aber auch alles, das bringt nichts.


    Herzlichst


    TK

    Hallo Mini,


    herzlich willkommen bei uns.


    In so Fällen fällt es mir immer sehr schwer eine Antwort zu geben, einfach weil ich weiss, dass die Antwort nicht unbedingt gefallen wird. Der Grundsatz ist, dass jeder nach der Scheidung für sich selbst sorgen muss, es gibt eventuell Ausnahmen, bei Ehe mit langer Dauer oder eben Krankheit. Allerdings auch da sehr eingeschränkt, das Prinzip "einmal Arztfrau, immer Arztfrau," das gilt schon lange nicht mehr. Ein weiteres Element ist dann noch die Unterbrechung der Unterhaltskette. Wenn die einmal unterbrochen ist, ist man in der Regel an der Ende der Fahnenstange angekommen. Und das ist bei dir der Fall.


    Ich schätze die Chance als eher gen Null tendierend ein. Schicksalsschläge haben häufig einen Einfluss auf die zukünftige Lebensgestaltung, ohne dass irgend jemand hieraus Ansprüche herleiten kann. Wenn du ganz sicher sein willst, dann nimm etwa 200 € in die Hand, geh zu einem Anwalt, der familienrechtlich versiert ist und nimm eine Beratung in Anspruch.


    Herzlichst


    TK

    Zaza, auch wenn es dir schwer fällt, was ich geschrieben habe, weil es nicht in dein Weltbild passt, es ist keinesfalls Schwachsinn. Sondern die juristische Realität. Dir zur Beruhigung, ein Kind wird nicht so schnell entfremdet, das ist in dem Alter in der Regel kein Problem.


    Jeder Richter hat wegen der Fülle der Arbeit (ich hatte darauf hingewiesen) selbst ein massives Interesse daran, dass ein Fall zügig zu einem Ende geführt wird. Schon wegen der Zustellungsfristen und denen zur Stellungnahme muss jedes Verfahren eben zwingend eine gewisse Zeit dauern. Und dann hat der Richter eben nicht nur einen Fall. Es könnte ja auch sein, das fiel mir jetzt gerade auf, dass der Richter selbst erkrankt ist und man zunächst von einer schnellen Genesung ausging. Dafür spricht die wiederholte kurzfristige Verschiebung. Oder es sind wirklich am laufenden Band ganz dringende Knaller dazwischen gekommen. Und, wir haben nun mal den gesetzlichen Richter. Dies bedeutet, dass nicht bei Ausfall eines Richters willkürlich irgendein Richter einspringen kann. Eine sehr sinnvolle Einrichtung um der Rechtsbeugung entgegen zu wirken.


    Noch etwas: Bis vor einigen Jahren hatten wir die berühmten Gerichtsferien im Sommer. Die waren 2 Monate lang. In diesen zwei Monaten tat sich gar nichts, außer im Strafrecht und in Eilfällen. Alle Richter und Rechtsanwälte waren gehalten, in dieser Zeit ihren Haupturlaub zu nehmen, planbare Krankheiten (OPs) in diese Zeit zu legen. Das hatte m.E. enorme Vorteile. Da konnte kein Anwalt außerhalb dieser Zeit um Terminsverschiebung bitten, weil er ja auch mal in den Urlaub müsse. Da hatte er da zu sein. Das ist abgeschafft worden, leider. Terminschaos gab es in dem Maße wie heute nicht. Aber angeblich war die Wartezeit unzumutbar. Gut, man kann nicht alles haben. Ich persönlich fand die alte Regelung besser. Denn nunmehr ist bei komplexen Verfahren auf wesentlich mehr Faktoren Rücksicht zu nehmen, z.B. die Urlaubsplanung von Richter, 2 Anwälten. Und dazu dann noch Gutachter, Prozessbeistand des Kindes, Herr oder Frau Jugendamt.


    Trotzdem, wenn wir in den internationalen Vergleich schauen, dann sind wir sehr gut aufgestellt, von der Dauer her. Schlußlicht ist Italien, auch Frankreich hat eine deutlich längere Verfahrensdauer, statistisch gesehen.


    Noch ein Tipp: wenn du bei Gericht so beleidigend wie hier auftrittst, dann hast du ganz schlechte Karten. Auch Richter und gegnerische Anwälte lassen sich nur sehr begrenzt anpinkeln.


