Beiträge von mamapapa
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verlangt das Sozialamt Unterhalt, dann gilt ab 01.01.2020 die 100.000 € Grenze, Angehörigen-Entlastungsgesetz
verlangt ein Elternteil Unterhalt, dann gilt das AEG nicht, sondern das BGB,
also der "normale" Elternunterhalt mit Selbstbehalt, jetzt 2.000 €, etc.
Auch dafür herzlichen Dank, Unikat
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Vielen Dank für Deine Antwort, Unikat!
Du schreibst „falls das Kind tatsächlich ein Unterhaltspflichtiger sein sollte, weil es nachweislich über der Grenze liegt, dann kann das Sozialamt rückwirkend Unterhalt verlangen bis zum Auskunftsersuchen des Elternteils, also länger zurück, wie bei einer Rechtswahrungsanzeige„
Verstehe ich Dich richtig, dass auch bei einer Klage des Elternteils auf Unterhalt nach BGB nur Unterhalt vom UHP verlangt werden kann, wenn der UHP über der Grenze von 100.000 € (so wie im AEG angegeben) liegt? Oder ist das unabhängig davon, wieviel der UHP an Einkommen und Vermögen hat? -
Ihr Lieben,
ich verfolge noch immer dieses tolle Forum bezüglich Elternunterhalt. Durch das AEG sind ja nun vielen, fast den meisten UHP, die Sorgen genommen, jemals zum EU herangezogen werden.
Was mich persönlich aber umtreibt ist das, was hier in diesem Thread angesprochen wird. Dass der Elternteil, um sich am Kind zu rächen bzw. ihm das Leben schwer zu machen, eine Privatklage auf Elternunterhalt nach BGB einreicht. Vielleicht sogar, bevor das Sozialamt wegen Hilfe zur Pflege (also wenn der Elternteil in vollstationärer Pflege untergebracht ist) eingeschaltet wird. Oder wenn das Sozialamt eine Rückübertragung veranlasst.Wenn ich das hier so durchlese, besteht demnach eine solche Möglichkeit, was mich total verunsichert und mir auch Sorgen macht.
Wie realistisch schätzt Ihr das ein, dass Elternteile wirklich eine Klage auf Unterhalt einreichen?
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eef :
Ja, das ist richtig. Am 12.4. war EU als TOP auf der Bundesratssitzung und wurde anschliessend an verschiedene Ausschüsse zur weiteren Beratung überwiesen. Stand dann als TOP auf einer der nächsten Sitzungen des Bundesrats (glaube im Mai), wurde dann aber kurzfristig wieder abgesetzt.
Also im Bundesrat ist bisher noch nichts entschieden worden.
Das steht aber auch alles hier im Thread ein paar Seiten vorher. Am besten nochmal in Ruhe alles durchlesen.
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Und wie ist jetzt der Stand. Haben die Länder dafür oder dagegen entschieden?
Bis jetzt gibt es noch gar keinen Stand. Änderungsentwurf zum Elternunterhalt wird erst im Bundestag beraten. Soweit ich informiert bin, gibt es da erste, zweite und dritte Lesung. Wenn der Bundestag sein O.k. gibt, geht das ganze in den Bundesrat, in dem die Länder vertreten sind. Und ob die zustimmen steht in den Sternen
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Ist die Sache denn im Bundesrat schon durch?
Falls ja, wie lange wird es wohl dauern bis im Bundestag was passiert?
Im Bundesrat wurde der TOP abgesetzt. Vermutlich, weil bereits an anderer Stelle darüber beraten wird. Im Bundestag soll angeblich noch vor der Sommerpause darüber beraten werden.
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pleitier :
Das ist m.E. veraltet aus dem anderen Forum.
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pleitier :
In dem Ratgeber geht es nicht um einen bestimmten Fall, sondern es wird einfach nur die Rechtslage beschrieben. Mich hat das auch erschüttert und macht mich wütend.
frase :
Ich gehe mal davon aus, dass das so gehandhabt wird, dass das verrentete Vermögen zum Einkommen dazugerechnet wird ... so wie jetzt auch schon, zumindest beim UHP. Ob es so kommt, falls das neue Gesetz durchkommt, kann ich natürlich nicht sagen.
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Genau das ist das, was ich bereits in einem anderen Thread angesprochen hatte.
Im EU-Ratgeber von RA Iris Sümenicht (ehemals, leider ist sie verstorben und der Ratgeber wird jetzt von einer anderen RA weitergeführt) steht das auch.
