Bafög für Tochter 24 Jahre alt in Erstausbildung

  • Hallo Raimann,


    auch wenn es nicht direkt zu deinem Fall passt, ich habe auch so einen ähnlichen Weg bestritten und das Amt (hier Sozialamt) hat eine durchaus nicht unerhebliche Forderung (übergeganene Sozialleistungen für Elternunterhalt) gegen mich nicht weiter betrieben.

    Schon allein der Schriftsatz meiner Anwältin hatte damals zu einer "Untätigkeit" des Amtes geführt.


    Ich hoffe für dich, dass die Strategie greift und du ein Gefühl der Gerechtigkeit bekommst. Bin auf deine weiteren Berichte dazu gerspannt und drücke dir die Daumen.


    Gruß


    frase

  • Grüß Dich!


    Nachdem ich mich nach den letzten Beiträgen wieder etwas beruhigt hatte, kam heute wieder ein Brief vom Regierungspräsidium in Stuttgart. Jetzt soll ich meine Einkommensverhältnisse darlegen seit 09/22 bis 07/23, und wenn wöglich, auch gerne bis Jahresende. Und das soll bis 30.05. passieren! Und wenn ich die Unterlagen nicht vorlegen sollte bis dahin, wird unverzüglich der gerichtliche Weg eingeschlagen. Ich denke mal, dass das Schreiben vom Anwalt noch nicht bei ihr ankam. Ganz ehrlich, ich glaube nicht dass es so ausgeht wie bei Dir, hier im Süden sind die Ämter etwas "geldgieriger"...


    Werde weiterhin berichten!


    Gruss

    Rainman52

  • Leider verkennst du weiterhin den Unterschied zwischen einer gerichtlichen Entscheidung und einem Vergleich sowie den ganz eklatant anderen Konsequenzen, die sich daraus ableiten. Wenn es eine gerichtliche Entscheidung über die Einkommensanrechnung des Ehemannes der Mutter gäbe, so würde der Rechtsnachfolger diese vermutlich nicht anfassen können. Ein Vergleich ist aber keine Entscheidung, sondern eine Abrede zwischen den Eltern, gebilligt und niedergeschrieben vom Gericht. Und diese funktioniert - folgerichtig - natürlich nicht zu Lasten des Steuerzahlers. Völlig egal ob BAföG, Jobcenter, Unterhaltsvorschuss oder sonst irgendein Rechtsnachfolger. Jeder von diesen Stellen könnte (!) einen Vergleich abändern.


    Aus unterhaltsrechtlicher Sicht bist du nach der Schilderung hier recht eindeutig zur vollen Zahlung verpflichtet. Ob dich eine mutwillige Arbeitsaufgabe von der Forderung befreit, darf angezweifelt werden. Mal ganz unabhängig von dem mathematisch unsinnigen Ergebnis.


    Ein objektives Gerechtigkeitsempfinden ist für mich hier nicht erkennbar. Ich sehe nur jede Menge Wut gegenüber die Mutter. ...übrigens: Gegen die Mutter hättest du aufgrund der Situation vermutlich einen familienrechtlichen Ausgleichsanspruch und könntest dir einen Anteil am Unterhalt dann wiederholen. Das wäre zumindest der richtige Weg, den dein Anwalt dir hätte erklären können, statt dir irgendwelche Märchen aufzutischen und die Zwangsvollstreckung zu riskieren. Wie gesagt, der Beschluss ist vollstreckbar und ggf. läuft im Hintergrund bereits die Umschreibung. Solltest du dazu eine Anhörung erhalten, kannst du davon ausgehen, dass die BAföG-Stelle die Zwangsvollstreckung vorbereitet. Inwieweit einer BAföG-Stelle ggf. zusätzlich die öffentlich-rechtliche Vollstreckung zugänglich ist, ist mir nicht bekannt.