    TK

    Hi Meg,


    es geht doch ganz einfach um das: hier lesen Laien, die schnell Hilfestellungen wollen. Das ist unglaublich schwer, wenn da ständig mit Abkürzungen um sich geschmissen wird, die keiner kennt. Ganz sicherlich sind die klassischen Abkürzungen für Gesetze (BGB für bürgerliches Gesetzbuch) okay. Ansonsten würde ich vorschlagen, dass man in seiner Frage/Antwort einmal das Wort voll ausschreibt und in Klammern dahinter die ab sofort in diesem Thread genutzte Abkürzug setzt. Beispiel: Jugendamt (JA). Dann weiss jeder, was gemeint ist. Und der Beitrag wird nicht zum raten nach Zahlen bzw. Abkürzungen.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    da wir die genauen Umstände hier nicht kennen, kann ich auch nur eine sehr allgemeine Antwort geben. Gegebenenfalls ist das Einkommen zu bereinigen um berufsbedingte Aufwändungen. Dir sollte ein Selbstbehalt von 1085 € bleiben, der kann aufgrund spezieller Lebensumstände allerdings auch herabgesetzt werden. Das was dann an verteilbarer Masse da ist, ist zwischen den beiden Kindern im Augenblick zu gleichen Teilen aufzuteilen. Die Kinder befinden sich noch in einer Altersstufe. Anders sieht es aus, wenn das große Kind in die nächste Altersstufe kommt.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    ein paar Zahlen. Ein Familienerichter hat im Schnitt über 300 Neuzugänge in einem Jahr. Dazu kommen die Altfälle, Urlaubsvertretungen, Krankheitsvertretungen, nicht einplanbare Eilfälle u.s.w. Die haben also gut zu tun. In den letzten Jahrzehnten hat man sich zumindest in den Bereichen Justiz, Polizei wirklich kaputt gespart. Der Bund dann noch bei der Bundeswehr. Das muss man einfach wissen. Die Argumentation unseres Justizministers auf eine Anfrage im Landesparlament war ganz einfach, ich werde sie wohl nie vergessen. Es bedürfe nicht der Einrichtung von mehr Staatsanwalts- und Richterstellen. Die Staatsanwälte sollten die Staftaten nicht so pingelig sehen und mehr einstellen, weniger die Gerichte mit Anklagen beschäftigen und die Gerichte sollten eben nicht so gründlich arbeiten, mehr aus der "aus der Lameng" urteilen. Noch Fragen? Ich weise auf diese Umstände immer wieder hin, aber da Polizei und Justiz etwas ist, womit sich der Bürger ungern befasst, damit hat man halt nichts zu tun, ist es da schwierig, zusätzliche Gelder frei zu bekommen.


    So, nun zum Fall. Das Gesetz arbeitet hier mit einer widerlegbaren Vermutung. Das System ist einfach: Grundsätzlich wird beim Umgang mit Elternteilen vermutet, dass dieser Umgang dem Kindeswohl diene (das ist die Regel). Wenn also nichts gegenteiliges vorliegt, dann greift diese Vermutung. Aber, sie ist widerlegbar. So, und jetzt kommen wir zu dem Teil des Verfahrens, der eben zeitaufwändig ist. Jugendamt ist zwingend einzuschalten, die Mitarbeiter dort haben auch mehr als einen Fall auf dem Tisch, evtl. ein Gutachter, dazu kommen eben die üblichen Fristen zur Stellungnahme. Und die Belastung des Gerichts. Seit dem Fall "Kevin" aus Bremen sind die Gerichte besonders vorsichtig, und das aus gutem Grund. Kindsmißhandlung ist leider immer noch ein Volkssport. Und das dauert eben, bis alles abgeklärt ist.


    Die Funktion des Jugendamtes wird häufig überschätzt. Bei Gericht geben sie eine Stellungnahme ab, gebunden ist das Gericht nicht daran. Ansonsten berberät es, es kann im Prinzip nichts regeln. Das muss man einfach wissen. Hilfreich kann es bei Mißverständnissen oder Unsicherheiten sein, nicht aber bei verfestigten konträren Ansichten.


    Im Fall des Umgangsrechts eine Eilentscheidung herbeizuführen, da bin ich eher skeptisch. Deshalb hat der Anwalt wahrscheinlich auch gezögert. Ist zwar theoretisch möglich, aber trotzdem .....Eilentscheidugen haben eigentlich das Prinzip, dass sie unaufschiebbar sein müssen, dass sie eine Entscheidung im Hauptverfahren, die endgültig ist, nicht vorwegnehmen. Letztlich sollen keine Fakten geschaffen werden, es soll überbrückt werden. Ob du als Laie jetzt die Formalien beherrschst, incl. Glaubhaftmachung, keine Ahnung. Kann sein, dass sich das ganze auf das Hauptverfahren negativ auswirkt, kann auch sein, dass es keinen Einfluß hat.


    Nur eine dringende Warnung. Gegen den eigenen Anwalt zu arbeiten, das ist immer sehr unklug.


    Herzlichst


    TK

    Hi, Zaza,


    es ist in diesem Forum üblich, die Spieleregeln der Höflichkeit einzuhalten, sich zumindest zu begrüßen. Bitte beachte das in Zukunft.


