Beiträge von timekeeper

    Hi,


    das Kind ist mit 18 nicht mehr priviligiert. Es hat noch keine Ausbildungsstätte, in dem Bereich, in welchem ich unterwegs bin, beruflich, sind die Stellen schon lange besetzt. Man weiss, wer am 1.9. mit der Ausbildung anfängt. Ich bin da her skeptisch, dass da jetzt noch was passiert. Kann in einem Kleinbetrieb natürlich sein. Aber mal ganz ehrlich, lohnt sich dieser Zirkus überhaupt? Wir reden von drei Monaten, nicht mehr. Solange das Kind minderjährig ist, hat es anrechnungsfreie Aufwendungen, ich meine es sind im Augenblick 90 € im Monat, bin mir aber nicht so ganz sicher. Vom Rest der Ausbildungsvergütung ist bei einem minderjährigen Kind nur die Hälfte auf den Unterhalt anrechenbar. Wir diskutieren hier über einen Zeitraum von 3 Monaten, maximal, in der der Vater ohnehin alleine für den finanziellen Unterhalt des Kindes verantwortlich ist, die Einsparung könnte sich grob gepeilt allenfalls auf ein paar hundert Euronen belaufen, wenn überhaupt. Wichtig ist doch, wie es ab 1. Nov. läuft. Und da wird bei einem befristeten Titel eben ganz von vorne angefangen zu rechnen. Der Titel verfällt nicht, sondern er entfaltet einfach keine Gültigkeit mehr.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    grundsätzlich haben Kinder einen Anspruch auf Titulierung eines Unterhaltsanspruchs, und zwar unabhängig davon, ob regelmäßig bezahlt wird oder nicht.


    Zu Kind 1: beim Jugendamt erstellen lassen, befristen auf die Zeit bis zur Volljährigkeit. Ich verstehe nicht so ganz, was du insoweit mit "Aktivwerden" meinst. Denn die Einigung mit dem Kind, das ist ja eine Aktivität, nicht nur die Neutitulierung. Vater und Kind können sich dann immer einigen, wie, das ist die Angelegenheit der Betroffenen. Zumal ja dann, das bitte nicht vergessen, auch die Mutter unterhaltstechnisch gefordert ist und das Kindergeld voll anzurechnen ist.


    Zu Kind 2: hab ich was überlesen? Wie alt ist das Kind? Wenn minderjährig, dann kann der Anspruch auch bis zur Volljährigkeit begrenzt werden. Ich gehe mal davon aus, dass die Zeit bei dem Kind auch nicht mehr zu lange hin ist. Ich gehe weiterhin davon aus, dass das Kind noch keine Lehrstelle hat, damit sind gefühlte 90 % der Lehrstellen weg. Es kommen wieder Lehrstellen auf den Markt, wenn das Ausbildungsjahr angefangen hat und belegte Lehrstellen nicht angetreten werden.


    Wie jetzt hier weiter vorzugehen ist, ist auch vom Alter des Kindes abhängig. Und davon, wie konkret die Zukunftsplanung aussieht.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    die Anwältin macht ein Beweisangebot. Ob schon ein Gutachten erstellt ist oder ob die Anwältin dadurch die Einholung eines Gutachens erst beantragt, das kann ich hier nicht abschätzen. Ist aber auch einerlei. Das Gericht geht Beweisanträgen dann nach, wenn sie für die Entscheidung erheblich sind. Entweder wird jetzt eben ein Gutachten in Auftrag gegeben oder aber das vielleicht vorliegende Gutachten angefordert.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    achtung, bei mir hat sich oben ein Fehler eingeschlichen, ein "nicht" hat die Kabelmaus verschluckt. Also, ich würde mich NICHT allein auf das Jugendamt bei Berechnungen verlassen, außer in ganz einfachen Fällen. So, jetzt macht der Satz auch Sinn.


    @ gobberblast
    Rechtsberatung ist doch schon lange nicht mehr ausschliesslich Rechtsanwälten vorbehalten. Autowerkstätten dürfen Unfälle juristisch abwickeln, in den Vermieter- und Mietervereinen wird man auch nicht von Anwälten beraten, ebenso wenig bei "Frauen helfen Frauen" oder den Väternothilfen. Bei uns im Ort wird eine kath.jur. Familienberatung von einer pensionierten Grundschullehrerin geleitet, beim VDK sind interressierte Laien unterwegs u.s.w. In Frankfurt/Wiesbaden gibt es einige Rechtsanwaltspraxen, da arbeiten nur amerikanische Anwälte, mit Zulassung in den USA. Die zuständige Kammer geht davon aus, dass man sich nicht ins Gehege kommt, und dass diese Anwälte auch nicht in Verfahren auftreten, in denen Anwaltszwang besteht. Und das wars. Bei den ganzen gemeinnützigen Vereinen/Caritas und Diakonie geht man davon aus, dass jedenfalls jemand mit Befähigung zum Richteramt quasi die Fachaufsicht führt, was natürlich auch Quatsch ist. Bei der kath. Familienberatung weiss ich definitiv, dass da noch nie jemand mit Befähigung zum Richteramt den Eingang gefunden hat, um zu beraten oder zu kontrollieren. Ganz dolle sind in der Regel auch Versicherungsmakler im Beratungsgeschäft unterwegs oder auch Steuerberater.


