Beiträge von Rainman52

    Hey,


    hatte heute ein Telefonat mit dem zuständigen Mitarbeiter auf dem Bafög-Amt. Der Mann ist absolut in Ordnung und ich fragte ihn wie meine Tochter mit € 632,-- im Monat leben soll?! € 300,-- Miete, mit dem Rest kommt kein Mensch durch. Er konnte es mir nicht sagen, auch nicht, wer hier in früheren Zeiten gefördert hat oder wo sonst irgendeine Hilfe herkam. Fakt ist, dass die Mutter das Kindergeld bekommen hat, ob das dann an meine Tochter weitergeleitet wurde oder nicht, konnte er nicht sagen.

    Meine Tochter zog aus der betreuten Einrichtung aus, weil es zu weit weg lag vom Schuss, der Weg in die Schule viel zu zeitaufwändig und umständlich war.

    Un die Abänderung/Neuberechnung des Vergleichs ist definitiv Sache meiner Tochter, sie hat es nur nicht mehr auf dem Schirm. Im Grunde hat sie doch Anspruch auf runde € 1.000,-- im Monat mit eigenem Haushalt und das ist der Grund warum mein Anwalt davon abgesehen hat "Feuer in´s Öl" zu gießen, die Gefahr wäre zu groß gewesen dass ich in einem Gerichtsverfahren zu einer höheren Unterhaltssumme verdonnert worden wäre, zzgl. der Anwalts- und Gerichtskosten, also bitte keine schlafenden Hunde wecken!

    Psychisch krank ist meine Tochter, aber eben nicht so krank, dass es einen Richter interessieren würde. Und warum? Weil sie bis jetzt noch die Schule besucht, anders würde es aussehen, wenn sie dauernd krank wäre, ist sie aber nicht.

    Sollte sie jetzt aber wieder abbrechen, dann meinte der Herr vom Amt, dass ich draussen bin, dann gingen alle Unterhaltsansprüche verloren.


    Ich denke, wir können das Thema schließen. Ich bin € 4.400,-- im Rückstand was die Bafög-Vorausleistungen angeht, diese werde ich jetzt verteilt auf 2 Monate zurückzahlen. Ich habe keine Lust mehr auf irgendwelche Briefe vom Amt oder im Gericht vor meiner Ex stehen zu müssen, die nur wieder dreckig lacht, weil sie eh wieder gewinnt, zudem erhält sie Prozesskostenhilfe, was einem vorab auch noch im schönen gelben Brief vom Gericht mitgeteilt wird.


    Und Thema böser Stiefvater?! Man o man, diese Aussage würdest innerhalb von Sekunden revidieren wenn Du den mal sehen würdest, ein Narzisst wie aus dem Bilderbuch, bekannt für seine Schandtaten weit über alle Grenzen hinaus, traurig dass so ein Mensch sich Arzt nennen darf.


    In diesem Sinne, vielen Dank nochmals an alle und verzeiht mir bitte die Emotionen in meinen Sätzen, ich kann nicht mehr anders.


    Viele Grüße aus dem Süden

    Rainman52

    Wir haben gleichzeitig geschrieben. Bitte, informiere nicht falsch, das hilft hier niemandem weiter. Es handelt sich nicht um die klassische OLG-Entscheidung. Es handelt sich um einen Vergleich, welcher in Beschlussform niedergelegt worden ist. Und ein Vergleich wird wie folgt definiert: bei unklarer Sach- und Rechtslage nachgeben auf beiden Seiten. So, einerlei, aus welchen Töpfen der Unterhalt der Tochter noch gespeist wird; öffentliche Subventionierung ist in der Regel subsidiär; das heisst, sie springt bei Vorlage der Voraussetzungen nur soweit ein, wie nicht andere Geldquellen da sind.


    So, jetzt denken wir mal weiter. Du bist unbefristet zur Zahlung von 400 € verpflichtet; wenn wer auch immer zusätzlich zahlen soll, wird das auf diesen 400 € aufgebaut. Der erste Schritt müsste also sein, diesen zivilrechtlichen Titel aus der Welt zu schaffen. Weil sich deine Verhältnisse gravierend geändert haben. Aber solange der in der Welt ist, wird ist das Amt ohne irgendeine Überprüfung verpflichtet, diesen in die eigene Berechnung mit einzubeziehen. Und wenn meine Vermutung stimmt, dann hat auch das Jugendamt das Kindergeld kassiert, nicht die Ex, das ist in diesen Fällen so üblich.


    TK

    Hey,

    ja sorry, es war damals ein Vergleich, auf dem Deckblatt stand aber trotzdem "Beschluss".

    Meine Tochter ist psychisch krank, wird immer noch in ihrer WG von einem gewissen Verein betreut, aber nur in finanzieller Hinsicht, es gibt meines

    Wissens nach keine Therapien oder ähnliches.

