Beiträge von timekeeper

    Hi,


    bei der kurzen Zeit, die das Kind bei dir war, ist nach meiner Einschätzung eine Kürzung des Unterhalts nicht möglich. Das funktioniert ja auch bei einem gemeinsamen Urlaub oder aber Wochenenden beim zahlenden Elternteil nicht. In die Düsseldorfer Tabelle sind diese Umgangszeiten eingearbeitet, so die Rechtsprechung. Und, die Masse an Unterhalt machen ja nicht Essen und Trinken aus. Das Kind hat bei der Mutter ein Zimmer, Klamotten, Vereinsbeiträge sind auch im Urlaub zu zahlen u.s.w. Hinzu kommt noch, dass ein Titel existiert, aus dem gegen dich vollstreckt werden kann. Wenn das Kind allerdings doch dauerhaft zu dir ziehen sollte, dann wäre eine Abänderung des Titels angesagt und dann müsste die Mutter selbstverständlich Unterhalt bezahlen.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    du hast geprügelt, du hast die Kinder zumindest psychisch misshandelt. Das ist Fakt, ich wollte dir einen Weg aufzeigenn, wie du da raus kommst, ganz ohne Trennung von der Frau, lernen, wie man ohne Gewalt weiter
    kommt.


    Unrechtsbwußtsein immer noch nicht da? Man prügelt nicht und man brüllt nicht so kleine Kids an. Immer noch nicht kapiert?


    TK

    Hi,


    hab ich doch geahnt, dass da mehr dahinter steckt.


    Die Polizei ist gehalten, das Jugendamt dann einzuschalten, wenn nach ihrer Einschätzung eine Gefährdung der Kinder vorliegt. Das ist bei familiärer Gewalt der Fall. Und die haben wir hier offensichtlich, und das gekoppelt mit lautstarken Auseinandersetzungen, dann muss die Polizei das Jugendamt einschalten. Das ist doch ganz klar und sollte sich dir auch erschliessen.


    Was heisst hier, du willst kooperativ "WIRKEN?" Willst du mit deiner Rumbrüllerei, mit deinen Gewaltausbrüchen weiter machen? Oder wie stellst du dir die Zukunft vor? Ist dir eigentlich klar, dass du dich strafbar gemacht hast? Man prügelt sich nun mal nicht durchs Leben. Und geh mal davon aus, dass du hier keine Tipps zur Vertuschung von Straftaten bekommst. Es gibt genug Foren, in welchen Kriminelle anderen Kriminellen raten, wie man am besten weiter macht, ohne dass man erwischt wird.


    Offensichtlich seid ihr nicht in der Lage, eure Kinder selbständig und verantwortlich aufzuziehen. Du nicht verhaltensbedingt, die Mutter nicht, weil sie das zulässt. Deshalb soll zunächst versucht werden, die Angelegenheit durch betreuende Hilfen in den Griff zu bekommen. Da so etwas nicht ganz preiswert ist (das zahlen wir alle, also der Staat aus Steuermitteln), muss darüber entschieden werden, das soll jetzt geschehen. Gleichzeitig soll über den Maßnahmenkatalog entschieden werden. Eine Maßnahme ist die Meldepflicht der Kita. Das wird aber nicht alles sein.


    Dir sollten nicht die umfassenden Hilfestellungen Angst machen, sondern dein Verhalten. Wenn sich das nicht sofort und radikal ändert, dann sind entweder Frau und Kinder weg, oder aber nur die Kinder.


    Hast du eigentlich irgendwann einmal verinnerlicht, was du da den Kindern und der Frau antust? Für Rumtaktiererei bis zur nächsten Brüllerei oder zum nächsten tätlichen Angriff ist kein Raum. Du bist jetzt allen bekannt. Den Nachbarn, der Polizei, dem Jugendamt, der Staatsanwaltschaft. Da ist kein Raum mehr für irgendwelche Verniedlichungen.


    TK

    Chrispie,


    schön, dass du uns vom Ausgang informierst. Ich würde mich über den etwas ruppigen Brief nicht ärgern. Das sind Formbriefe, die sollen etwas Druck machen, damit überhaupt reagiert wird. Denn viele Mitbürger sind ja leider sehr stur. Und, diese Briefe sollen zunächst einmal ganz viele verschiedene Sachverhalte abdecken. Sowas nie persönlich nehmen. Einfach sachgerecht informieren, du siehst ja, erst dann wird in die eigentliche Prüfung eingestiegen, und das funktioniert dann schon.