    Einfache Unterhaltsfälle kann das Jugendamt auch richtig berechnen. Ganz ohne Frage. Aber, mir fehlt da der Mut, auch mal ganz klar zu sagen, dieser Fall ist zu kompliziert für mich, ab zum Anwalt. Das gilt insbesondere, wenn einer der Betroffenen selbständig ist, wo dann fröhlich Umsatz = Gewinn genommen wird oder aber erforderliche Rückstellungen falsch berücksichtigt werden u.s.w. Deshalb mein Hinweis auf die Absicherung durch eine zweite kompetente Stelle, wer immer das sein mag.


    Und sooo teuer ist ja eine einmalige Beratung durch einen Fachmann, wenn man sich für den Anwalt entscheidet, ja auch nicht. Ist auf jeden Fall preiswerter als über Jahre hinweg zu viel zu zahlen.


    Noch ein Beispiel in diesem Zusammenhang, um klar zu machen, wie eine falsche Berechnung ins Auge gehen kann. Mann ist selbständiger Friseur. Jugendamt meinte, er müsse pro Kind nur etwa 50 € zahlen, er kämpfe ja gegen seine Insolvenz an und als angestellter Friseur sei ja auch nicht viel zu verdienen. Die Ehefrau wollte das nicht akzeptieren, ihre Anwältin auch nicht. Anhand der Steuererklärungen, die sie sich noch fotokopieren konnte, war der Wasserverbrauch des Ladens in etwa zu bestimmen. Die Handwerkskammer half dann damit weiter, wie viel Wasser durchschnittlich für eine Kopfwäsche verbraucht wird. Anhand dieser Angaben konnte dann nachgewiesen werden, dass die Angaben des Mannes so nicht stimmen konnten, die GuV getürkt war. Für die beiden Kinder war dann regulärer Unterhalt zu zahlen, keine Mangelfallberechnung. Selbst bei großem Puffer zugunsten des Mannes. Amtsgericht und OLG zogen mit. Die zweite Berechnung und die Kosten für die Anwältin haben sich doch gelohnt, oder?


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    Du das ist mir zu vage, um einen familienrechtlichen Unterhaltsanspruch zu begründen. Letztlich hat ein Student zwar die freie Auswahl des Studienortes, wenn er denn genommen wird, aber die Eltern können ihn auch darauf verweisen, dass er die preiswertere Lösung (zu Hause wohnen, von dort aus studieren) zu wählen hat. Außerdem wäre zu rechnen, ob die Eltern überhaupt noch unterhaltspflichtig sind. Denn ein studierendes Kind rutscht ja in der Rangordnung ganz weit nach hinten. Aber, es gibt so viele Auslandsprogramme. AusandsbaföG, spezielle Förderungsprogramme, da würde ich mich mal schlau machen. Und, in der englischen Sprache müsstest du ja eigentlich gut "zu Fuß" sein. In der Masse der international ausgerichteten Studiengänge wird doch in Englisch gelehrt. Das dürfte für dich doch kein Problem sein.


    Herzlichst


    TK

    Hi Morille,


    Unterhalt wird erst gezahlt ab dem Zeitpunkt, in welchem der Expartner in Verzug gesetzt worden ist. Dies scheint im Dez. vergangenen Jahres passiert zu sein. Die zweite Frage, die dann zu klären ist, ist, ob der Mann überhaupt in der Lage ist, Unterhalt zu zahlen und wenn ja, wieviel, es gibt ja auch einen Selbstbehalt. Und die dritte Frage, wie es mit eigenem Verdienst aussieht, der ist nämlich zu verrechnen.