    Im "Betreuten Wohnen" war sie bis letztes Jahr August, dann ist sie in die gleiche Stadt wie ich gezogen, 500m Luftlinie von mir entfernt, nicht weit weg vom Bahnhof. Zu ihrer Schule fährt sie mit dem Zug, das ist eine schulische Berufsausbildung, soll noch bis nächstes Jahr Juli laufen.


    Sie erhält Bafög in Vorausleistung, wer hier noch beteiligt ist weiß ich nicht.

    Bei der Antragsstellung gab sie an, dass die Mutter das Kindergeld bezieht.


    Mein Anwalt sagte mir natürlich, dass evtl. weniger Unterhalt möglich wäre, wenn wir meine Tochter auffordern würden, die Abänderung des Vergleichs zu beantragen. Ich wollte das aber nicht, weil das für sie sicher psychisch viel zu belastend wäre und dann vermutlich wieder alles hinschmeißt.


    Ich habe in den letzten Jahren so viel Post von den Ämtern erhalten, ich steig da nicht mehr durch, mal war es das Sozialamt, dann wieder das Jobcenter,

    was von Wiedereingliederungshilfen wurde geschrieben und das ich unter Umständen herangezogen werde zur Bezahlung, aber nie ist was gekommen in der Richtung...


    Von einem meiner anderen Kinder erfuhr ich, dass es meiner Tochter momentan wieder nicht gutgeht, ob sie das alles durchzieht bis zum Ende, ich bezweifle es sehr mittlerweile, so leid mir das auch tut zu sagen...


    VG

    Rainman52

    Ja, der Titel oder Vergleich oder wie auch immer sich das nennt mit den 400 €, muss eigentlich geändert oder gelöscht werden, aber du schreibst ja "das Risiko war meinem Anwalt zu groß".


    Rumschimpfen kann man natürlich, aber es ist nun mal so, dass man seinem Kind eine Ausbildung finanzieren muss.

    Und, mal ehrlich, 400 € ist doch ok.
    Außerdem: Was die Mutter der Tochter zukommen lässt, weißt du ja nicht.

    Hey,

    meine Tochter wollte nach der Mittleren Reife eine Ausbildung zur PTA machen, hatte schon eine Stelle, alles gut. Aber der Stiefvater erlaubte das nicht, er

    wollte, dass sie das Abitur macht, weil man ja eine Arztfamilie ist. Er suchte das Privatgymnasium aus, zuerst war alles gut, aber sie war schon immer in

    Mathe schlecht, packte es irgendwann nicht mehr und brach alles ab, ich glaub das war ca. 1 Jahr vor den Prüfungen. Der Stiefvater machte sie daraufhin fertig und dann landete sie in der Psychiatrie für 6 Monate.

    Ich habe meine Tochter das letzte Mal in 2017 gesehen, in einem Gerichtssaal, der Stiefvater zwang meine Tochter mich auf Unterhalt zu verklagen. 3x musste der Richter abbrechen weil sie so geweint hat...

    Danach ging das Elend so richtig los, also bitte etwas Verständnis wenn ich in Deinen Augen "rumschimpfe", Du kennst die Hintergründe nicht, also lassen wir das Thema lieber, okay?!

    Aus welchem Grund wurde denn von 632 € auf 400 € reduziert?

    Und wer übernimmt nun den Rest?

    Dem Kind stehe ja prinzipiell 930 € zu.

    Es gibt einen Beschluss vom OLG Stuttgart aus dem Jahre 2018, in dem mir € 400,-- Volljährigenunterhalt auferlegt wurden. Meine Tochter hat einen eigenen Hausstand, das Kindergeld hatte bisher die Mutter einkassiert. Meine Tochter hatte diesen noch gültigen Titel nicht mehr auf dem Schirm (ich auch nicht) und hat somit Bafög beantragt. Ihr Anspruch liegt bei € 632,--, den ich auch zuerst komplett übernehmen sollte.

    Damit war ich nicht einverstanden und nach Rücksprache mit dem Anwalt kam dann dieser Beschluss auf den Tisch. Das ist von Anfang an alles schiefgelaufen, mit diesem noch gültigen Beschluss hätte meine Tochter Unterhalt einfordern müssen bei den Elternteilen, hat sie aber nicht gemacht, sondern hat gleich Bafög beantragt.

    Gehaltsnachweise wurden von mir eingefordert, wie auch von der Kindsmutter (arbeitet nur halbtags, hat aber eine Putzfrau!), Bafög wurde abgelehnt, dann ging das Amt in Vorausleistung und wollte jetzt das Geld natürlich von mir haben. Nach ewiger Rumstreiterei mit dem Amt hat man sich darauf geeinigt, dass das Amt sich an den Beschluss anpasst und nur € 400,-- von mir einzieht....den Rest übernimmt dann der Steuerzahler.