    Herzlichst


    TK

    Hallo Fischi,


    wenn das Sachverständigengutachten juristisch erforderlich ist, insoweit Beweis angeboten ist (hier wohl durch die Gegenseite), dann bestellt der Richter den Sachverständigen. Der normalerweise von der anbietenden Partei zu zahlende Vorschuss enfällt hier, weil VKH bewilligt wurde. Letztlich fliessen die Kosten für den Sachverständigen in die Prozesskosten mit ein. Bezahlen muss die vom Ergebnis her derjenige, der unterliegt. Allerdings kann die andere Partei quasi "Zweitschuldner" sein, wenn sie Kläger ist, was hier ja wohl nicht der Fall ist. Ich sehe im Augenblick keinen Ansatzpunkt für dich, da einen Vorschuß zu zahlen. Hat sich zwar juristisch einiges geändert seit meinem letzten Fall in der Richtung, das aber, soweit ich es überblicke nicht.


    Und auch VKH ist ja zunächst einmal nur ein Darlehen. D.h., wenn die Ex in den nächsten vier Jahren Einnahmen hat, dann muss sie davon zumindest Ratenweise einen Teil zurück zahlen. Das kann sich, wenn die erste Rate erst kurz vor Ablauf der vier Jahre gezahlt wird, dann noch recht lange hinziehen. Kann sogar sein, dass - sofern du Unterhalt für sie zahlen musst - das als Einkommen zählt, welches ausreicht, um fluchs mit der Ratenzahlung zu beginnen.


    Ich hoffe, das hilft etwas weiter?


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    das war ja taktisch nicht gerade geschickt. Man sollte laufende Systeme nie ohne guten Grund in Frage stellen. Gerade nicht, wenn eine Trennung so frisch ist, das Kind so klein und sich alles noch nicht eingespielt und verfestigt hat. Und was haben die Lügen der Mutter mit dem Umgang zu tun?


    Jetzt hast du den Salat. Da ja ein Anwalt drinne ist, bleibt jetzt nur abzuwarten, was der reguliert bekommt. Und, ganz ehrlich, Lügen, das ist das übliche nach einer Trennung, leider. Nur, irgendwann hört den Lügnern keiner mehr zu, es interessiert niemanden. Vesuch jetzt mit deinem Anwalt das Ganze auf die Reihe zu bringen. Zumindest so, dass alles neben dem Umgang nicht einbezogen wird. Das sollte klappen. Und vermisch in Zukunft nicht Äpfel mit Birnen, das wird nichts, wie du ja jetzt erfahren hast.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    bei uns kann man die Scheidung etwa 9 Monate nach der Trennung (die auch in einer Wohnung erfolgen kann) einreichen. Das ist aber völlig einerlei, was den nachehelichen Unterhalt und meine diesbezügliche Einschätzung angeht. Eine Ehe von kurzer Dauer mutiert nicht nach einer gewissen Zeit automatisch in eine Ehe von langer Dauer. Und nur die kann ja, von einigen Ausnahmen abgesehen, einen nachehelichen Unterhaltsanspruch begründen. Bei uns tun sich da die Gerichte schon bei Ehen von 15 Jahren Dauer schwer. Da kommt es auf ein paar Monate wie in deinem Fall nun wirklich nicht an.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    seit dieser Entscheidung hat sich doch einiges geändert. Aber eines bleibt, und das ist die Einzelfallentscheidung. Das stellt ja auch der BGH fest. Als ich anfing, in dem Bereich zu arbeiten, da konnte die Mutter noch auf nachehelichen Unterhalt hoffen, wenn der 20-jährige Student noch zu Hause bei ihr lebte und sie ihn betüttelte. Dann kam die nach und nach Herabsetzung des Alters der Kids, ab welchem es der Mutter zumutbar war, zu arbeiten. Ein wesentliches Kriterium war seinerzeit die Betreuungsmöglichkeiten. Es gab noch vor 20 Jahren kaum, wirklich kaum Möglichkeiten, Kinder angemessen betreuen zu lassen. Auch waren die Kommunen noch nicht in der Pflicht, Krippenplätze bereitzustellen, Tagesmütter auch und diese noch zu bezahlen. Dies alles hat sich ja erst in den letzten Jahren geändert.


    Inzwischen hat man über die Versorgungsausgleichsschiene auch gesetzlich festgelegt, dass alle Ehen unter einer Dauer von drei Jahren eben Ehen von kurzer Dauer sind und deshalb der Versorgungsausgleich entfällt. Parallel dazu wurde kontinuierlich die Eigenverantwortung eines jeden Ehepartners für seine Versorgung nach dem Jahr Unterstützung gestärkt. Wir haben also kaum noch nachehelichen Unterhalt. Es sei denn, es handelt sich um eine Ehe von langer Dauer, wir haben schwere Erkrankungen vorliegen u.s.w. Da sind wir wieder bei der Einzelfallentscheidung.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    irgendwie verstehe ich nicht so ganz auf den Punkt, um was es geht. Ihr hattet eine Regelung, die auch zunächst funktioniert hat? Mit der ihr beide (du auch?) leben konntet? Wieso dann der Sinneswandel bei dir? Was ist da passiert? Könnte es sein, dass die Mutter angemufft war, weil da ohne Not, ohne alles das Jugendamt eingeschaltet wurde?