    Was du wann wußtest, das interessiert in dem Zusammenhang nicht.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    die wesentlichen Fehler: die Rechtsnatur eines Titels wird verkannt. Auch der Titel vom Jugendamt erstellt ist jederzeit wie ein Urteil vollstreckbar. Das ist keine Vereinbarung die man jederzeit nach Gefühl und Wellenschlag abändern kann, nur mal so, weil einem eine Laus über die Leber gelaufen ist. Das wird häufig verkannt. Weil es eben so schnell, unproblematisch geht. So einfach ist eine Abänderung nämlich nicht.


    Deshalb ist vor Erstellung der Urkunde Voraussetzung eine genaue Berechnung des Kindesunterhalts. Da würde ich mich nicht (außer in gaaaanz einfachen Fällen) nur auf das Jugendamt verlassen. Über die Berechnung sollte auch noch mal ein wirklicher Fachmann schauen, also ein Rechtsanwalt oder eine Fachkraft aus einer anderen Hilfsorganisation. Wenn man dann weiss, was Sache ist, aber bitte erst dann, kann man zur Titulierung beim Jugendamt kommen. Der Titel sollte immer auf die Zeit der Minderjährigkeit begrenzt sein. Ich bin ein Freund von dynamischen Titeln, weil man da bei Anpassungen, die ohnehin kommen, nicht jedesmal einen neuen Titel unter Aufhebung des alten erstellen lassen muss.


    Es gibt natürlich noch weitere Gründe für die Erstellung eines neuen Titels wie etwa wesentliche Veränderungen der Lebensumstände, wie etwa gravierende Gehaltsveränderungen, neue Kinder, Ehefrau, die dazu kommt und nicht arbeitet. Ob diese Veränderungen auch eine Abänderung des Titels rechtfertigen, das muss wieder im Einzelfall überprüft werden.


    Brandgefährlich ist es, andere Rechte des Kindes mit dem Unterhalt zu vermengen, und das dann nur mündlich zu tun. Also, was hier passiert ist: Unterhaltszahlungen der Mutter quasi abkaufen. Wenn beide eine Reduzierung wollen, dann kann man doch einvernehmlich zum Jugendamt gehen und das ganze regeln. Oder aber zum Notar gehen, der ist auch nicht so teuer. Die alte Urkunde ist dann herauszugeben, eine neue zu erstellen. Aber einfach mal so irgendwie irgendwas regeln, das geht gar nicht. Die Unterhaltsurkunde verliert dadurch ihre Wirksamkeit nicht.


    Einerseits ist es natürlich prima, dass es dieses vereinfachte Verfahren zur Erstellung eines Unterhaltstitels gibt. Aber, dieses Verfahren verleitet zum Schlendrian. Auch die Vermischung von der austitulierten Geldrente mit Naturalleistungen (ich kauf dem Kind immer Klamotten, es gibt immer einen ganz großen Eisbecher, wenn es bei mir ist, ich stocke das Taschengeld auf) sollte nur dann geschehen, wenn der Empfänger des Unterhalts damit einverstanden ist und einem quittiert, dass insoweit eine Verrechnung okay ist. Auch sollte der Quittung zu entnehmen sein, mit welchem Monat hier eine Verrechnung stattfinden soll.


    Der/die UnterhaltszahlerIn sollte außerdem bei regelmäßigem Umgang von vielem einen "Grundvorrat" da haben. Also Klamotten (müssen nicht neu sein, gibt es in sehr gutem Zustand auch in Rot-Kreuz-Läden), ebenso Gesellschaftsspiele u.s.w. Diese Anschaffungen sollten nicht ständig hin- und her transportiert werden. Auch das vermeidet ewige Diskussionen und Streitereien, so unter dem Motto, das Kind sei zu dünn, zu dick angezogen gewesen, die Hose zu lang, zu kurz, zu dreckig, was weiss ich.


    Wenn man diese paar Regeln beachtet, sollte es eigentlich klappen mit den Zahlungen, man ist auf jeden Fall immer auf der sicheren Seite. Das ist ganz besonders dann wichtig, wenn irgendwann einmal das Job-Center für Mutter und/oder Kind ergänzend finanziell einspringen muss. Die überprüfen nämlich eines ganz genau: ist aus dem Titel alles bezahlt. Und denen ist es einerlei, ob da eine interne Absprache besteht. Die können dann zwar immer noch für die Zukunft eine Abänderung des Zahlverhaltens/des Titels fordern. Aber es laufen keine Rückstände auf. Und das ist doch ganz wichtig.


    Herzlichst


    TK

    Hi Romana,


    wo steht, dass eine Frau mehr Rechte hat, als ein Mann? Das ist mit Verlaub Quatsch. Allerdings haben Frauen aus leidvoller Erfahrung gelernt, genauer auf ihre Rechte zu schauen und sie auch durchzusetzen. Ein Wechselmodell kann man mit allen Konsequenzen durchziehen oder aber auch den kompletten Wechsel zu euch. Natürlich geht das.