    Es hätte auch anders laufen können, und zwar mit dem Antrag meiner Tochter auf Neuberechnung des Unterhaltsbetrags aus dem o.g. Beschluss. Dann hätte meine Ex sicher auch was zahlen müssen, aber das Risiko war meinem Anwalt zu groß, dass ich vllt. dann noch mehr zahlen muss als die besagten € 400,--. Weil...das Kindergeld fällt ab 25 Jahren weg, ich weiß es nicht was richtig oder falsch ist?!


    Manche sagen, dass ich glücklich sein soll mit den € 400,--, die ich jetzt zahlen (nachzahlen für 1 Jahr) soll. Ich kenne die Gegenseite, es wäre wie gewohnt ein ewig langer Rechtsstreit geworden, der mich viel Zeit, Nerven und Geld gekostet hätte. Der Ex-Frau hätte der Staat Prozesskostenhilfe gewährt, weil sie zu wenig verdient, aber mit fettem AMG-SUV vor dem Gerichtsgebäude erscheint, für mich nicht nachvollziehbar.


    Es ist gefühlt einfach nur falsch und ungerecht was da abläuft, mit knapp 60 nochmals herangezogen werden um einem erwachsenem Kind die Ausbildung zu finanzieren, was willst da noch sagen?


    VG

    Rainman52

    Hallo,


    die ganze leidige Sache hat ein Ende gefunden, leider bin ich nicht ganz ungeschoren davongekommen. Der Stand ist wie folgt:


    Von den ursprünglich geforderten € 632,-- Bafögleistung (Land Ba-Wü. ging in Vorausleistung) muss ich pro Monat € 400,-- übernehmen, bzw. jetzt für

    1 Jahr zurückzahlen. Auch für das 2. Jahr der Ausbildung sind "nur" diese € 400,-- im Monat fällig.


    Die werte Ex-Frau muss keinen Cent bezahlen, trotz Wiederverheiratung mit diesem extrem wohlhabenden Arzt


    Mir ist vom Regierungspräsidium in Stuttgart mitgeteilt worden, dass ich keinerlei Anspruch darauf habe, zu wissen, wie die Leistungen meiner Tochter

    sind. Es ist ausreichend zu erfahren, dass ein Bafög-Folgeantrag für das 2. Schuljahr gestellt wurde, mehr hat mich nicht zu interessieren. Auch mäßige und schlechte Leistungen, Schulnoten, Versetzungsgefährdung, alles hat mich nichts anzugehen. 2x sitzenbleiben muss auch toleriert werden, ich würde das in der Form dann erfahren, dass wiederum Folgeanträge gestellt werden und ich dann wieder zur Darlegung meiner Einkommensverhältnisse aufgefordert werde.


    Und Ex-Frauchen hat vom Gatten als Zweitwagen einen weiteren AMG-Benz geschenkt bekommen, man muss ja glänzen in den Luxus-Urlaubsressorts in der Schweiz...


    Ich habe in all meinen Beiträgen ganz vergessen zu erwähnen, dass ich schwerkrank bin, aber trotzdem in Vollzeit arbeite, im Homeoffice. Ich leide an einem nicht ganz ungefährlichem Rückenleiden (spina bifida), ob ich bald im Rollstuhl sitzen werde, ich hoffe nicht, aber möglich ist es. Der Comedian und Schauspieler Can Taglar hat die gleiche Krankheit....


    Wollte der Dame auf dem Bafög-Amt in Stuttgart auf die Tränendrüsen drücken, klagte ihr mein Leid, dass ich vermutlich bald Erwerbsminderungsrente beantragen muss und sonst noch Kapital brauche für den vorzeitigen Ruhestand. Ich bettelte förmlich, mich von der Zahlungsverpflichtung zu entbinden.

    Naja, wer arbeitet ist der Blöde, selbst wenn ich im Rollstuhl lande muss ich die € 400,-- im Monat abdrücken.


    Sorry, ich kann es nicht verstehen, jetzt geht man Richtung 60 Jahre, möchte Kapital bilden für das Alter und sonstige Fälle und dann wird man noch zu sowas verpflichtet. Mal ehrlich, gerecht ist das nicht und ein wirklicher, echter Sozialstaat, würde hier anders handeln.


    In diesem Sinne...alles Gute!

    Ein Rechtsforum ist eventuell nicht das Richtige für dich. Da muss ich mich selbst reflektieren; den Beckmesser hätte man schon am Ausgangsbeitrag erkennen können. Eigentlich hast du gar keine Fragen. Kritik, Meinungen oder Rechtslage interessieren dich nicht. Schade um die Zeit. iura novit curia

    Höflich, aber auch wieder nicht höflich, so ist das in Foren. Ich liebe es, wenn Menschen das letzte Wort haben müssen um glücklich zu sein.


