Trennungsunterhalt, wie kann ihn bekommen?

  • Hallo an Alle
    ?Ich habe schon die Frage im Titel formuliert: ab wann könnte ich Trennungsunterhalt beantragen?
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    ?Mein Ex und ich leben seit 9 Monaten getrennt.
    Mein Anwalt hat für mich bei meinem Ex die Zahlung von Trennungsgeld seit Dezember. Ich verstehe nicht, warum.
    ?
    ?Kann ich den Antrag rückwirkend beantragen? Ich wusste nämlich vorher nicht, dass ich das Recht habe.
    Muss mein Ex es mir zahlen?


    Danke für eure Antwort
    morille

  • Hi Morille,


    Unterhalt wird erst gezahlt ab dem Zeitpunkt, in welchem der Expartner in Verzug gesetzt worden ist. Dies scheint im Dez. vergangenen Jahres passiert zu sein. Die zweite Frage, die dann zu klären ist, ist, ob der Mann überhaupt in der Lage ist, Unterhalt zu zahlen und wenn ja, wieviel, es gibt ja auch einen Selbstbehalt. Und die dritte Frage, wie es mit eigenem Verdienst aussieht, der ist nämlich zu verrechnen.


    Was du wann wußtest, das interessiert in dem Zusammenhang nicht.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo TK
    ?Danke erstmal für deine Antwort.
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    Ich weiss nicht, was du mit "Er ist in Verzug gesetzt worden".
    ?
    ?Seitdem wir ausgezogen sind, hat er erst seit diesem Monat den Unterhalt für das Kind bezahlt.
    ?Ansonsten arbeite ich Teilzeit und verdiene wesentlich weniger als er. Ich trage alle Kosten seit 9 Monaten allein (Miete, Kranken-versicherung für mich und das Kind, weiter Kosten für das Kind (Arzt, Logopädie...)....).
    Er wohnt in seiner 5 ZmWohnung und hat vielen Aufträge nach seiner Aussage.
    ?Er ist laut meines Anwalts in der Lage den Unterhalt zu zahlen.
    ?Er hat bei einem Gespräch mir persönlich gesagt, dass ich von ihm nichts bekommen werden.
    Er ist bereit nur für das Kind Unterhalt zu zahlen.


    ?Ich habe die Begriffe Selbstbehalt -trotz meiner Lektüre- nicht ganz verstanden. Kannst du es mir konkreter erklären?


    grüße
    morille



    ?

  • Hallo morille,


    "in Verzugsetzung" sinngemäss = erste Aufforderung Unterhalt zu zahlen bzw. Auskunftsverlangen über sein Einkommen.


    Selbstbehalt= Unterhalt ist erst zu zahlen wenn er Einkommen über seinem SB hat.


    z.B. sein Selbstbehalt 1200€, Wenn er nun 1250€ relevantes EK hat, muss er evtl. 50€ Unterhalt zahlen.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo!


    "Trennungsgeld" gibt es - zumindest in diesem Land - im Zusammenhang mit längeren Dienstreisen im öffentlichen Dienst. Das entspricht in etwa der "Auslöse" in der freien Wirtschaft.
    Somit kann dieses hier nicht gemeint sein, sondern eher Trennungsunterhalt.
    ABER: Die bisherigen Schilderungen klingen nicht unbedingt danach als ob die betroffenen überhaupt verheiratet sind.
    Ist dem nicht so, dann gibt es auch keinen Trennungsunterhalt sondern bestenfalls Erziehungsunterhalt.


    In welcher Höhe nun dieser zu zahlen ist hängt vom Einkommen und der Bedürftigkeit der KM ab.
    In der Regel kann ab dem 3. vollendeten Lebensjahr des Kinder eine Vollzeittätigkeit erwartet werden, so das es keinen Grund für EU mehr gibt.