  • Leider verkennst du weiterhin den Unterschied zwischen einer gerichtlichen Entscheidung und einem Vergleich sowie den ganz eklatant anderen Konsequenzen, die sich daraus ableiten. Wenn es eine gerichtliche Entscheidung über die Einkommensanrechnung des Ehemannes der Mutter gäbe, so würde der Rechtsnachfolger diese vermutlich nicht anfassen können. Ein Vergleich ist aber keine Entscheidung, sondern eine Abrede zwischen den Eltern, gebilligt und niedergeschrieben vom Gericht. Und diese funktioniert - folgerichtig - natürlich nicht zu Lasten des Steuerzahlers. Völlig egal ob BAföG, Jobcenter, Unterhaltsvorschuss oder sonst irgendein Rechtsnachfolger. Jeder von diesen Stellen könnte (!) einen Vergleich abändern.


    Aus unterhaltsrechtlicher Sicht bist du nach der Schilderung hier recht eindeutig zur vollen Zahlung verpflichtet. Ob dich eine mutwillige Arbeitsaufgabe von der Forderung befreit, darf angezweifelt werden. Mal ganz unabhängig von dem mathematisch unsinnigen Ergebnis.


    Ein objektives Gerechtigkeitsempfinden ist für mich hier nicht erkennbar. Ich sehe nur jede Menge Wut gegenüber die Mutter. ...übrigens: Gegen die Mutter hättest du aufgrund der Situation vermutlich einen familienrechtlichen Ausgleichsanspruch und könntest dir einen Anteil am Unterhalt dann wiederholen. Das wäre zumindest der richtige Weg, den dein Anwalt dir hätte erklären können, statt dir irgendwelche Märchen aufzutischen und die Zwangsvollstreckung zu riskieren. Wie gesagt, der Beschluss ist vollstreckbar und ggf. läuft im Hintergrund bereits die Umschreibung. Solltest du dazu eine Anhörung erhalten, kannst du davon ausgehen, dass die BAföG-Stelle die Zwangsvollstreckung vorbereitet. Inwieweit einer BAföG-Stelle ggf. zusätzlich die öffentlich-rechtliche Vollstreckung zugänglich ist, ist mir nicht bekannt.

    Hey,


    ich empfinde das alles etwas widersprüchlich was Du hier schreibst. Und von Mathematik kann man sowieso nicht mehr reden im Unterhaltsrecht, das ist alles andere, aber nicht das. Ich würde meine Arbeit auf aus persönlichen Gründen aufgeben, das ist eine Einstellungssache und nichts anderes.


    Nun zu Dir und Deinem Fachwissen:


    Hatte vorhin ein Telefonat mit der Rechtsabteilung in Stuttgart. Ich erklärte der Dame nochmals eindringlich den Sachverhalt, der Beschluss des OLG´s Stuttgart aus dem Jahre 2018 war zuerst ein Vergleich und wurde dann zu einem Beschluss, also einer vollstreckbaren Urkunde, die bisher nicht aufgehoben wurde und somit weiterhin Gültigkeit besitzt. Meine Tochter weiß gar nicht, dass es diesen Beschluss gibt, weil ihr Stiefvater mit mir den Unterhaltsstreit geführt hat. Ja, es war der Stiefvater, den das im Grunde alles nichts anging, aber er streitet nun mal gerne. Böse Zungen sagen, dass dieser kranke Vogel meine Ex nur geheiratet hat, weil sie 3 minderjährige Kinder mitgebracht hat und ich recht gut verdiene. Sehr viel Streitpotenzial in den Augen eines Spinners, der jeden Streit gerne auf dem Rücken der Kinder austrägt. Und dann soll man nicht wütend werden?! Ich schaffe das nicht!


    Reaktion vom Amt:


    Die Dame erwiderte sofort, dass in diesem Fall mit sofortiger Wirkung alle Zahlungsaufforderungen an mich eingestellt werden und meine Tochter ein eindeutiges Schreiben vom Amt erhält. Die Bafög-Vorausleistungen würden weiterlaufen bis alles geklärt ist.


    So, jetzt erzähl Du mir noch mal, dass mir mein Anwalt irgendwelche Märchen erzählt hat.