    Alles Gute und Danke für deine kostbare Zeit die Du mit mir verschwendet hast

    Hey,


    Empathie scheint nicht eine Deiner Stärken zu sein?!


    Natürlich zwingt mich das Amt zu einem Rechtsstreit, weil...keine Ex-Frau der Welt freiwillig etwas an Unterhalt zahlen möchte. Es wird doch mal wieder mehr als eindeutig die Kindsmutter in Schutz genommen vom Staat und wenn ich dann noch sehe, wer und was hier in diesem schönen Staat Sozial- bzw. Unterhaltsleistungen erhält, die zu 100% der Steuerzahler übernehmen muss, dann frage ich mich ernsthaft, warum der Staat das nicht auch für meine Tochter tun kann....und das zu 100%! 40 Jahre lang habe ich jetzt ohne einen Tag Unterbrechung Steuern bezahlt, allein diese Tatsache sollte schon Grund genug sein, dass hier der Vater Staat einspringt, ja, als Belohnung für "treue" Dienste diesem Land gegenüber. Man spart für die bevorstehende Altersteilzeit, macht Mehrarbeit für das Lebensarbeitszeitkonto, damit man endlich noch was vom Leben hat und dann liest man hier...ich erkenne keinerlei juristisches Problem! Mag sein, aber Sozialverträglichkeit, davon fehlt in diesem Fall jede Spur.


    Das Amt soll jetzt einfach anerkennen, dass es diesen Beschluss gibt, der noch Gültigkeit besitzt und gut isses. Ich bin gerne bereit zu zahlen, Versuche, mit meiner Ex bzw. ihrem streitsüchtigen Ehemann alles einvernehmlich zu klären, das hat von der ersten Sekunde an nicht funktioniert, aber selbst das wird vom Staat bzw. den Gerichten billigend in Kauf genommen. Ein Trauerspiel von Anfang bis Ende.


    Ich weiß jetzt schon was Du denkst über diese Worte! Ich verstehe ihn...aber interessieren tut es niemanden, schon gar nicht ein Gericht, die nahezu immer die Kindsmutter in Schutz nimmt.

    Hey,


    was ich verstehe oder nicht, das steht auf einem anderen Blatt Papier. Auf jeden Fall weiß ich jetzt schon mal, dass einiges schiefgelaufen ist in der Vergangenheit und ja, die Anwälte die ich hatte, die haben immer nur viel geredet und geschrieben...und geschrieben!

    Ich sehe jetzt nur noch, dass der Staat mich zwingt einen langen und kostspieligen Unterhaltsstreit zu starten, nur weil die Gesetze sagen, dass hier mit zweierlei Mass gemessen wird, das ist doch alles nicht mehr normal!


    Meine Enttäuschung über das alles hier ist grenzenlos. Wie sagte mal ein Richter zu mir nach der Verhandlung mit einem dreckigen Grinsen im Gesicht....tja Herr xy, sie machen einen großen Fehler, sie gehen arbeiten!?


    Was soll man dazu noch sagen???

    Ein Vergleich ist genau wie ein Beschluss vollstreckbar und deshalb gibt es auch eine vollstreckbare Ausfertigung (Vgl. § 794 ZPO zu den Arten verschiedener Vollstreckungstitel). Ja, ggf. hat das Gericht über das Vergleichsprotokoll "Beschluss" drübergeschrieben (vgl. § 278 ZPO). Entschieden hat es dann trotzdem nichts. Das erkennt man z.B. auch daran, ob die Entscheidung veröffentlicht ist. Denn wenn Oberlandesgerichte im Unterhaltsrecht eigene Entscheidungen treffen, werden diese üblicherweise publiziert. Sie sollen Anhaltspunkte und Entscheidungshilfen für ähnliche Fallkonstellationen in der Zukunft geben (sog. Rechtsprechung) und werden oft zur Grundlage der Kommentarliteratur. Insofern das hier der Fall ist, dann bist du auf der sicheren Seite. Das Aktenzeichen hätte ich gerne, um mir die 20 Seiten mal durchzulesen. Sofern es aber nur ein nicht veröffentlichter Vergleich ist (oder eben ein Vergleich mit Beschlussüberschrift), dann kannst du nur darauf hoffen, dass die BAföG-Behörde dies so hinnimmt oder sich nie wieder meldet (wie im Falle von Nutzer frase).


