ob das Thema hier richtig ist
Ich würde sagen, dieses Thema gehört in einen separaten Thread
Das zinslose Darlehen ist klar, dass meine Tochter zurückbezahlt, jedoch auch nicht im ganzen sofort, sondern eben wie vereinbart in Raten. Kann das Sozialamt den Betrag im Vollen sofort zurückfordern
Die Tochter sollte dem SHT mitteilen, dass sie die vereinbarten Raten zahlen wird. Falls der SHT die komplette Summe sofort zurückfordern sollte, wäre die Begründung wichtig, um zu verstehen, warum sich der SHT auf diese Position stellt
Darf das Sozialamt überhaupt die Daten meiner Tochter einfordern (Gehalt etc.)?
Falls der SHT sowas einfordert, wäre auch die Begründung wichtig.
Ob die Tochter sich etwa z.B. auf §529 (2) BGB berufen will:
"der Beschenkte bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, das Geschenk herauszugeben, ohne dass sein standesmäßiger Unterhalt oder die Erfüllung der ihm kraft Gesetzes obliegenden Unterhaltspflichten gefährdet wird"