  • Ein Vergleich ist genau wie ein Beschluss vollstreckbar und deshalb gibt es auch eine vollstreckbare Ausfertigung (Vgl. § 794 ZPO zu den Arten verschiedener Vollstreckungstitel). Ja, ggf. hat das Gericht über das Vergleichsprotokoll "Beschluss" drübergeschrieben (vgl. § 278 ZPO). Entschieden hat es dann trotzdem nichts. Das erkennt man z.B. auch daran, ob die Entscheidung veröffentlicht ist. Denn wenn Oberlandesgerichte im Unterhaltsrecht eigene Entscheidungen treffen, werden diese üblicherweise publiziert. Sie sollen Anhaltspunkte und Entscheidungshilfen für ähnliche Fallkonstellationen in der Zukunft geben (sog. Rechtsprechung) und werden oft zur Grundlage der Kommentarliteratur. Insofern das hier der Fall ist, dann bist du auf der sicheren Seite. Das Aktenzeichen hätte ich gerne, um mir die 20 Seiten mal durchzulesen. Sofern es aber nur ein nicht veröffentlichter Vergleich ist (oder eben ein Vergleich mit Beschlussüberschrift), dann kannst du nur darauf hoffen, dass die BAföG-Behörde dies so hinnimmt oder sich nie wieder meldet (wie im Falle von Nutzer frase).


    Ich unterhalte mich nicht darüber, was sein könnte, weil irgendjemand etwas nicht weiß und deshalb nicht macht, weil das spekulativ und nicht vorhersehbar ist. Ich unterhalte mich nur darüber, was rechtlich richtig ist. Und einen Vergleich könnte (!) die BAföG-Stelle umschreiben und ändern lassen. Wenn sie es nicht macht, wird es dadurch zur für dich wichtigen Tatsache, aber nicht rechtlich richtig. Das anwaltliche Angebot über den halben Mindestunterhalt bei bereits höher austituliertem Zahlbetrag ist rechtlicher Mumpitz.

  • Ein Vergleich ist genau wie ein Beschluss vollstreckbar und deshalb gibt es auch eine vollstreckbare Ausfertigung (Vgl. § 794 ZPO zu den Arten verschiedener Vollstreckungstitel). Ja, ggf. hat das Gericht über das Vergleichsprotokoll "Beschluss" drübergeschrieben (vgl. § 278 ZPO). Entschieden hat es dann trotzdem nichts. Das erkennt man z.B. auch daran, ob die Entscheidung veröffentlicht ist. Denn wenn Oberlandesgerichte im Unterhaltsrecht eigene Entscheidungen treffen, werden diese üblicherweise publiziert. Sie sollen Anhaltspunkte und Entscheidungshilfen für ähnliche Fallkonstellationen in der Zukunft geben (sog. Rechtsprechung) und werden oft zur Grundlage der Kommentarliteratur. Insofern das hier der Fall ist, dann bist du auf der sicheren Seite. Das Aktenzeichen hätte ich gerne, um mir die 20 Seiten mal durchzulesen. Sofern es aber nur ein nicht veröffentlichter Vergleich ist (oder eben ein Vergleich mit Beschlussüberschrift), dann kannst du nur darauf hoffen, dass die BAföG-Behörde dies so hinnimmt oder sich nie wieder meldet (wie im Falle von Nutzer frase).


    Ich unterhalte mich nicht darüber, was sein könnte, weil irgendjemand etwas nicht weiß und deshalb nicht macht, weil das spekulativ und nicht vorhersehbar ist. Ich unterhalte mich nur darüber, was rechtlich richtig ist. Und einen Vergleich könnte (!) die BAföG-Stelle umschreiben und ändern lassen. Wenn sie es nicht macht, wird es dadurch zur für dich wichtigen Tatsache, aber nicht rechtlich richtig. Das anwaltliche Angebot über den halben Mindestunterhalt bei bereits höher austituliertem Zahlbetrag ist rechtlicher Mumpitz.

    Okay,


    ich versuche es nochmal zu erklären...


    In dem Beschluss von 2018 war alles noch anders als heute, damals war meine Tochter zwar schon knapp 20, wohnte aber noch zu Hause bei Muttern.

    Es gab noch 2 weitere Kinder in dem Haushalt, eines minderjährig und das andere volljährig, also eine völlig andere Berechnungsgrundlage.

    Jetzt lebt nur noch mein Sohn bei der Mutter, mittlerweile auch schon 20 und verdient sein eigenes Geld.


