Alles anzeigenHi,
da ist meine Vermutung mit den verschiedenen Töpfen, aus denen die Tochter finanziert wird, ja wohl doch zutreffend. Beiß dich nicht am Kindergeld fest. Das hat das Jugendamt oder die Sozialbehörde mit der Mutter geregelt. So, behandelt wird durch die Betreuer in diesen Wohngemeinschaften für psychisch Kranke nicht; das dürfen sie nicht. Sie helfen und unterstützen bei der Organisation des Alltagslebens, des miteinander Umgehens; kurz gefasst: die Menschen sollen auf ein Leben außerhalb der Gruppe in eigener Verantwortung trainiert werden. In der Einrichtung, in welcher sie vorher lebte, konnte sie wahrscheinlich altersbedingt nicht mehr bleiben. Aber dieser ganze Werdegang deutet doch auf eine schwerwiegende psychische Erkrankung hin, die auch von Dauer sein kann.
Es ist müßig, da nach Ursachen zu suchen. Es gibt durchaus Erkrankungen (z.B. Schizophrenie), die erst nach der Pubertät ausbrechen; die Eltern berichten eigentlich in diesen Fällen so ziemlich alle dasselbe. War eigentlich ein super unauffälliges Kind, hatte Freunde und Musik, Hobbies, schulische Leistungen unauffällig. Und irgendein Auslöser, der nicht mal bekannt sein muss, führte dann zu der Erkrankung. Ohne den Auslöser wäre die Erkrankung vielleicht später gekommen; das lässt sich durch Fachleute auch nicht genau definieren, aber gekommen wäre sie wohl trotzdem. Und ganz sicher war das nicht irgend ein böser Stiefvater; wenn es wegen so etwas zu Störungen kommt, das kann man beheben. Wie gesagt, bei dem von dir geschilderten Ablauf fallen mir so einige Erkrankungen ein, aber das hilft ja jetzt auch nicht weiter. Vielleicht helfen dir diese Ausführungen weiter, das alles besser zu verarbeiten. Ohne Schuldzuweisungen an irgend jemanden.
So, nun zu dem Vergleich. Warum sollte die Tochter den Vergleich anfechten bzw. sich um Abänderung bemühen? Verstehe ich nicht so ganz. Das würden auch die weiteren öffentlichen Geldgeber nicht mitmachen. Die Tochter hat da im Augenblick 0 Spielraum, es sei denn, sie könnte für sich selbst sorgen. Es liegt an dir, dich um eine Abänderung zu bemühen. Spätestens, wenn auch diese Ausbildung jetzt abgebrochen werden muss, würde ich das angehen. Dir sollte doch endlich klar geworden sein, dass es keine Zauberfeen gibt, die irgend etwas von alleine zurecht ruckeln.
Wenn es denn zu dem Verfahren kommt, bitte nicht von vornherein die psychische Erkrankung der Tochter anführen. Sondern einfach auf die fehlende Zügigkeit in der Ausbildung abstellen und auf deine angeschlagene Gesundheit, die es erforderlich macht, auf Teilzeit umzustellen, so dass der austitulierte Betrag nicht mehr gezahlt werden kann. Das ist m.E. ein Einstieg, der auch gute Aussicht auf Erfolg hat.
TK
Hey,
hatte heute ein Telefonat mit dem zuständigen Mitarbeiter auf dem Bafög-Amt. Der Mann ist absolut in Ordnung und ich fragte ihn wie meine Tochter mit € 632,-- im Monat leben soll?! € 300,-- Miete, mit dem Rest kommt kein Mensch durch. Er konnte es mir nicht sagen, auch nicht, wer hier in früheren Zeiten gefördert hat oder wo sonst irgendeine Hilfe herkam. Fakt ist, dass die Mutter das Kindergeld bekommen hat, ob das dann an meine Tochter weitergeleitet wurde oder nicht, konnte er nicht sagen.
Meine Tochter zog aus der betreuten Einrichtung aus, weil es zu weit weg lag vom Schuss, der Weg in die Schule viel zu zeitaufwändig und umständlich war.
Un die Abänderung/Neuberechnung des Vergleichs ist definitiv Sache meiner Tochter, sie hat es nur nicht mehr auf dem Schirm. Im Grunde hat sie doch Anspruch auf runde € 1.000,-- im Monat mit eigenem Haushalt und das ist der Grund warum mein Anwalt davon abgesehen hat "Feuer in´s Öl" zu gießen, die Gefahr wäre zu groß gewesen dass ich in einem Gerichtsverfahren zu einer höheren Unterhaltssumme verdonnert worden wäre, zzgl. der Anwalts- und Gerichtskosten, also bitte keine schlafenden Hunde wecken!
Psychisch krank ist meine Tochter, aber eben nicht so krank, dass es einen Richter interessieren würde. Und warum? Weil sie bis jetzt noch die Schule besucht, anders würde es aussehen, wenn sie dauernd krank wäre, ist sie aber nicht.
Sollte sie jetzt aber wieder abbrechen, dann meinte der Herr vom Amt, dass ich draussen bin, dann gingen alle Unterhaltsansprüche verloren.
Ich denke, wir können das Thema schließen. Ich bin € 4.400,-- im Rückstand was die Bafög-Vorausleistungen angeht, diese werde ich jetzt verteilt auf 2 Monate zurückzahlen. Ich habe keine Lust mehr auf irgendwelche Briefe vom Amt oder im Gericht vor meiner Ex stehen zu müssen, die nur wieder dreckig lacht, weil sie eh wieder gewinnt, zudem erhält sie Prozesskostenhilfe, was einem vorab auch noch im schönen gelben Brief vom Gericht mitgeteilt wird.
Und Thema böser Stiefvater?! Man o man, diese Aussage würdest innerhalb von Sekunden revidieren wenn Du den mal sehen würdest, ein Narzisst wie aus dem Bilderbuch, bekannt für seine Schandtaten weit über alle Grenzen hinaus, traurig dass so ein Mensch sich Arzt nennen darf.
In diesem Sinne, vielen Dank nochmals an alle und verzeiht mir bitte die Emotionen in meinen Sätzen, ich kann nicht mehr anders.
Viele Grüße aus dem Süden
Rainman52