Elternunterhalt erst ab 100 000 Euro Brutto, CDU Plan

  • Mein vorerst letzter Post ;)


    Nach folgenden Ausführungen scheint 93 SGB XII und damit auch der neue 141 SGB IX auszureichen, um die Ansprüche auf Elternunterhalt auf den Träger umzuleiten. Es wird also wohl auch nach der neuen Regelung und ohne 100000 Euro Grenze Elternunterhalt bei Eingliederungshilfe zu leisten sein, wenn diese nicht (noch) ins Gesetzgebungsverfahren aufgenommen wird.

  • Hallo liebe Mitstreiter,


    bezüglich der Eingliederungshilfe habe ich bei Abgeordnetenwatch folgende ermutigenden Fragen und Antworten gefunden:


    Schreiben mit Fragen vom 28.02.2019

    …….

    Wir verfolgen daher mit Interesse das im Koalitionsvertrag formulierte Bestreben eine 100.000 Euro Grenze für die Heranziehung dazu einzuführen. Nach meinem aktuellen Verständnis wird diese uns nur nichts nützen, da die GroKo diese nur für PFLEGEbedürftige Angehörige einführen wollen. Meine Schwiegermutter erhält jedoch Eingliederungshilfe nach SGB XII. Meine Frau wird daher von ihren bisherigen Beschrebungen zur Entlastung der Angehörigen nicht erfasst. Diese Ungleichbehandlung können wir nicht nachvollziehen, insbesondere da wir schon momentan stärker zum Unterhalt herangezogen werden als der Vater der Schwiegermutter, welcher nach § 94 Abs. 2 SGB XII lediglich ca. 30 Euro zahlen muss.

    Meine Fragen an Sie sind daher:

    Weshalb ignoriert die Große Koalition unterhaltspflichtige Kinder (und Schwiegerkinder), die für Leistungen der Eingliederungshilfe herangezogen werden, wohingegen man sich für Kinder von pflegebedürftigen Eltern einsetzt (was ich im Übrigen trotzdem sehr begrüße!)?

    bzw:

    Gibt es auch Pläne die Heranziehung für Leistungen der Eingliederungshilfe analog zu begrenzen? Warum liegt hier andernfalls keine Ungleichbehandlung vor?

    …….

    Antwort von Matthias Zimmer (CDU) 11. März. 2019

    …….

    für uns als Union gilt der Koalitionsvertrag, in dem vereinbart wurde, dass auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern zukünftig erst ab einem Einkommen von 100.000 Euro im Jahr zurückgegriffen wird. Im Koalitionsvertrag sind zahlreiche Vorhaben vereinbart, die allerdings nicht alle gleichzeitig, sondern nach und nach umgesetzt werden. Dazu gehört auch dieses Vorhaben. Leider kann ich Ihnen im Augenblick noch keinen konkreten Zeitpunkt nennen, wann mit einer Umsetzung im Gesetzgebungsverfahren zu rechnen ist. Die Federführung liegt beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Wir haben seitens der CDU/CSU-Fraktion den zuständigen Bundesminister Hubertus Heil (SPD) gebeten, für dieses Vorhaben bald einen Gesetzesvorschlag zu unterbreiten. Auf Grundlage dieses Entwurfes werden wir dann auch die von Ihnen angesprochenen Detailfragen zu diskutieren haben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Matthias Zimmer

    ……

    Die Detailfragen sollen also diskutiert werden. Gut so.

    ......

    Ein weiteres Schreiben mit Fragen vom 26.02.2019

    ……

    Mit Interesse verfolge ich die Entwicklung rund um den Elternunterhalt. Meine Frau und mich hat es daher sehr gefreut, dass im Koalitionsvertrag vorgesehen ist, Schwiegerkinder und Kinder pflegebedürftiger Eltern bis zu einer Grenze von 100.000 Euro nicht zu Unterhaltszahlungen heranzuziehen. Nun wurde ich aber darauf aufmerksam, dass hierbei immer nur von "Pflege" gesprochen wird. Meine Schwiegermutter bezieht aber Leistungen der "Eingliederungshilfe". Ein Ende dieser Leistungsbedürftigkeit ist vorerst auch nicht absehbar.

    Verstehe ich den Koalitionsvertrag nun richtig, dass sich für uns doch nichts ändert?