Zitat:
"Sobald Sie jedoch das reguläre gesetzliche Rentenalter erreicht haben, ist dieses Vermögen nicht mehr geschützt und folglich auch kein Schonvermögen mehr. Dann muss dieses Vermögen, das ja für die Altersvorsorge angespart wurde, auch dafür verbraucht werden. Dafür wird das angesparte Kapital auf eine bestimmte Art und Weise in monatliches Einkommen umgerechnet. Dies gilt auch für Ihren Ehepartner, der aber bis zum Eintritt in die Regelaltersrente in keinem Fall mit seinem Vermögen haftet..."
Ich bekomme es leider nicht hin, den von mir angesprochenen Thread zu verlinken
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Habe selten soviel Inkompetenz „gelesen“, wie in diesem Forum. Selbstverständlich bleibt das Vermögen (Erspartes) künftig vollkommen unberücksichtigt, sonst machte die ins Auge gefasste Neuregelung überhaupt keinen Sinn. Und wie bisher wird natürlich nur auf das Einkommen des potentiellen Unterhaltsschuldners und nicht (auch) auf das des Ehegatten abgestellt. Das Einkommen des Ehegatten ist bisher nur berücksichtigt worden, um den Selbstbehalt von 1.800 € zu ERHÖHEN, nicht, um die Einkommensgrenze auszuschöpfen! Mir tun vom Lesen der letzten Kommentare schon die Augen weh!
Wenn Dir die Augen vom Lesen wehtun, würde ich Dir empfehlen, einfach nicht mehr in diesem Forum zu lesen. Ich bin (fast) sprachlos über Deinen Kommentar. Da nützt auch Deine nachträgliche "Entschuldigung" nichts, dass Du es nicht böse oder abfällig gemeint hast. Es soll hilfreich sein, vor Abgabe eines Kommentars nachzudenken.
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Das hat nichts mit der Nationalität nichts zu tun , finde ich . Kinder die immer ein gutes Verhältnis zu Ihren Eltern hatten , unterstützen Sie eh freiwillig ohne das zu hinterfragen.
Aber wie ist das zum Beispiel wenn jemand darauf zu spart schon mit 55 in die Rente zu gehen ? Er verzichtet im Gegensatz zu anderen für dieses Ziel viele Jahre, und wird dann eiskalt vom Elternunterhalt erwischt . Nur mal so ein Beispiel .
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Wenn das jetzt durchgeht , wie sieht das denn dann mit sonstigem Ersparten u. Altersvorsorgevermögen aus ? Wird das dann noch geprüft und bleibt es bei der bisherigen Schonvermögensformel ? Wird das mit berücksichtigt ? Ich finde die Freibeträge nämlich auch nicht besonders üppig , wenn man nur darauf im Alter angewiesen ist. https://www.finanztip.de/elter…unterhalt-schonvermoegen/
Das wird abzuwarten sein. Vermögen, dass das Schonvermögen/Altersvorsorgevermögen übersteigt wird - solange der UHP noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht hat - in eine Monatsrente, abhängig vom Alter des UHB, umgerechnet und dem Einkommen hinzugefügt.
Bei einem UHP, der die Regelaltersrente bereits erreicht hat, wird das gesamte Altersvorsorgevermögen (abzüglich Notgroschen usw.) ebenfalls in eine Monatsrente, abhängig vom Alter des UHP, umgerechnet und dem monatlichen Einkommen hinzugefügt.
Wenn das so beibehalten wird, kommen sicher die wenigsten auf ein Jahreseinkommen über 100.000 Euro.
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Jepp, ein ähnlicher Artikel war auch in unserer Tageszeitung. Der Entwurf soll noch vor der Sommerpause im Bundeskabinett beraten werden. Die Gesetzesänderung soll Anfang nächsten Jahres in Kraft treten
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Die Rechtsprechung zu diesem Fall ist absolut nachvollziehbar. Aber man kann's ja mal von Seiten des Sozialamts versuchen.
Was aber ist, wenn ein UHP ein Wohnhaus an ein Kind im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge verschenkt, in dem das Kind sowie ein Mieter wohnen? Der Übergeber also keine Einkünfte mehr daraus zieht und aus dem Grund nicht leistungsfähig für Elternunterhalt ist?
Wenn ich das Urteil richtig verstehe, kann es in diesem Fall durchaus passieren, dass ein Rückforderungsanspruch seitens des SA entsteht oder eben der UHP den Elternunterhalt irgendwie sonst aufbringen muss. Wie seht Ihr das?
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Elternunterhalt steht auf der Tagesordnung des Bundesrates am 12.4.!!!!!!
TOP 10
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awi, Du bist einsame Spitze. Was würden wir hier in diesem Forum ohne Dich machen? Du hast meinen grössten Respekt
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