    Ich unterhalte mich nicht darüber, was sein könnte, weil irgendjemand etwas nicht weiß und deshalb nicht macht, weil das spekulativ und nicht vorhersehbar ist. Ich unterhalte mich nur darüber, was rechtlich richtig ist. Und einen Vergleich könnte (!) die BAföG-Stelle umschreiben und ändern lassen. Wenn sie es nicht macht, wird es dadurch zur für dich wichtigen Tatsache, aber nicht rechtlich richtig. Das anwaltliche Angebot über den halben Mindestunterhalt bei bereits höher austituliertem Zahlbetrag ist rechtlicher Mumpitz.

    Okay,


    ich versuche es nochmal zu erklären...


    In dem Beschluss von 2018 war alles noch anders als heute, damals war meine Tochter zwar schon knapp 20, wohnte aber noch zu Hause bei Muttern.

    Es gab noch 2 weitere Kinder in dem Haushalt, eines minderjährig und das andere volljährig, also eine völlig andere Berechnungsgrundlage.

    Jetzt lebt nur noch mein Sohn bei der Mutter, mittlerweile auch schon 20 und verdient sein eigenes Geld.


    Sei mir nicht böse, aber wer hier nicht eine Wut bekommt, sei es über die Mutter, die nächste Woche schon wieder in den Luxusurlaub nach St. Moritz fährt oder über diese abgrundtiefe Ungerechtigkeit was die Unterhaltsverteilungen angeht, ich verstehe das alles nicht mehr.


    Ach noch was, das mit dem halben Mindestunterhalt, das sehe ich nicht als Mumpitz an. Als meine Tochter mal ein FSJ machte, wurde das von den Anwälten auch so ausgehandelt, ich zahlte 140,-- im Monat und meine Ex auch, alle waren zufrieden. Warum damals der Beschluss nicht aufgehoben wurde, keine Ahnung, irgendwie hatte das keiner mehr auf dem Schirm.


    Schönen Tag noch!

    Rainman52

    Leider verkennst du weiterhin den Unterschied zwischen einer gerichtlichen Entscheidung und einem Vergleich sowie den ganz eklatant anderen Konsequenzen, die sich daraus ableiten. Wenn es eine gerichtliche Entscheidung über die Einkommensanrechnung des Ehemannes der Mutter gäbe, so würde der Rechtsnachfolger diese vermutlich nicht anfassen können. Ein Vergleich ist aber keine Entscheidung, sondern eine Abrede zwischen den Eltern, gebilligt und niedergeschrieben vom Gericht. Und diese funktioniert - folgerichtig - natürlich nicht zu Lasten des Steuerzahlers. Völlig egal ob BAföG, Jobcenter, Unterhaltsvorschuss oder sonst irgendein Rechtsnachfolger. Jeder von diesen Stellen könnte (!) einen Vergleich abändern.


    Aus unterhaltsrechtlicher Sicht bist du nach der Schilderung hier recht eindeutig zur vollen Zahlung verpflichtet. Ob dich eine mutwillige Arbeitsaufgabe von der Forderung befreit, darf angezweifelt werden. Mal ganz unabhängig von dem mathematisch unsinnigen Ergebnis.


    Ein objektives Gerechtigkeitsempfinden ist für mich hier nicht erkennbar. Ich sehe nur jede Menge Wut gegenüber die Mutter. ...übrigens: Gegen die Mutter hättest du aufgrund der Situation vermutlich einen familienrechtlichen Ausgleichsanspruch und könntest dir einen Anteil am Unterhalt dann wiederholen. Das wäre zumindest der richtige Weg, den dein Anwalt dir hätte erklären können, statt dir irgendwelche Märchen aufzutischen und die Zwangsvollstreckung zu riskieren. Wie gesagt, der Beschluss ist vollstreckbar und ggf. läuft im Hintergrund bereits die Umschreibung. Solltest du dazu eine Anhörung erhalten, kannst du davon ausgehen, dass die BAföG-Stelle die Zwangsvollstreckung vorbereitet. Inwieweit einer BAföG-Stelle ggf. zusätzlich die öffentlich-rechtliche Vollstreckung zugänglich ist, ist mir nicht bekannt.

    Hey,


    ich empfinde das alles etwas widersprüchlich was Du hier schreibst. Und von Mathematik kann man sowieso nicht mehr reden im Unterhaltsrecht, das ist alles andere, aber nicht das. Ich würde meine Arbeit auf aus persönlichen Gründen aufgeben, das ist eine Einstellungssache und nichts anderes.