    Wenn ja, weshalb werden die Kinder von "Eingliederungshilfs"-Eltern unterhaltsrechlich anders behandelt als Kinder von pflegebedürftigen Eltern oder grundsicherungsempfangenden Eltern? Bezahlen wir nicht genauso über die Sozialversicherung für alle anderen mit?

    …...

    Antwort von Matthias Bartke (SPD) 28. Feb. 2019 - 11:02

    ……

    vielen Dank für Ihre Frage. In der Tat steht im Koalitionsvertrag erst einmal nur der Satz: "Auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern soll künftig erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro im Jahr zurückgegriffen werden."

    So wie dies formuliert ist, klingt das nach Hilfe zur Pflege nach SGB XII. Wünschenswert wäre aber, wenn sich die Entlastung der Kinder bei der Unterhaltspflicht auch auf Leistungen der Eingliederungshilfe bezieht.

    Leider liegen mir hierzu noch keine Informationen vor. Daher kann ich Ihre Frage nicht abschließend beantworten.

    Entscheidend wird sein, was wir im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales stehen haben werden.

    Die Beratung und Bearbeitung der Ausweitung der Einkommensgrenzen für Kinder pflegebedürftiger Eltern sind noch vor dem Sommer 2019 im Bundeskabinett geplant. Danach werden wir uns im Parlament mit dem Entwurf der Bundesregierung befassen. Hier besteht die Möglichkeit für uns als Abgeordnete, auf die besondere Problematik in der Eingliederungshilfe zu reagieren, wenn es im Gesetzentwurf der Bundesregierung noch nicht enthalten sein sollte.

    Sehr geehrter Herr Fpuervore, eine Ungleichbehandlung von Kindern pflegebedürftiger Eltern und Kindern, die für Eltern in der Eingliederungshilfe unterhaltspflichtig sind, ist nicht in meinem Sinne. Ich werde mich im parlamentarischen Verfahren für eine Gleichbehandlung einsetzen.

    Freundliche Grüße

    Matthias Bartke

    ………

    Herr Bartke will sich sogar für eine Gleichbehandlung einsetzen. Das nenne ich ein richtiges Versprechen.


    Ich habe auch noch ein paar Bundestagsabgeordnete diesbezüglich angeschrieben und werde weitere anschreiben. Die Antworten stehen noch aus.


    Es wäre toll, wenn Ihr bei Euren weiteren Anfragen das Thema Eingliederungshilfe ebenfalls mit einbeziehen könntet.


    Meine Frau und mich (indirekt auch meine Kinder) belastet der Elternunterhalt nun seit über einem Jahrzehnt und in dieser Legislaturperiode besteht jetzt endlich die reelle Chance diese massive Freiheitseinschränkung hinter uns zu lassen und endlich wieder das Gefühl echter (Entscheidungs-)Freiheit zu spüren. Ich habe schon fast vergessen, wie sich das anfühlt, im Deutschland des 21. Jahrhunderts.

  • Ich habe gerade folgenden aktuellen Gesetzentwurf im BMAS gefunden:

    Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften

    https://www.bmas.de/SharedDocs…_blob=publicationFile&v=1


    Leider steht der Absatz bezüglich Rückgriff bei Eingliederungshilfe nach wie vor in folgender Form darin:


    (3)Bei Leistungen, denen Vereinbarungen nach §134 Absatz4 zugrunde liegen, geht der nach bürgerlichem Recht bestehende Unterhaltsanspruch einer volljährigen Person gegenüber ihren Eltern wegen Leistungen nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buches zusammen mit dem unterhaltsrechtlichen Auskunfts-anspruch nur in Höhe von bis zu 26,49 Euro auf den Träger der Eingliederungshilfe über. §94 Absatz2 Satz2 und Satz3 sowie Absatz3 des Zwölften Buches gilt entsprechend.“


    .....d.h. kein Rückgriff (bis auf die geringe Pauschale) auf Eltern behinderter Kinder die Eingliederungshilfe beziehen, aber kein Wort über die erwachsenen Kinder von behinderten Eltern, d.h. volles Elternunterhaltsprogramm.........


    Diese Minderheit soll nach aktuellem Stand außen vor gelassen werden.......unschön.....