    Vielleicht steh ich ja auf meiner Leitung, mach mich schlau.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    Trennungsunterhalt ist der Ehegattenunterhalt. Hier geht wohl einiges durcheinander. Wenn das Kind bei dir wohnen bleibt, hast du einen Anspruch auf Kindesunterhalt. Erst danach kommt der Anspruch auf Ehegattenunterhalt zum Zuge. Wie hoch der Anspruch ist, das können wir hier nicht abschätzen, da sind einige Faktoren zu berücksichtigen. Der Ehegattenunterhalt wird so zwischen einem Jahr und Zeitpunkt der Scheidung gezahlt. Nachehelicher Unterhalt für dich ist eher unwahrscheinlich wegen der Kürze der Ehe.


    Wie wärs mit einer Eingangsberatung bei einem Rechtsanwalt?


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    hinter dem Fall steckt doch viel mehr, als du hier erzählst. Wegen eines einmaligen lautstarken Streits wird nicht das Jugendamt eingeschaltet und vor allen Dingen gibt es von dort wegen eines Steits nicht die Auflage, 20 Termine in einem Gewaltschutzzentrum zu absolvieren, auch werden die Kinder deshalb nicht tagsüber in einer Kita untergebracht.


    Hier sieht es offensichtlich so aus, dass an der Erziehungsfähigkeit der Eltern erhebliche Zweifel bestehen. Um aber erst mal zu klären, ob der "Vater" auch der juristische Vater ist, ob gegebenenfalls noch mit einer dritten Person zu verhandeln ist, bedarf es als Einstieg der Geburtsurkunden. Diese Vorgehensweise hat sich eigentlich seit dem Fall "Kevin" aus Bremen eingebürgert, in welchem alle davon ausgegangen waren (ungeprüft), dass der Lebensgefährte der Mutter auch der Vater des Kindes ist. Erst nachdem er das Kind umgebracht hatte, stellte sich heraus, dass er biologisch nicht der Vater war, aber auch juristisch nicht, weil er gar nicht in der Geburtsurkunde stand.


    Wenn das Jugendamt so knallhart handelt, dann wackelt auf jeden Fall das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei euch. Und die Einschätzung der Polizisten, die ja auch erfahren sind, scheint sich mit der des Jugendamtes zu decken. Ihr habt jetzt nachfolgende Optionen:


    1. Zusammenarbeit mit dem Jugendamt, in der Hoffnung, dass das für ein Verbleiben der Kids bei euch langt, oder
    2. Zusammenarbeit verweigern, es auf eine Gerichtsentscheidung ankommen zu lassen. Wie die aussieht, das können wir hier nicht abschätzen.



    Herzlichst


    TK

    Hi,


    die Gerichte und auch meine Wenigkeit tun sich in der Regel sehr schwer, bei so einer Konstellation auf den Versorgungsausgleich zu verzichten. Letztlich soll verhindert werden, dass künstlich Sozialfälle im Alter geschaffen werden. Da müsste man sich mal die Versicherungsverläufe und die Anwartschaften der beiden anschauen. Alles andere, da sollte eine gute anwaltliche Beratung vorab erfolgen.


    Noch ein Tipp, damit die Kosten insoweit nicht in die Höhe schnellen. Man kann alles, wirklich alles schriftlich fixieren, das ist dann Gegenstand des Gegenstandswertes. Oder, man macht es einfach nicht geltend. Das kann man untereinander klären.


    Hier also erst einmal klären, wie die Rentenanwartschaften aussehen. Damit man nicht so ins Blaue hinein verhandelt, und dann womöglich einen teuren Verzicht beim Notar formuliert, der vom Scheidungsgericht nicht akzeptiert wird. Dann wäre für mich der Trennungsunterhalt dran. Da mal spitz rechnen, beide Einkommen bereinigen. Die steuerlichen Veränderungen berücksichtigen. Und schauen, wieviel Unterhalt dann wirklich zu zahlen ist. Denn STeuerklasse I beide oder III/V ist schon ein gewaltiger Unterschied.


    Und wenn man das alles weiss, dann kann man über den Rest entscheiden. Vorher ist das Kaffeesatzleserei.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    ich fürchte, meine Antwort wird dir nicht gefallen. Vorab eines: wenn du dich bisher überwiegend um das Kind gekümmert hättest, also in Elternzeit gewesen wärst, würde meine Antwort anders ausfallen. Also bitte jetzt nicht die Geschlechterkeule rausholen.