    Hier unqualifiziert die Geschlechterkeule raus zu holen, das ist doch Blödsinn. Die (Mediatoren-)Fachwelt ist sich einig, dass es da keinen Unterschied im Verhalten der Geschlechter gibt. Also einerlei, ob das Kind bei Vater oder Mutter lebt. Wenn das Betreuungselterntel den Umgang verhindern will, dann kommen die identischen Argumente dafür. Kind will nicht, Kind ist durch den Wind u.s.w. Und wenn das Umgangselternteil dem Betreuungselternteil ans Bein pinkeln will, dann kommen auch die identischen Argumentationen. Kind sei falsch angezogen, Kind sei verwahrlost u.s.w. Statistisch gesehen von der Häufigkeit auch ziemlich identisch. Mensch ist wohl doch nicht so einzigartig oder originell.


    Aber das Problem hier ist doch ein ganz anderes. Vater will nicht, die neue Lebensgefährtin will. Und solange der Vater nicht will, da kann man auch nichts tun. Der Vater muss was tun, nur er kann den Zustand ändern.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    das kommt drauf an, wie bisher gerechnet wurde. Das wissen wir hier nicht. Und das hängt natürlich auch vom Verdienst des Mannes ab und was du so beruflich machst. Vielleicht ist es empfehlenswert, sich mal in die Düsseldorfer Tabelle mit allen Anmerkungen einzulesen. So als Einstieg. Und dann auf den Punkt fragen und ein paar substantiierte Fakten geben. Dann könnte man mal grob rechnen. Wichtig wäre auch zu wissen, ob ein Titel existiert.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    Frage 1: das kommt auf die Auslastung des Richters an, wie aufgeräumt sein Dezernat ist, darauf, ob er Vertretungen leisten muss, wie viele Eilfälle dazuwischen kommen, ob er selbst erkrankt oder sonstwie verhindert ist. Fallbezogen darauf, ob er Gutachten erstellen lässt, wie ausgelastet der Gutachter ist, wie (zeitaufwändig) die Eltern zu involvieren sind, wann das Jugendamt kann u.s.w. So etwas kann von ganz schnell bis extrem langdauernd sein. Ein Familienrichter hat in meinem Land über 300 neue Verfahren im Jahr, dazu die laufenden. Vielleicht kann die Anwältin ja eine Prognose wagen. Wir hier können es in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht.


    Frage 2: Die Wohnungskündigung kann wirksam sein oder eben auch nicht. Da kennen wir die vertragliche Konstruktion nicht. Können wir also nicht abschätzen. Auch damit würde ich zur Anwältin gehen. Ist ja eh ein Paket. Beim Kind gibt es die zwei bekannten Optionen, entweder du ziehst mit dem Kind in eine neue Wohnung oder aber sie nimmt das Kind mit an ihren neuen Wohnort. In diesem Zusammenhang sollte die Anwältin prüfen, ob es erfolgversprechend ist, im Eilverfahren den vorläufigen Verbleib des Kindes am jetzigen Wohnort bis zur Entscheidung in der Hauptsache beim Familiengericht zu beantragen.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    die Tipps wird dir deine Anwältin geben. Die kennt das Gericht, weiss, auf was es ankommt. Mir war von vornherhein klar, dass dieser Fall letztlich durch das Gericht entschieden wird. Ihr habt beide unverrückbare Vorstellungen, dann gibt es keine Einigung. Du willst kein Wochenendpapa sein, sie keine Wochenendmama. Wie soll man sich da einigen?


    Nun ja, der kommende Gerichtstermin wird noch auf sich warten lassen, ist ja noch nicht mal etwas bei Gericht eingereicht. Das kann alles noch dauern. Und da man nicht weiss, welches Konzept vorgetragen wird von wem, kann man da auch nicht raten.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    die Höhe des Anspruchs des Kindes kann man nur errechnen, wenn man den Verdienst beider Elternteile hat, dannn den Anspruch des Kindes ausrechnet und diesen dann quotelt. Wobei ab 18 das Kindergeld voll zur Anrechnung kommt. Erst wenn dein Anteil feststeht kannst du mit dem Kind darüber verhandeln, ob das Kind ausgezahlt wird und dann Kostgeld an dich zahlt, oder ob dein Anteil mit Naturalien verrechnet wird. Das ist aber der 2. Schritt, den man nicht vor dem ersten durchziehen kann.


    Wenn der Sohn eigene Einnahmen hat, etwa aus der Lehre, ist dieser Betrag auch zu berücksichtigen, wenn der Sohn gar nichts tut (arbeitssuchend), muss niemand den Sohn unterhalten. Dann muss er für sich selbst sorgen.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    Ich hab keine Lust, mich durch mögliche Signaturen durchzuwurschteln. Andere Leser vielleicht auch nicht. Wobei man ja nicht weiss , durch was man sich durchwurschteln muss, wo man etwas findet. Sind ja auch über 1000 eingetragene User. Wo fängt es an, wo hört es auf mit der Zumutbarkeit und überhaupt mit dem Erkennen von Fragestellern, die nur schlicht und ergreifend ein Problem haben?


    Herzlichst


    TK