Hi,
ein paar Zahlen. Ein Familienerichter hat im Schnitt über 300 Neuzugänge in einem Jahr. Dazu kommen die Altfälle, Urlaubsvertretungen, Krankheitsvertretungen, nicht einplanbare Eilfälle u.s.w. Die haben also gut zu tun. In den letzten Jahrzehnten hat man sich zumindest in den Bereichen Justiz, Polizei wirklich kaputt gespart. Der Bund dann noch bei der Bundeswehr. Das muss man einfach wissen. Die Argumentation unseres Justizministers auf eine Anfrage im Landesparlament war ganz einfach, ich werde sie wohl nie vergessen. Es bedürfe nicht der Einrichtung von mehr Staatsanwalts- und Richterstellen. Die Staatsanwälte sollten die Staftaten nicht so pingelig sehen und mehr einstellen, weniger die Gerichte mit Anklagen beschäftigen und die Gerichte sollten eben nicht so gründlich arbeiten, mehr aus der "aus der Lameng" urteilen. Noch Fragen? Ich weise auf diese Umstände immer wieder hin, aber da Polizei und Justiz etwas ist, womit sich der Bürger ungern befasst, damit hat man halt nichts zu tun, ist es da schwierig, zusätzliche Gelder frei zu bekommen.
So, nun zum Fall. Das Gesetz arbeitet hier mit einer widerlegbaren Vermutung. Das System ist einfach: Grundsätzlich wird beim Umgang mit Elternteilen vermutet, dass dieser Umgang dem Kindeswohl diene (das ist die Regel). Wenn also nichts gegenteiliges vorliegt, dann greift diese Vermutung. Aber, sie ist widerlegbar. So, und jetzt kommen wir zu dem Teil des Verfahrens, der eben zeitaufwändig ist. Jugendamt ist zwingend einzuschalten, die Mitarbeiter dort haben auch mehr als einen Fall auf dem Tisch, evtl. ein Gutachter, dazu kommen eben die üblichen Fristen zur Stellungnahme. Und die Belastung des Gerichts. Seit dem Fall "Kevin" aus Bremen sind die Gerichte besonders vorsichtig, und das aus gutem Grund. Kindsmißhandlung ist leider immer noch ein Volkssport. Und das dauert eben, bis alles abgeklärt ist.
Die Funktion des Jugendamtes wird häufig überschätzt. Bei Gericht geben sie eine Stellungnahme ab, gebunden ist das Gericht nicht daran. Ansonsten berberät es, es kann im Prinzip nichts regeln. Das muss man einfach wissen. Hilfreich kann es bei Mißverständnissen oder Unsicherheiten sein, nicht aber bei verfestigten konträren Ansichten.
Im Fall des Umgangsrechts eine Eilentscheidung herbeizuführen, da bin ich eher skeptisch. Deshalb hat der Anwalt wahrscheinlich auch gezögert. Ist zwar theoretisch möglich, aber trotzdem .....Eilentscheidugen haben eigentlich das Prinzip, dass sie unaufschiebbar sein müssen, dass sie eine Entscheidung im Hauptverfahren, die endgültig ist, nicht vorwegnehmen. Letztlich sollen keine Fakten geschaffen werden, es soll überbrückt werden. Ob du als Laie jetzt die Formalien beherrschst, incl. Glaubhaftmachung, keine Ahnung. Kann sein, dass sich das ganze auf das Hauptverfahren negativ auswirkt, kann auch sein, dass es keinen Einfluß hat.
Nur eine dringende Warnung. Gegen den eigenen Anwalt zu arbeiten, das ist immer sehr unklug.
Herzlichst
TK