    Sei mir nicht böse, aber wer hier nicht eine Wut bekommt, sei es über die Mutter, die nächste Woche schon wieder in den Luxusurlaub nach St. Moritz fährt oder über diese abgrundtiefe Ungerechtigkeit was die Unterhaltsverteilungen angeht, ich verstehe das alles nicht mehr.


    Ach noch was, das mit dem halben Mindestunterhalt, das sehe ich nicht als Mumpitz an. Als meine Tochter mal ein FSJ machte, wurde das von den Anwälten auch so ausgehandelt, ich zahlte 140,-- im Monat und meine Ex auch, alle waren zufrieden. Warum damals der Beschluss nicht aufgehoben wurde, keine Ahnung, irgendwie hatte das keiner mehr auf dem Schirm.


    Schönen Tag noch!

    Rainman52

  • Ich verstehe den Sachverhalt vermutlich viel besser als du denkst. Und gerade weil der damalige Sachverhalt heute nicht mehr zutrifft, liegt eine Änderung der Geschäftsgrundlage vor, die bei Unterhaltstiteln zur Abänderungsmöglichkeit führt. Für alle Beteiligten inklusive Rechtsnachfolgern.


    Dass man sich in der Vergangenheit und nach dem gerichtlichen Vergleich scheinbar sogar auf etwas anderes einigte ohne zumindest mal eine Ersetzungsurkunde beim Notar zu machen und die Herausgabe des vollstreckbaren Titels zu verlangen, ist ein weiterer Verfahrensfehler, der aus mangelhafter anwaltlicher Beratung resultiert. Dass Anwälte sich gerne vergleichen, liegt genau wie beim Gericht daran, dass sie dann alle nichts entscheiden müssen und dafür das meiste Geld bekommen. Wenig Arbeit, bester Verdienst. Prima. Dass hieraus teils absurde Unterhaltslösungen herauskommen (in diesem Falle zu deinen Gunsten), ist bei diesen Angelegenheiten dann sekundär. Der Nutzer timekeeper schreibt hier immer zutreffend vom Rechtsfrieden.


    Nun steht auf der anderen Seite aber nicht mehr Mutter/Kind, sondern eine Behörde als Rechtsnachfolger, die sich auf solch ein Konstrukt eben nicht verweisen lassen muss. Wenn sie es tut, gut für dich. Wenn sie es nicht tut, rechtlich nicht zu bemängeln.


    Die Ungerechtigkeit zwischen Mutter und dir könntest du wie gesagt im Rahmen des familienrechtlichen Ausgleichs aber dann eben trotzdem ausgleichen. Das ist zwar umständlich, aber aus meiner Sicht die einzige Möglichkeit, wenn die BAföG-Stelle den vollen Unterhaltsbetrag gegen dich durchsetzt.


    Aber vielleicht hast du ja auch Glück und die Stelle fühlt sich von der ganzen Angelegenheit überfordert.

  • Hey,


    was ich verstehe oder nicht, das steht auf einem anderen Blatt Papier. Auf jeden Fall weiß ich jetzt schon mal, dass einiges schiefgelaufen ist in der Vergangenheit und ja, die Anwälte die ich hatte, die haben immer nur viel geredet und geschrieben...und geschrieben!

    Ich sehe jetzt nur noch, dass der Staat mich zwingt einen langen und kostspieligen Unterhaltsstreit zu starten, nur weil die Gesetze sagen, dass hier mit zweierlei Mass gemessen wird, das ist doch alles nicht mehr normal!


    Meine Enttäuschung über das alles hier ist grenzenlos. Wie sagte mal ein Richter zu mir nach der Verhandlung mit einem dreckigen Grinsen im Gesicht....tja Herr xy, sie machen einen großen Fehler, sie gehen arbeiten!?


    Was soll man dazu noch sagen???

  • Der Staat zwingt dich zu gar nichts und es gibt hier auch keine zwei Maßeinheiten. Der Staat geht hier in Vorleistung weil eine erwachsene Familie es selbst nicht hinbekommt, den Lebensunterhalt aller Familienmitglieder zu klären. Vor 200 Jahren wäre halt jemand aus der Familie gestorben oder verhungert. Heute jedoch kommt die Solidargemeinschaft aus Steuermitteln in Vorleistung dafür auf. Der Sozialstaat.