    Aus meiner Sicht wäre richtig:


    (3)Bei Leistungen, denen Vereinbarungen nach §134 Absatz4 zugrunde liegen, geht der nach bürgerlichem Recht bestehende Unterhaltsanspruch einer volljährigen Person gegenüber ihren Eltern und/oder gegenüber ihren volljährigen Kindern wegen Leistungen nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buches zusammen mit dem unterhaltsrechtlichen Auskunfts-anspruch nur in Höhe von bis zu 26,49 Euro auf den Träger der Eingliederungshilfe über. §94 Absatz2 Satz2 und Satz3 sowie Absatz3 des Zwölften Buches gilt entsprechend.“

  • Ich hab mal die untenstehende Übersicht bezüglich Sozialhilfegress bei Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfe und Grundsicherung erstellt. Die aus meiner Sicht aktuellen Problemfelder sind in rot dargestellt. Ich hoffe bald auf eine komplett grüne (eventuell noch etwas gelbe) Übersicht.



  • Für die "blaue Lücke"


    "Eltern leisten für alle Maßnahmen der Hilfe zur Pflege ihrer volljährigen Kinder mit Behinderungen oder Pflegebedürftigkeit einen pauschalen Unterhaltsbeitrag von maximal 32,75 € monatlich, ohne weitere Überprüfung des Einkommens und Vermögens (§ 94 SGB XII)"


    Quelle: https://www.betanet.de/hilfe-zur-pflege.html


    Besondere aber mögliche Konstellation entsteht, wenn die pflegebedürftige Person sowohl Eltern als auch Kinder hat.

    Hier ist die Frage, ob beide Seiten zur Finanzierung herangezogen werden (können)?


    LG frase

  • Anbei auch noch als pdf zur freien Verteilung und Verwendung z.B. als Anhang an Anschreiben an Bundestagsabgeordnete, etc.


    Ich wünsche Euch noch einen wunderschönen Sonntag!

    Super Übersicht!


    Fehlen da nicht die Hilfe zum Lebensunterhalt oder die Kosten für einen Berufsbetreuer?

    Und Enkelkinder sind ebenfalls unterhaltspflichtig, auch wenn der Anspruch gegen sie nicht auf einen SHT übergeleitet wird. Aber die Oma selbst oder ihr Betreuer könnte Ansprüche gegen dich einfordern.

    Wenn du den "relativ niedrigen Pauschalbetrag" bezifferst, wird das Ungerechte an dem ganzen System noch deutlicher.


    Die rechte Spalte "Anmerkungen" ist etwas verwirrend in der Darstellung. Die solltest du klarer trennen von Eltern, Kindern und Beamtenkindern.


    Ja, Eltern sind für ihre erwachsenen Kinder nur sehr begrenzt unterhaltspflichtig. Kinder zahlen für ihre Eltern unter Umständen Jahrzehnte, selbst wenn sie geprügelt, misshandelt, enterbt oder ins Heim abgeschoben wurden.

  • Hallo ligu, danke für Deine Meinung und die Verbesserungsvorschläge. Ich habe versucht das komplexe Thema möglichst einfach und übersichtlich darzustellen, damit es für jeden verständlich ist. Enkelkinder fehlen, da die Ansprüche nicht an den SHT übergeleitet werden. Ich würde es auch gerne auf einer A4 Seite belassen und nur die wesentlichen und in der Konsequenz ungerechtesten Punkte darstellen.


    Auf Deine Anregung hin habe ich die Spaltenanordnung nochmal etwas überarbeitet, d.h. die Trennung der "betroffenen" Personenkreise etwas klarer dargestellt. Untenstehend das Ergebnis sowie der Download. Viele Grüße.


  • Eine nächste Antwort mit wenig neuem Inhalt. Ich stelle aber fest, dass die Sachbearbeiterin immer Selbe ist.


    Hier ein Zitat aus der Antwort von Frau Marx, im Auftrag von Dr. S....


    "Da Sie sich bereits mit E-Mail vom 8. Januar 2019 zum Thema Elternunterhalt an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

    gewandt haben, verweise ich auf meine Ausführungen im Schreiben vom 7. Februar 2019.

    Einen neuen Sachstand, den ich Ihnen mitteilen kann, gibt es bisher leider nicht. Ich kann Ihnen aber versichern, dass das BMAS mit

    Nachdruck daran arbeitet, das Vorhaben schnellstmöglich in einem Gesetzgebungsverfahren umzusetzen.

    Deshalb muss ich Sie leider noch um Verständnis und Geduld im Hinblick auf die Umsetzung dieses Vorhabens bitten."