    Ich würde einen Termin mit der Anwältin ausmachen, klar definieren, was ihr wollt, sie auffordern, die erforderlichen Schritte einzuleiten. Und, klare Dokumentation davon, wann das Kind wieviel Zeit bei euch verbringt. Das muss schon sein, sonst wird jede Maßnahme scheitern. Irgendwelche Haken wo auch immer langen da nicht aus.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    die Frage kann man pauschal nicht beantworten. Zwar behält jeder in der Ehe, wenn nichts anderes vereinbart, "sein" Vermögen und kann damit im Prinzip machen, was er will. Aber, trotzdem darf derjenige nicht alles ausgeben und sich so bedürftig machen ohne Genehmigung des Ehepartners. Wenn das Geld den ausschließlichen Zweck hatte, den PKW zu finanzieren, dann musst du dich fragen lassen, warum das Geld noch nicht zurückgezahlt worden ist, sondern noch bei dir schlummert. Und das wird dich auch der gegnerische Anwalt fragen, ebenso das Familiengericht.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    kein Wunder, dass dein Kopf leer ist. So eine Trennung mit Kindern bringt ja eine Fülle von Problemen mit sich, die man letztlich nur nach und nach abarbeiten kann. Und jeder erledigte Punkt macht die Sache einfacher, glaub es mir mal.


    Unterhalt für die Frau wird bei drei Kindern nicht drinnen sein, sie muss für sich selbst sorgen oder aber sie wird zum Sozialfall. Dein Selbstbehalt bei Kindesunterhalt liegt bei knapp 1100 €. Allerdings ist dein Gehalt zu bereinigen, z.B. um berufsbedingte Aufwendungen. Das monatliche Durchschnittsgehalt errechnet sich aus den letzten 12 Monaten plus Steuerrückzahlung plus Weihnachts/Urlaubsgeld. Dadurch werden auch monatliche Schwankungen ausgeglichen. Das Kindergeld ist hälftig auf den Zahlbetrag anzurechnen.


    Irgendwann wirst du die Steuerklasse von III auf I wechseln müssen, wahrscheinlich ab Jan. 2019. Dann ist neu zu rechnen, der Zahlbetrag für die Kinder wird sich reduzieren. Warum der Wechsel erst dann? Im Augenblick lebt ihr noch nicht getrennt. Ihr teilt Tisch und Bett, wirtschaftet noch gemeinsam. Da tue ich mich schwer, eine Trennung im juristischen Sinne anzunehmen.


    So, nun zur Wohnung. Ihr steht beide im Mietvertrag. Dies bedeutet, dass jeder von euch im Außenverhältnis dem Vermieter gegenüber für den vollen Mietpreis haftet. Wenn du aber ausgezogen bist, käme deine Frau ohne Einkommen wohl in den Genuß entweder von voller Finanzierung der Wohnung durch das Job-Center oder aber sie bekäme Wohngeld, so dass sie die Wohnung eventuell auch allein halten könnte.


    Sparbuch - das fällt in den Zugewinn, soweit es dort Einzahlungen nach der Eheschliessung gibt, auch Zinsen für den Gesamtbetrag, die während der Ehezeit angefallen sind, sind zu teilen. Was du vor Eheschliessung angespart hast, auch die Zinsen, die vor Eheschliessung angefallen sind, gehören dir allein.


    Das, was ich hier schreibe, ist natürlich nur eine ganz grobe Einschätzung. Und deshalb sind die Einzelpunkte nach und nach abzuarbeiten. Immerhin könnt ihr noch miteinander reden, das ist eine stabile Basis für eine vernünftige Regelung. Wenn du ausziehst, eine eigene Wohnung beziehst, kann es sein, dass du auch dafür Wohngeld bekommst, eben wegen der hohen Unterhaltsbelastung für drei Kinder. Und, dass die Kosten für die jetzige Miete durch Sozialleistungen erbracht wird. Aber für diese Unterstützungen müsst ihr getrennt leben, was ihr im Augenblick noch nicht tut.


    Wie viel Kinder tatsächlich kosten, und wie preiswert man allein leben kann, das wirst du erst merken, wenn du allein lebst, selbst wenn du die Kids regelmäßig bei dir hast. Wichtig ist halt, dass jetzt am Anfang die Weichen richtig gestellt werden, dass bei der tatsächlichen Trennung die Frau schon vorab ihre Situation klärt, dass die Miete für die jetzige Wohnung gesichert ist.