    Dass der Staat die übergangenen Unterhaltsansprüche dann in voller Höhe einfordern kann ist logisch und sinnvoll.


    Genauso sinnvoll ist es, dass der Vater anschließend im Innenverhältnis mit der Mutter den Unterhalt über den familienrechtlichen Leistungsausgleich wieder ausgleichen kann. Mit dieser zivilrechtlichen Angelegenheit soll sich der Staat ja wohl nicht auch noch beschäftigen!?


    Ich erkenne keinerlei juristisches Problem.

  • Hey,


    Empathie scheint nicht eine Deiner Stärken zu sein?!


    Natürlich zwingt mich das Amt zu einem Rechtsstreit, weil...keine Ex-Frau der Welt freiwillig etwas an Unterhalt zahlen möchte. Es wird doch mal wieder mehr als eindeutig die Kindsmutter in Schutz genommen vom Staat und wenn ich dann noch sehe, wer und was hier in diesem schönen Staat Sozial- bzw. Unterhaltsleistungen erhält, die zu 100% der Steuerzahler übernehmen muss, dann frage ich mich ernsthaft, warum der Staat das nicht auch für meine Tochter tun kann....und das zu 100%! 40 Jahre lang habe ich jetzt ohne einen Tag Unterbrechung Steuern bezahlt, allein diese Tatsache sollte schon Grund genug sein, dass hier der Vater Staat einspringt, ja, als Belohnung für "treue" Dienste diesem Land gegenüber. Man spart für die bevorstehende Altersteilzeit, macht Mehrarbeit für das Lebensarbeitszeitkonto, damit man endlich noch was vom Leben hat und dann liest man hier...ich erkenne keinerlei juristisches Problem! Mag sein, aber Sozialverträglichkeit, davon fehlt in diesem Fall jede Spur.


    Das Amt soll jetzt einfach anerkennen, dass es diesen Beschluss gibt, der noch Gültigkeit besitzt und gut isses. Ich bin gerne bereit zu zahlen, Versuche, mit meiner Ex bzw. ihrem streitsüchtigen Ehemann alles einvernehmlich zu klären, das hat von der ersten Sekunde an nicht funktioniert, aber selbst das wird vom Staat bzw. den Gerichten billigend in Kauf genommen. Ein Trauerspiel von Anfang bis Ende.


    Ich weiß jetzt schon was Du denkst über diese Worte! Ich verstehe ihn...aber interessieren tut es niemanden, schon gar nicht ein Gericht, die nahezu immer die Kindsmutter in Schutz nimmt.

  • Ein Rechtsforum ist eventuell nicht das Richtige für dich. Da muss ich mich selbst reflektieren; den Beckmesser hätte man schon am Ausgangsbeitrag erkennen können. Eigentlich hast du gar keine Fragen. Kritik, Meinungen oder Rechtslage interessieren dich nicht. Schade um die Zeit. iura novit curia

  • Ein Rechtsforum ist eventuell nicht das Richtige für dich. Da muss ich mich selbst reflektieren; den Beckmesser hätte man schon am Ausgangsbeitrag erkennen können. Eigentlich hast du gar keine Fragen. Kritik, Meinungen oder Rechtslage interessieren dich nicht. Schade um die Zeit. iura novit curia

    Höflich, aber auch wieder nicht höflich, so ist das in Foren. Ich liebe es, wenn Menschen das letzte Wort haben müssen um glücklich zu sein.