    Fakt ist, dass das Kind bisher als Hauptbezugsperson seine Mutter hatte. Das ist unter dem Gesichtspunkt der Kontinuität der Erziehung/der Hauptbezugsperson ein ganz wichtiger Gesichtspunkt. Und der wiegt sehr stark, zumindest bei so einem kleinen Kind. Dagegen spricht auch nicht der Umzug. Fakt ist, dass letztlich jedes Kind Umzüge seiner Eltern, z.B. aus beruflichen Gründen verkraften muss und auch kann. Und, die Frau zieht ja in die Nähe ihrer Eltern, also in den alten Familienverbund. 40 km sind ja nun keine Entfernung. Müssen ja nicht zu Fuß zurück gelegt werden. Und die anderen Argumente sind auch nicht so wahnsinnig überzeugend. Über Haushaltsführung lässt sich trefflich streiten, auch über Zuverlässigkeit, was die Bekochung von Kindern angeht. Selbst eine Drogenabhängigkeit und die damit verbundene Unzuverlässigkeit führt nicht zwingend zu einem Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts. Auch da müssen noch andere Fakten dazu kommen.


    Du hast also nicht so furchtbar gute Karten. Zumal das Kind an seinem neuen Wohnort ja wohl auch einen Kindergarten besuchen wird. Ich würde mich eher auf ein ausgedehntes Umgangsrecht bei dir konzentrieren. Lange gemeinsame Ferien. Und, da die Frau die Entfernung setzt, wird man sich natürlich auch darüber Gedanken machen können, wie die Umgangskosten (Holen/Verbringen des Kindes) zu verteilen sind und wie das Ganze zu organisieren ist.


    Versuch mal in der Richtung zu denken und ein tragfähiges Konzept zu entwickeln.


    Herzlichst


    TK

    Du, ich wiederhole mich. Wir kennen die Akte nicht, wir kennen die Anträge nicht, gar nichts. Und es kommt durchaus vor, dass sich ein Richter intensiv mit einer Akte erst befaßt, wenn er das Urteil schreiben muss. Da muss man nicht gleich was unterstellen. Ich hab dir den einzigen Weg aufgezeigt, den es letztlich gibt, um zu einer einigermaßen sicheren Einschätzung der Lage zu kommen.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    wir schreiben hier von einem abgeschlossenen Verfahren. Die Akte wird nicht ganz dünn sein, da ist mit Sicherheit viel an Material ausgetauscht worden. Ohne genaue Kenntniss der Akte, insbesondere der Anträge wird man hier kein Urteil über die Qualität der Entscheidung fällen können. Faustregel ist jedoch, dass im Zivilrecht nur über das entschieden wird, was auch beantragt worden ist. Wenn hier der Fragesteller nicht beantragt hat, und zwar förmlich, dass die Tochter Aukunft über was auch immer geben muss, dann wird darüber auch nicht entschieden.


    Meine Kristallkugel zum Wahrsagen und Bewerten hab ich gerade an @ edy ausgeliehen. Mein dringender Rat: mit kompletter Akte zum Anwalt marschieren. Meine Erfahrung mit sorgfältig arbeitenden Anwälten in 2. Instanz ist übrigens, dass die sich immer, ausnahmslos immer nicht nur die Unterlagen vom Mandanten geben lassen, sondern zusätzlich die Akte vom Gericht, also Akteneinsicht erfordern. Warum die das wohl tun?


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    nee, das Recht habt ihr nicht. Scheint ja alles bei euch etwas verworren zu sein. Eigentlich sollte der Umgang der Kinder mit dem Vater bei ihm stattfinden, er sollte die Kinder nicht bei dir besuchen. Aber, der Vater hat ja wohl Verantwortung, sonst würde er das Gespräch mit den Kindern nicht suchen. Das sollen die wo auch immer durchführen. Der erste Schritt.


    Natürlich musst du nicht dulden, dass der Vater beliebig bei euch aufschlägt. Ich würde nach dem klärenden Gespräch zwischen Vater und Kindern erst einmal zuwarten. Und wenn der Vater gefestigt ist, auf eine kalkulierbare feste Regelung hin arbeiten.


    Wenn die Eltern sich nicht einig sind, dann ist das Familiengericht gefragt.


    Herzlichst


    TK

    Edy, die Frage ist, ob für das 2. Kind auch Unterhalt zu zahlen ist. Das kommt auf den Grund der Fremdunterbringung an. Wenn ja, dann wäre zu prüfen, ob die (dauerhafte) Unterbringung allein vom Vater zu tragen ist, oder auch von der Mutter. Und erst wenn diese Posten geklärt sind, kommen wir doch zum Ehegattenunterhalt.


    Herzlichst


    TK