    Nun zu Dir und Deinem Fachwissen:


    Hatte vorhin ein Telefonat mit der Rechtsabteilung in Stuttgart. Ich erklärte der Dame nochmals eindringlich den Sachverhalt, der Beschluss des OLG´s Stuttgart aus dem Jahre 2018 war zuerst ein Vergleich und wurde dann zu einem Beschluss, also einer vollstreckbaren Urkunde, die bisher nicht aufgehoben wurde und somit weiterhin Gültigkeit besitzt. Meine Tochter weiß gar nicht, dass es diesen Beschluss gibt, weil ihr Stiefvater mit mir den Unterhaltsstreit geführt hat. Ja, es war der Stiefvater, den das im Grunde alles nichts anging, aber er streitet nun mal gerne. Böse Zungen sagen, dass dieser kranke Vogel meine Ex nur geheiratet hat, weil sie 3 minderjährige Kinder mitgebracht hat und ich recht gut verdiene. Sehr viel Streitpotenzial in den Augen eines Spinners, der jeden Streit gerne auf dem Rücken der Kinder austrägt. Und dann soll man nicht wütend werden?! Ich schaffe das nicht!


    Reaktion vom Amt:


    Die Dame erwiderte sofort, dass in diesem Fall mit sofortiger Wirkung alle Zahlungsaufforderungen an mich eingestellt werden und meine Tochter ein eindeutiges Schreiben vom Amt erhält. Die Bafög-Vorausleistungen würden weiterlaufen bis alles geklärt ist.


    So, jetzt erzähl Du mir noch mal, dass mir mein Anwalt irgendwelche Märchen erzählt hat.

    Grüß Dich!


    Nachdem ich mich nach den letzten Beiträgen wieder etwas beruhigt hatte, kam heute wieder ein Brief vom Regierungspräsidium in Stuttgart. Jetzt soll ich meine Einkommensverhältnisse darlegen seit 09/22 bis 07/23, und wenn wöglich, auch gerne bis Jahresende. Und das soll bis 30.05. passieren! Und wenn ich die Unterlagen nicht vorlegen sollte bis dahin, wird unverzüglich der gerichtliche Weg eingeschlagen. Ich denke mal, dass das Schreiben vom Anwalt noch nicht bei ihr ankam. Ganz ehrlich, ich glaube nicht dass es so ausgeht wie bei Dir, hier im Süden sind die Ämter etwas "geldgieriger"...


    Werde weiterhin berichten!


    Gruss

    Rainman52

    Moin,


    ich gehe mal davon aus, dass Du trotz aller schönen Worte ein Laie auf diesem Rechtsgebiet bist?!


    Wenn man die 20 Seiten aus dem Beschluss des OLG´s Stuttgart durchliest, dann erkennt man sehr schnell, dass das Einkommen des neuen Mannes sehr wohl von Bedeutung ist, immerhin wurde dadurch das fiktive Einkommen meiner werten Ex-Frau von € 700,-- auf gut € 2.000,-- hochgerechnet und selbst das war meiner Meinung nach noch € 1.000,-- zu wenig.

    Aber lasse es jetzt mal bitte gut sein mit Deinen Beiträgen, die bringen mich völlig aus dem Konzept, ich kenne andere Fälle, natürlich anders als der meinige, aber es geht schon in die richtige Richtung, Rechtsnachfolger hin oder her, der Beschluss hat Gültigkeit und ist somit vorrangig zu betrachten, da kann auch das superschlaue Bafög-Amt nichts machen. Wenn die gleich von Anfang an gewusst hätten, dass genau dieser noch Gültigkeit besitzt, dann wären die Uhren anders gelaufen.


    Ich bin so frei und werde hier berichten wie es ausgegangen ist, zudem noch Zwischenberichte abgeben, versteht sich von selbst.


    Und der finanzielle Verlust durch die Aufgabe meiner Arbeit, meine Güte, meinst Du, dass ich nicht rechnen kann?! Das ist eine sehr persönliche Einstellung und ich bin extrem gerechtigkeitsdenkend, ich würde eher krank und depressiv werden, wenn ich bei absolut negativem Urteil weiterarbeiten würde. Meine Entscheidung steht, verliere ich, dann ist mein Arbeitsleben beendet...

    Hey,


    wo habe ich gesagt dass mir eine Pfändung lieber gewesen wäre?! Mit keiner Silbe, oder?!

    Es wäre richtig gewesen erstmal mit diesem Beschluss, was gesetzlich eine verbindliche Zahlungsaufforderung darstellt, zu mir und der Ex zu gehen und Ansprüche geltend zu machen. Natürlich lehnt man dann ab und verweist auf die geänderten Einkommensverhältnisse usw., ganz klar, dass dann was angestoßen wird, aber auf jeden Fall ist dieser Beschluss als vorrangig anzusehen und nicht die Forderung eines Bafög-Amtes, die rein alleine nur nach dem Einkommen gehen in einem gewissen Bemessungszeitraum.