    Alles Gute und Danke für deine kostbare Zeit die Du mit mir verschwendet hast

  • Hallo,


    die ganze leidige Sache hat ein Ende gefunden, leider bin ich nicht ganz ungeschoren davongekommen. Der Stand ist wie folgt:


    Von den ursprünglich geforderten € 632,-- Bafögleistung (Land Ba-Wü. ging in Vorausleistung) muss ich pro Monat € 400,-- übernehmen, bzw. jetzt für

    1 Jahr zurückzahlen. Auch für das 2. Jahr der Ausbildung sind "nur" diese € 400,-- im Monat fällig.


    Die werte Ex-Frau muss keinen Cent bezahlen, trotz Wiederverheiratung mit diesem extrem wohlhabenden Arzt


    Mir ist vom Regierungspräsidium in Stuttgart mitgeteilt worden, dass ich keinerlei Anspruch darauf habe, zu wissen, wie die Leistungen meiner Tochter

    sind. Es ist ausreichend zu erfahren, dass ein Bafög-Folgeantrag für das 2. Schuljahr gestellt wurde, mehr hat mich nicht zu interessieren. Auch mäßige und schlechte Leistungen, Schulnoten, Versetzungsgefährdung, alles hat mich nichts anzugehen. 2x sitzenbleiben muss auch toleriert werden, ich würde das in der Form dann erfahren, dass wiederum Folgeanträge gestellt werden und ich dann wieder zur Darlegung meiner Einkommensverhältnisse aufgefordert werde.


    Und Ex-Frauchen hat vom Gatten als Zweitwagen einen weiteren AMG-Benz geschenkt bekommen, man muss ja glänzen in den Luxus-Urlaubsressorts in der Schweiz...


    Ich habe in all meinen Beiträgen ganz vergessen zu erwähnen, dass ich schwerkrank bin, aber trotzdem in Vollzeit arbeite, im Homeoffice. Ich leide an einem nicht ganz ungefährlichem Rückenleiden (spina bifida), ob ich bald im Rollstuhl sitzen werde, ich hoffe nicht, aber möglich ist es. Der Comedian und Schauspieler Can Taglar hat die gleiche Krankheit....


    Wollte der Dame auf dem Bafög-Amt in Stuttgart auf die Tränendrüsen drücken, klagte ihr mein Leid, dass ich vermutlich bald Erwerbsminderungsrente beantragen muss und sonst noch Kapital brauche für den vorzeitigen Ruhestand. Ich bettelte förmlich, mich von der Zahlungsverpflichtung zu entbinden.

    Naja, wer arbeitet ist der Blöde, selbst wenn ich im Rollstuhl lande muss ich die € 400,-- im Monat abdrücken.


    Sorry, ich kann es nicht verstehen, jetzt geht man Richtung 60 Jahre, möchte Kapital bilden für das Alter und sonstige Fälle und dann wird man noch zu sowas verpflichtet. Mal ehrlich, gerecht ist das nicht und ein wirklicher, echter Sozialstaat, würde hier anders handeln.


    In diesem Sinne...alles Gute!

  • Aus welchem Grund wurde denn von 632 € auf 400 € reduziert?

    Und wer übernimmt nun den Rest?

    Dem Kind stehe ja prinzipiell 930 € zu.

    Es gibt einen Beschluss vom OLG Stuttgart aus dem Jahre 2018, in dem mir € 400,-- Volljährigenunterhalt auferlegt wurden. Meine Tochter hat einen eigenen Hausstand, das Kindergeld hatte bisher die Mutter einkassiert. Meine Tochter hatte diesen noch gültigen Titel nicht mehr auf dem Schirm (ich auch nicht) und hat somit Bafög beantragt. Ihr Anspruch liegt bei € 632,--, den ich auch zuerst komplett übernehmen sollte.

    Damit war ich nicht einverstanden und nach Rücksprache mit dem Anwalt kam dann dieser Beschluss auf den Tisch. Das ist von Anfang an alles schiefgelaufen, mit diesem noch gültigen Beschluss hätte meine Tochter Unterhalt einfordern müssen bei den Elternteilen, hat sie aber nicht gemacht, sondern hat gleich Bafög beantragt.

    Gehaltsnachweise wurden von mir eingefordert, wie auch von der Kindsmutter (arbeitet nur halbtags, hat aber eine Putzfrau!), Bafög wurde abgelehnt, dann ging das Amt in Vorausleistung und wollte jetzt das Geld natürlich von mir haben. Nach ewiger Rumstreiterei mit dem Amt hat man sich darauf geeinigt, dass das Amt sich an den Beschluss anpasst und nur € 400,-- von mir einzieht....den Rest übernimmt dann der Steuerzahler.