    Ich bin so geduldig:cursing:


    LG frase

  • In der Argumentation verstärkt auf die Ungleichheit der sehr ähnlichen, formal aber unterschiedlichen Konstellationen aufmerksam zu machen, halte ich für sehr sinnvoll. Denn das sollte wirklich jedem einleuchten, dass dies einfach nur unlogisch und unfair ist. Wenn man jedoch die Debatte nur auf den Elternunterhalt an sich lenkt, dann ist man schnell bei einer politischen Diskussion, bei der die Meinungen der Öffentlichkeit bzw. der einzelnen Abgeordneten (unabhängig von der Parteimeinung) auseinander gehen können.


    Die Absurdität im aktuellen System hatte ich bereits selbst erfahren dürfen. Meine noch nicht im Altersrentenalter befindliche Mutter hat MS und wurde vor etwas über einem Jahr, nach Rentenantrag, durch die Rentenversicherung untersucht, u.a. inwieweit noch eine Chance auf Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit besteht. Entgegen dem ärztlichen Gutachten, hat die Rentenversicherung den Fall so gewertet, dass noch Chancen bestehen. Demnach hatte sie einen Bescheid für eine befristete Rente erhalten. Wir wussten da noch nicht, dass dieses Detail erhebliche Konsequenzen nach sich zieht. Da die Rente nicht ausreicht, muss für die Differenz zum üblichen Hartz4 Satz wieder das Amt einspringen. Das Amt zahlt aber weniger als vorher (Hartz4), da ein Teil von der Rentenversicherung bezahlt wird. Ein paar Wochen später hat mich das Sozialamt angeschrieben zwecks Einkommens- und Vermögensprüfung. Ich bin zwar bereits seit Jahren auf das Thema Elternunterhalt vorbereitet, aber damit hatte ich nicht gerechnet. Ich wusste das vorher nicht. In den Medien wird größtenteils ausschließlich über den klassischen Elternunterhalt (Pflegefall) berichtet. Ich konnte es einfach nicht glauben. Gestern war meine Mutter noch Hartz4-Empfängerin und ich musste nichts zahlen. Dann ändert sich bei ihr eigentlich gar nichts, sie bezieht auch keine Pflegeleistungen, aber sie rutscht von Hartz4 in die befristete Rente und obwohl sie keinen Cent mehr als früher vom Staat bezieht, soll mit einmal das Kind zahlen. Das ist einfach nur absurd. Das Geld kommt vom gleichen Amt, nur der "Geldtopf" hat einen anderen Namen ("Hilfe zum Lebensunterhalt" vs. "Grundsicherung")


    Letztendlich habe ich dafür gekämpft, dass die Rentenversicherung die medizinischen Unterlagen erneut prüft. In den Unterlagen stand eindeutig der Satz geschrieben "Entlassung arbeitsunfähig und perspektivisch nicht leistungsfähig, eine Tätigkeit wirtschaftlich auszuüben.". Daraufhin hat die Rentenversicherung den Status der Rente von befristet auf unbefristet geändert und die Forderung vom Sozialamt mir gegenüber war damit vom Tisch.


    Ich bin also nochmal mit dem Schrecken davon gekommen. Aber die Leute die für ihre Eltern zahlen müssen, weil die Eltern wegen Berufsunfähigkeit eine befristete Rente beziehen und die Differenz vom Sozialamt gezahlt wird, sind echt die ärmsten Schweine im System! (sorry weiß nicht wie ich das anders ausdrücken soll) Die Leute müssen mit dem Wissen klar kommen, dass obwohl das Elternteil vom System keinen Cent mehr als ein Hartz4-Empfänger erhält und obwohl bei der Einstufung "unbefristet" nichts zu zahlen wäre, sie dennoch zahlen müssen. Das muss unendlich frustrierend sein. Ist das Elternteil so richtig kaputt, also unbefristet, muss man nichts zahlen, bestehen aber noch geringste Hoffnungen auf Genesung, muss man zahlen. Aus finanzieller Sicht muss man als Kind also hoffen, dass das Elternteil wennschon dennschon so richtig kaputt ist (medizinisch gesehen keine Hoffnung auf Besserung besteht). Das Thema ist eigentlich noch schlimmer, als die Elternunterhalt-Ungerechtigkeit bei Pflege (denn da geht es ja um Leistungen die über den Hartz4-Regelsatz hinaus gehen).