    Beschluss sagt, Ex muss auch zahlen, Bafög-Amt sagt, ich muss alleine alles tragen?! Widerspricht sich doch in jedem Punkt! Mir ist es langsam völlig egal welches Gesetz hier zieht, ich bin bereit Unterhalt zu zahlen, aber höchstens € 340,--, so wie oben dargestellt. Und sollte irgendein Gericht entscheiden, dass meine arme Ex-Frau, die ja nur halbtags arbeitet und "nur" € 700,-- im Monat verdient, nichts von dem Kuchen übernehmen muss, dann ist ab diesem Moment das Arbeitsleben für mich beendet...und zwar mit allen Konsequenzen.

    Es kann nicht sein, dass eine Ex-Frau mit einem € 150.000,-- teuren AMG-Benz vor das Gerichtsgebäude fährt, gerade frisch vom Luxus-Urlaub kommt, arrogant und selbstgefällig die wohlhabende Arztfrau raushängen lässt....und ich zu 100% zur Kasse gebeten werde?! Und vor Gericht dann noch rumheulen, dass sie jetzt wegen dem Termin die Beautybehandlung vorzeitig abbrechen musste und sogar noch Probleme mit der Putzfrau zuhause hat.

    So habe ich das alles in 2018 erlebt und der Richter hat mich in die Pfanne gehauen auf ganzer Länge. Sorry, aber mir platzt gleich der Kragen, so viel Ungerechtigkeit erträgt doch kein Mensch!

    Hi,


    nach Einreichung der Gehaltsnachweise von mir und meiner Ex wurde vom Amt der Bafög-Antrag meiner Tochter abgelehnt. Gleichzeitig kam die Info, dass ich alleine unterhaltspflichtig bin, das Amt in Vorausleistung geht, damit die Ausbildung nicht gefährdet ist. Ich legte daraufhin Widerspruch ein mit der Aussage, dass meine Ex nicht ihr wirkliches Einkommen angegeben hat, es einen Beschluss gibt vom OLG Stuttgart, worin ein fiktives Einkommen angerechnet wurde.

    Ich legte den Beschluss zur Einsicht vor, aber das interessiert niemanden beim Bafög-Amt, das eine ist öffentlich-rechtlich, das andere BGB, die machen es sich echt einfach.


    Anwalt meinte auch noch...auf dem Amt wissen die auch nicht alles, auch die machen Fehler

    Hey,


    welches Unterhaltsverfahren ist nicht "windig"?

    Der Beschluss vom OLG war zuerst ein Vergleich und als dann beide Parteien damit einverstanden waren, wurde es zum Beschluss.


    Meine Tochter hätte zweifelsfrei erst mit diesem Beschluss zu mir und der Mutter kommen sollen, hätten beide dann abgelehnt, wäre es völlig legitim gewesen, dass sie über den Anwalt den Betrag per Mahnbescheid/Pfändung hätte einfordern können. Ist alles nicht passiert, sie ging den Weg des geringsten Widerstandes und beantragt Bafög.


    Was den Anwalt auch gewundert hat ist der Umstand, dass dem Bafög-Amt der Beschluss vorlag und die nicht auf die Frage gekommen sind ob dieser

    noch gültig ist oder nicht. Ist er aber noch, zwar mit veralteten Daten, aber im gesetzlichen Sinne kann meine Tochter damit fordern.


    Sinn und Zweck des Vorgehens vom Anwalt ist es, dass das Bafög-Amt kein Interesse an einem Rechtsstreit hat und den Vorschlag mit den € 340,-- eingeht.


    Sollten sie das tun, gibt es aber noch jemanden der das sicher nicht tun wird. Und das ist die werte Ex-Frau.

    Hallo zusammen,


    nun denn, ich war beim Anwalt und wollte berichten was dabei rauskam.


    Nach Erklärung der ganzen Sachlage kam er zu dem Ergebnis bzw. der Meinung, dass die Schul- und Ausbildungsabbrüche keine Auswirkungen auf meine Unterhaltspflicht haben, kein Richter der Welt, zumindest in Baden-Württemberg, würden hier meiner Tochter etwas verweigern.


    Der nächste Punkt war der Beschluss vom OLG in Stuttgart. Dieser hat seiner Meinung nach sehr wohl noch Gültigkeit, wurde nie zurückgefordert bzw. aufgehoben. Somit ging meine Tochter von Anfang an den falschen Weg, mit diesem in der Hand hätte sie bei mir und der Mutter Unterhaltsansprüche

    geltend machen sollen, bzw. eine Aktualisierung der Einkommensverhältnisse einfordern, aber nein, sie geht gleich auf´s Bafög-Amt...


    Der Anwalt meinte auch, dass ich per Gesetz unterhaltspflichtig bin, ebenso wie die werte Ex-Frau. Nur, wie machen wir das jetzt dem Bafög-Amt klar?!