    Es hätte auch anders laufen können, und zwar mit dem Antrag meiner Tochter auf Neuberechnung des Unterhaltsbetrags aus dem o.g. Beschluss. Dann hätte meine Ex sicher auch was zahlen müssen, aber das Risiko war meinem Anwalt zu groß, dass ich vllt. dann noch mehr zahlen muss als die besagten € 400,--. Weil...das Kindergeld fällt ab 25 Jahren weg, ich weiß es nicht was richtig oder falsch ist?!


    Manche sagen, dass ich glücklich sein soll mit den € 400,--, die ich jetzt zahlen (nachzahlen für 1 Jahr) soll. Ich kenne die Gegenseite, es wäre wie gewohnt ein ewig langer Rechtsstreit geworden, der mich viel Zeit, Nerven und Geld gekostet hätte. Der Ex-Frau hätte der Staat Prozesskostenhilfe gewährt, weil sie zu wenig verdient, aber mit fettem AMG-SUV vor dem Gerichtsgebäude erscheint, für mich nicht nachvollziehbar.


    Es ist gefühlt einfach nur falsch und ungerecht was da abläuft, mit knapp 60 nochmals herangezogen werden um einem erwachsenem Kind die Ausbildung zu finanzieren, was willst da noch sagen?


    VG

    Rainman52

  • Hi,


    ich hab mir gerade die ganze Angelegenheit nochmals angesehen. Hatte mich schon gewundert, dass das überhaupt ein Bafög-Fall war, weil die Tochter ja zur Schule geht in keiner Ausbildung ist. Dann die Unterbringung in einer Einrichtung, von dort Wechsel in eine WG. Dieser bisherige Werdegang spricht dafür, dass wir hier eine (Teil)Finanzierung nach dem SGB VIII haben, diese ist bei psychischer Behinderung vom Jugendamt zu erbringen; oder eben in diesem Behördenstrang. Dafür spricht auch, dass sie aus der betreuten Einrichtung heraus den Wohnsitz gewechselt hat. Denn normalerweise müssen diese Einrichtungen gewechselt werden, wenn die jungen Menschen etwa 21 sind; jedenfalls aber dann, wenn ein Wechsel in den Lebensumständen da ist, und das ist ja geschehen, als sie die schulische Ausbildung angefangen hat.


    Also, erster Schritt: überprüfen, wer jetzt alles in die Finanzierung der jungen Frau involviert ist. Jugendamt, Bafög-Amt? Und woraus sich die Anspruchsgrundlange ergibt: Bafög-Gesetz, SGB VIII, der gerichtliche Vergleich? Ein Mix aus allem? Ehe das nicht feststeht, kann nicht seriös helfen.


    TK

  • Wir haben gleichzeitig geschrieben. Bitte, informiere nicht falsch, das hilft hier niemandem weiter. Es handelt sich nicht um die klassische OLG-Entscheidung. Es handelt sich um einen Vergleich, welcher in Beschlussform niedergelegt worden ist. Und ein Vergleich wird wie folgt definiert: bei unklarer Sach- und Rechtslage nachgeben auf beiden Seiten. So, einerlei, aus welchen Töpfen der Unterhalt der Tochter noch gespeist wird; öffentliche Subventionierung ist in der Regel subsidiär; das heisst, sie springt bei Vorlage der Voraussetzungen nur soweit ein, wie nicht andere Geldquellen da sind.


    So, jetzt denken wir mal weiter. Du bist unbefristet zur Zahlung von 400 € verpflichtet; wenn wer auch immer zusätzlich zahlen soll, wird das auf diesen 400 € aufgebaut. Der erste Schritt müsste also sein, diesen zivilrechtlichen Titel aus der Welt zu schaffen. Weil sich deine Verhältnisse gravierend geändert haben. Aber solange der in der Welt ist, wird ist das Amt ohne irgendeine Überprüfung verpflichtet, diesen in die eigene Berechnung mit einzubeziehen. Und wenn meine Vermutung stimmt, dann hat auch das Jugendamt das Kindergeld kassiert, nicht die Ex, das ist in diesen Fällen so üblich.


    TK