    Du hast ein Riesenpaket zu schultern. Mein dringender Rat ist deshalb, schon jetzt anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Damit von Anfang an die Weichen richtig gestellt werden. Ganz wichtig ist die Regelung der Wohnungsfinanzierung. Und, auch eine fundierte Erstberatung muss nicht mehr als ca 200 € kosten. Aber dann weisst du so in etwa, wie es funktioniert und was zu tun ist.


    Herzlichst


    TK

    Hi Manneskraft,


    ich habe die Schleichwerbung aus deinem Beitrag rausgenommen. Außerdem ist es bei uns üblich, sich zu begrüßen. Und schließlich erlaube ich mir noch den Hinweis darauf, dass Leichenschändung (der Beitrag ist 7 Jahre alt) hier auch nicht gern gesehen wird. Wenn du eine Frage hast, kannst du sie gerne stellen. Ansonnsten such dir ein Forum, in welchem du ungehindert werben kannst, es gibt genug davon.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    Familie wird nicht über einen juristischen Akt definiert, sondern über andere Faktoren. Wir haben genug erwachsene Kinder, die adoptiert wurden, die dann gar nichts mehr haben. Den biologischen Vater nicht mehr, den juristischen auch nicht mehr, weil auch diese Beziehung auseinander geht. Fachleute warnen zunehmend vor dieser Vorgehensweise. Abgesehen davon dürfte hier die Adoption schon an der finanziellen Situation scheitern.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    es bleibt bei dem, was ich geschrieben habe. Bei Mangelfällen klappt das mit der Adoption als Mittel zur Reduzierung des Unterhalts nicht. Vergiss es. Den Beitrag von @ Acidburne zu kommentieren, das erspare ich mir. Er ist in so fällen nicht in Übereinstimmung mit dem Gesetz, das ist so offensichtlich, das kann jeder alleine nachprüfen.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    der leibliche Vater muss zur Adoption das okay geben. Außerdem wird die finanzielle Lage überprüft. Wenn dem Mann im Augenblick nur der Selbstbehalt bleibt, dann ist davon auszugehen, dass er schon jetzt ein Mangelfall ist. Und dann wird es mit einer Adoption eng. Denn der soziale Status der jetzt unterhaltsberechtigten Kinder soll sich durch eine Adoption nicht verschlechtern. Schon deshalb sollte man sich die Idee aus dem Kopf schlagen.


    Kleine Korrektur meines Vorschreibers: allein durch die Heirat mit der Kindsmutter wird keine Unterhaltspflicht des Stiefvaters gegenüber dem Stiefkind begründet. Dafür sind weiterhin die Eltern zuständig.


    Herzlichst


    TK

    Hi,


    wenn du mit im Mietvertrag stehst, schuldest du im Verhältnis zum Vermieter auch die Miete. Zusätzlich primär Unterhalt für die Kids, soweit die familienrechtlichen Voraussetzungen da sind. Dazu kommt dann noch der Unterhalt für die Ehefrau, sofern sie weniger verdient oder gar nichts verdient, das wissen wir nicht. Der Unterhalt für die Kinder endet mit Beendigung der Erstausbildung, Einkünfte der Kinder sind auf den Unterhalt anzurechnen, ebenso das Kindergeld, bei minderjährigen Kindern hälftig, bei volljährigen Kindern anteilig. Da es sich um eine Ehe von langer Dauer handelt (wenn die Kids in der Ehe geboren sind), dann kann es auch sein, je nach Alter der Frau, dass du sehr lange Unterhalt zahlen musst, wenn sie denn nicht arbeitet.


    Wie wärs mit einem Termin beim Anwalt, mit dem du mal alles durchrechnen kannst?


    Herzlichst


    TK

    Rudi,


    wir freuen uns über jedes neue Mitglied. Allerdings sollte sich dieses Mitglied auch an die Spielregeln halten. Wir haben es hier mit einem Familienrechtsforum zu tun. Und mit den Randbereichen, die in andere jur. Bereiche reinspielen. Du hast im Unterforum "Scheidung" gepostet. Was hat deine Anfrage damit zu tun? Richtig, gar nichts. Bitte unterlasse diese Spielchen in Zukunft.


    Danke!


    TK


    Habe Rudi mal etwas in die "Pause" geschickt , edy

    Rudi,


    jeder kann schreiben, was er will. Aber ein Recht hat der Schreiber nicht. Der Betreiber hat ein Hausrecht, er kann entscheiden, was hier veröffentlicht bleibt, was editiert und rausgenommen wird. Und der Hausherr hat auch das Recht, User zeitlich oder permanent zu sperren.


    Herzlichst


    TK