Hi,
achtung, bei mir hat sich oben ein Fehler eingeschlichen, ein "nicht" hat die Kabelmaus verschluckt. Also, ich würde mich NICHT allein auf das Jugendamt bei Berechnungen verlassen, außer in ganz einfachen Fällen. So, jetzt macht der Satz auch Sinn.
@ gobberblast
Rechtsberatung ist doch schon lange nicht mehr ausschliesslich Rechtsanwälten vorbehalten. Autowerkstätten dürfen Unfälle juristisch abwickeln, in den Vermieter- und Mietervereinen wird man auch nicht von Anwälten beraten, ebenso wenig bei "Frauen helfen Frauen" oder den Väternothilfen. Bei uns im Ort wird eine kath.jur. Familienberatung von einer pensionierten Grundschullehrerin geleitet, beim VDK sind interressierte Laien unterwegs u.s.w. In Frankfurt/Wiesbaden gibt es einige Rechtsanwaltspraxen, da arbeiten nur amerikanische Anwälte, mit Zulassung in den USA. Die zuständige Kammer geht davon aus, dass man sich nicht ins Gehege kommt, und dass diese Anwälte auch nicht in Verfahren auftreten, in denen Anwaltszwang besteht. Und das wars. Bei den ganzen gemeinnützigen Vereinen/Caritas und Diakonie geht man davon aus, dass jedenfalls jemand mit Befähigung zum Richteramt quasi die Fachaufsicht führt, was natürlich auch Quatsch ist. Bei der kath. Familienberatung weiss ich definitiv, dass da noch nie jemand mit Befähigung zum Richteramt den Eingang gefunden hat, um zu beraten oder zu kontrollieren. Ganz dolle sind in der Regel auch Versicherungsmakler im Beratungsgeschäft unterwegs oder auch Steuerberater.
Einfache Unterhaltsfälle kann das Jugendamt auch richtig berechnen. Ganz ohne Frage. Aber, mir fehlt da der Mut, auch mal ganz klar zu sagen, dieser Fall ist zu kompliziert für mich, ab zum Anwalt. Das gilt insbesondere, wenn einer der Betroffenen selbständig ist, wo dann fröhlich Umsatz = Gewinn genommen wird oder aber erforderliche Rückstellungen falsch berücksichtigt werden u.s.w. Deshalb mein Hinweis auf die Absicherung durch eine zweite kompetente Stelle, wer immer das sein mag.
Und sooo teuer ist ja eine einmalige Beratung durch einen Fachmann, wenn man sich für den Anwalt entscheidet, ja auch nicht. Ist auf jeden Fall preiswerter als über Jahre hinweg zu viel zu zahlen.
Noch ein Beispiel in diesem Zusammenhang, um klar zu machen, wie eine falsche Berechnung ins Auge gehen kann. Mann ist selbständiger Friseur. Jugendamt meinte, er müsse pro Kind nur etwa 50 € zahlen, er kämpfe ja gegen seine Insolvenz an und als angestellter Friseur sei ja auch nicht viel zu verdienen. Die Ehefrau wollte das nicht akzeptieren, ihre Anwältin auch nicht. Anhand der Steuererklärungen, die sie sich noch fotokopieren konnte, war der Wasserverbrauch des Ladens in etwa zu bestimmen. Die Handwerkskammer half dann damit weiter, wie viel Wasser durchschnittlich für eine Kopfwäsche verbraucht wird. Anhand dieser Angaben konnte dann nachgewiesen werden, dass die Angaben des Mannes so nicht stimmen konnten, die GuV getürkt war. Für die beiden Kinder war dann regulärer Unterhalt zu zahlen, keine Mangelfallberechnung. Selbst bei großem Puffer zugunsten des Mannes. Amtsgericht und OLG zogen mit. Die zweite Berechnung und die Kosten für die Anwältin haben sich doch gelohnt, oder?
Herzlichst
TK