    Wir haben vereinbart, dass der Anwalt jetzt erstmal ein Schreiben macht an das Amt, in dem die Noch-Gültigkeit des OLG-Beschlusses dargestellt wird.

    Hier ist noch ein Betrag ausgewiesen in Höhe von € 400,50, den ich an Unterhalt zahlen musste. Das war 2018, als ich noch 40 Stunden in der Woche arbeitete, jetzt sind es jedoch mittlerweile nur noch 35 Stunden. Der Anwalt wird dem Amt vorschlagen, dass ich bereit bin, monatlich € 340,-- zu bezahlen

    ohne den gerichtlichen Weg einzuschlagen. Die Einforderung anteiliger Unterhaltsverpflichtungen der Mutter kann dann einfordern wer will, das soll mich nicht interessieren. Und wie kommt der Anwalt jetzt auf die anteiligen € 340,-- ?


    Unterhaltsanspruch meiner Tochter gem. DT: € 930,-- abzgl. Kindergeld € 250,-- = € 680,--


    Und genau dieser Betrag soll jetzt hälftig aufgeteilt werden, so sein Vorschlag.


    Seine Hoffnung ist aber auch, dass das Bafög-Amt gar kein Interesse an einem Rechtsstreit hat und die Sache im Sande verläuft.


    Was denkt ihr? War das jetzt erstmal die richtige Entscheidung?


    Viele Grüße

    Rainman52

    Hey,


    sie hat die letzte Ausbildung nicht kurz vor dem Abschluss geschmissen, sagen wir mal, ein gutes Jahr vorher, wie Du schon sagtest, da hätte es sicher

    eine andere Lösung gegeben, auch wenn man noch so mit den Nerven fertig ist oder der ganze Stoff einem überhaupt nicht passt. Aber gut, es ist

    passiert und ich werde das alles am Donnerstag mit dem Anwalt besprechen, eine Frageliste ist erstellt, ich bin startklar.


    Bis dann!


    Viele Grüße

    Rainman52

    Rainman52 ,

    Mit ziemlicher Sicherheit bist Du da nicht alleine (Aus eigener Erfahrung pflichte ich Dir bei) - allerdings nützt Dir diese Einstellung schlicht gar nichts...

    Auch meine Kinder wollten (und wollen) nichts mit mir zu tun haben und wollten - den Unterhalt betreffend - "nur" was ihnen zusteht, Also haben sie auch nur das bekommen, was ihnen zusteht...

    Ich drücke Dir die Daumen ... (auch was die Wahl des Familienrechtlers betrifft)

    Danke!

    Ich war glücklich und zufrieden als ich hörte dass meine Tochter eine gut bezahlte Ausbildung auf dem Rathaus begann, gute 2 Jahre wollte kein Mensch mehr was von mir, ich bin jetzt knapp 58 Jahre alt und spare jetzt endlich was an für meine Altersteilzeitphase die in 2,5 Jahren losgeht, das ganze Theater macht mir derart einen Strich durch die Rechnung!

    Ein Glück, dass ich noch 2 weitere Kinder habe, der Kontakt ist mehr als gut, hier hatte ich nicht einmal ein Problem, da wurden Neben- u. Ferienjobs gemacht, mit Beginn der Ausbildung floß kein Cent mehr an Unterhalt....und ich konnte wieder anfangen zu leben.


    Thema Anwalt: ich hatte sehr gute, insgesamt 5, aber der von der Gegenseite, sehr alt, dafür aber unmenschlich und eiseskalt. Hat vor Gericht nur rumgebrüllt, sagte ich dann was, fuhr mir der Richter über den Mund, aber wie!

    Hey,

    das hat nichts mit Wohlwollen meiner Wenigkeit zu tun, sondern um Anstand. Dass ich bzw. meine Ex verpflichtet sind mindestens eine Ausbildung zu finanzieren ist mir klar, aber keinen Kontakt haben wollen, sondern nur das Geld, das beißt sich irgendwie und ich stelle mich quer. Ich denke, ich bin mit dieser Einstellung nicht alleine!?


    Der Anwalt wird mir am Donnerstag dann hoffentlich sagen was zu tun ist, auf jeden Fall werde ich genau überlegen wie weit ich gehen werde, meine Erfahrungen aus der Vergangenheit sagen mir einfach, dass ich im Endeffekt den kürzeren ziehen kann


    Hatte schon mal 2017 eine Unterhaltsforderung meiner Tochter, Privatschule, Schul- u. Fahrtkosten, die Nachhilfekosten in Mathe zzgl. Kindesunterhalt, es ging um insgesamt € 1.200,-- pro Monat. Der Richter verdonnerte mich zu der Zahlung. Obwohl nach 1 Jahr Nachhilfe die Note in Mathe nicht besser wurde...ich musste zahlen! Ein paar Monate später schmiss sie alles hin!