Kindesunterhalt titulieren obwohl Kind in 8 Monaten volljährig wird

  • Hallo zusammen,


    ich brauche mal euren Rat.


    Der Vater des Kindes zahlt immer pünktlich seinen Unterhalt und das Kind lebt bereits seit zwei Jahren bei der Mutter. Es gab nie einen Titel. Jetzt wurde der Unterhalt angepasst (Mutter des Kindes hat es eingefordert). Das ist auch völlig in Ordnung. Allerdings möchte sie jetzt, dass der Vater einen Titel unterschreibt und das obwohl 1. das Kind in 8 Monaten volljährig wird und 2. das Kind seine Schulausbildung in diesem Jahr beendet und eine betriebliche Ausbildung anfangen möchte. Das sind ja beides zwei Faktoren die sich auf den Unterhalt auswirken.


    Ein Unterhaltstitel ist sicherlich in manchen Fällen sinnvoll. Aber in diesem Fall kommt es uns eher wie Schikane vor.


    Wenn wir es richtig verstanden haben kann man den Titel bis zum erreichen der Volljährigkeit befristen. Was würde dann passieren? Müsste das Kind dann aktiv werden oder könnten sich Vater und Kind auf die Unterhaltssumme (im Rahmen der DDT) einigen?


    Sollte das Kind im Sommer eine Ausbildung anfangen und Geld verdienen kann der Unterhalt ja ebenfalls angepasst werden. Falls der Vater jetzt aber einen Titel unterschreibt ist ja theoretisch verpflichtet trotzdem den festgelegten Betrag zu zahlen. Ansonsten müsste er eine Änderungsklage (kostet sein Geld) einreichen. Richtig?


    Wie kann man in diesem Fall seine Chancen vor Gericht sehen, falls er den Titel nicht unterschreibt?


    Vielen Dank

  • Hallo Sundance,


    Titel auf Volljährigkeit befristen.


    Ab 18 sind beide Elternteile Barunterhalt pflichtig.


    Kind muss dann tätig werden.


    edy

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    z.B. "Hallo"
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  • Hi,


    grundsätzlich haben Kinder einen Anspruch auf Titulierung eines Unterhaltsanspruchs, und zwar unabhängig davon, ob regelmäßig bezahlt wird oder nicht.


    Zu Kind 1: beim Jugendamt erstellen lassen, befristen auf die Zeit bis zur Volljährigkeit. Ich verstehe nicht so ganz, was du insoweit mit "Aktivwerden" meinst. Denn die Einigung mit dem Kind, das ist ja eine Aktivität, nicht nur die Neutitulierung. Vater und Kind können sich dann immer einigen, wie, das ist die Angelegenheit der Betroffenen. Zumal ja dann, das bitte nicht vergessen, auch die Mutter unterhaltstechnisch gefordert ist und das Kindergeld voll anzurechnen ist.


    Zu Kind 2: hab ich was überlesen? Wie alt ist das Kind? Wenn minderjährig, dann kann der Anspruch auch bis zur Volljährigkeit begrenzt werden. Ich gehe mal davon aus, dass die Zeit bei dem Kind auch nicht mehr zu lange hin ist. Ich gehe weiterhin davon aus, dass das Kind noch keine Lehrstelle hat, damit sind gefühlte 90 % der Lehrstellen weg. Es kommen wieder Lehrstellen auf den Markt, wenn das Ausbildungsjahr angefangen hat und belegte Lehrstellen nicht angetreten werden.


    Wie jetzt hier weiter vorzugehen ist, ist auch vom Alter des Kindes abhängig. Und davon, wie konkret die Zukunftsplanung aussieht.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,


    danke für die Antworten. Ich habe mich wohl missverständlich ausgedrückt. Es geht nur um ein Kind.


    Dieses wird im Oktober 18. Wird aber voraussichtlich 1.8. oder 1.9. eine Ausbildung anfangen. Die Verfahren laufen alle noch.


    Was bedeuten würde, dass ja der Unterhalt dann auch ab Beginn der Ausbildung reduziert werden darf. Wenn der Titel jetzt aber bis zum Beginn der Volljährigkeit befristet wird, würde es ja bedeuten der Vater müsste entweder die im Titel festgelegte Summe zahlen oder aber er müsste eine Änderungsklage einreichen. So haben wir es zumindest verstanden. Oder wie würde sonst das Azubigehalt damit verrechnet? Wir wundern uns halt warum jetzt auf einmal ein Titel unterschrieben werden soll so kurz vor dem 18 Geburtstag. Die Mutter erhofft sich davon einen Vorteil. Sonst würde sie darauf ja nicht kommen.


    Übrigens sieht die Mutter jetzt schon zu, dass sie keinen Unterhalt zahlen muss. Sie hat sicherheitshalber diesen Monat ihren 400€ Job gekündigt. Damit sie nicht zahlen muss. Es ist leider wirklich so.


    Also stehen die Chancen eher schlecht, dass man den Titel nicht unterschreibt und vor Gericht Recht bekommt? Eben vor dem Hintergrund, dass in Kürze ja sowieso schon Änderungen anstehen.


    Der Titel würde dann aber (selbst wenn er befristet wird) auch weiterhin bestehen? Oder verfällt er dann komplett, wenn das Kind meint das der Titel unnötig ist?


    Danke

  • Hi,


    das Kind ist mit 18 nicht mehr priviligiert. Es hat noch keine Ausbildungsstätte, in dem Bereich, in welchem ich unterwegs bin, beruflich, sind die Stellen schon lange besetzt. Man weiss, wer am 1.9. mit der Ausbildung anfängt. Ich bin da her skeptisch, dass da jetzt noch was passiert. Kann in einem Kleinbetrieb natürlich sein. Aber mal ganz ehrlich, lohnt sich dieser Zirkus überhaupt? Wir reden von drei Monaten, nicht mehr. Solange das Kind minderjährig ist, hat es anrechnungsfreie Aufwendungen, ich meine es sind im Augenblick 90 € im Monat, bin mir aber nicht so ganz sicher. Vom Rest der Ausbildungsvergütung ist bei einem minderjährigen Kind nur die Hälfte auf den Unterhalt anrechenbar. Wir diskutieren hier über einen Zeitraum von 3 Monaten, maximal, in der der Vater ohnehin alleine für den finanziellen Unterhalt des Kindes verantwortlich ist, die Einsparung könnte sich grob gepeilt allenfalls auf ein paar hundert Euronen belaufen, wenn überhaupt. Wichtig ist doch, wie es ab 1. Nov. läuft. Und da wird bei einem befristeten Titel eben ganz von vorne angefangen zu rechnen. Der Titel verfällt nicht, sondern er entfaltet einfach keine Gültigkeit mehr.


    Herzlichst


    TK