Elternunterhalt erst ab 100 000 Euro Brutto, CDU Plan

  • Genau so sehen die Antwortschreiben fast alle aus. Auch die Bearbeiterin ist die gleiche wie bei mir gewesen.

    Ich habe das gleiche Schreiben erhalten, per Post, obwohl ich Herrn Heil per Email angeschrieben hatte.


    Siehe hier: Koalitionsvertrag: Elternunterhalt – Schreiben an Abgeordnete - Antworten


    Was mich immer noch irritiert sind solche Textbausteine:


    "strebt die Umsetzung an..."

    Was soll denn da so lange dauern? Das kann jeder Rechtsreferendar in kürzester Zeit. Das sind zwei drei Sätze Gesetzestext. Das ist eine Sache der Zielvorgabe. Was wird als wichtig erachtet? Sozialer Friede oder mehr Geld für die Bundeswehr? Für Beraterverträge hat man Geld.


    "Gegenfinanzierung auslotet" Statistische Daten hat man sich offensichtlich noch gar nicht beschafft.


    "zustimmungspflichtiges Vorhaben" Hier kann man sich ja immer leicht hinter den Ländern verstecken. Das ist eine durchschaubare Taktik.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Staatsministerin für Gesundheit und Pflege Melanie Huml schrieb mir

    ......Kinder erst ab einen Einkommen von 100.000 Euro zur Pflegekosten ihrer Eltern herangezogenen werden. Dieser Vorschlag hat auf meine Initiative Eingang in den Koalitionsvertrag auf Bundesebene gefunden.....selbstverständlich werde ich dieses Vorhaben aber im Blick behalten und mich weiterhin dafür einsetzen dass die beabsichtigte Gesetzesänderung auch wirklich umgesetzt wird.


    Frau Huml hat nach der Grußformel den Zusatz "leider!!!" hinzugefügt.

    Ich hoffe, sie meint dass das Gesetz leider noch nicht umgesetzt ist.

  • Ich denke nicht, dass der Vorschlag der 4 Bundesländer zur Neuregelung der Pflegeversicherung kontraproduktiv zur

    Neuregelung des EU ist. Die Neuregelung im EU wird kommen, nur wissen wir leider noch nicht wann. Ich gehe weiterhin

    davon aus, dass diese Neuregelung zum 01.01.2020 oder zum 01.01.2021 kommen wird. Ich freue mich sehr, dass wir alle

    am Ball bleiben und die Hände nicht untätig in den Schoss legen. Prima, weiter so, dann wird den Politikern gar nichts anderes

    übrig bleiben als die Neuregelung durch zu setzen.


    Das der EU ungerecht ist, wissen wir in diesem Forum alle.

  • Ich habe gerade folgendes Interview im Internet gefunden und bin beunruhigt:


    https://www.judid.de/interview-zum-elternunterhalt/


    Darin steht:


    Grundsätzlich ist die 100.000 Euro-Grenze eine undifferenzierte Lösung. Hinzukommt, dass die Koalitionsvereinbarung nur die Fälle einbezieht, in denen Eltern sozialhilferechtlich Hilfe zur Pflege erhalten.

    Nicht einbezogen sind die Eltern, die Eingliederungshilfe erhalten. Das sind z.B. stationär untergebrachte psychisch behinderte Eltern. Kinder, die solche Eltern haben, sind nicht nur wenige Jahre in der Unterhaltspflicht, sondern z.T. über Jahrzehnte. Bei Eltern, die volljährige behinderte Kinder haben, hat der Gesetzgeber den Rückgriff auf Eltern aus sozialen Gründen bis auf einen relativ kleinen Betrag begrenzt. Um diese Fälle müsste sich der Gesetzgeber meines Erachtens vorrangig kümmern.



    Meine Familie ist seit über einem Jahrzehnt vom Elternunterhalt betroffen. Die Mutter meiner Frau ist psychisch krank, wird stationär untergebracht und bezieht Eingliederungshilfe. Wenn ich die Information aus dem Interview richtig interpretiere, wäre das, auch bei Umsetzung der 100.000 Euro-Grenze, die einzig weiter bestehende, zu extremster Ungerechtigkeit führende, Gesetzeslücke. Im schlimmsten Fall ist man ein ganzes Arbeitsleben davon betroffen und kann sich nicht aus der Gängelung durch das Sozialamt befreien, es sei denn durch Auswanderung.


    Hinzu kommt, die Eltern meiner Schwiegermutter bezahlen nur einen geringen Pauschalbetrag (im SGB so festgelegt), ohne jegliche weitere Einkommens- oder Vermögensprüfungen, und haben keinerlei Interesse Ihre Tochter bei sich in ihrem großen Haus aufzunehmen. Das Haus haben Sie schon lange Ihrer anderen, gesunden Tochter, überschrieben, welche das Familienvermögen für Luxusreisen verwendet. Das bedeutet Eltern von erwachsenen behinderten Kindern, auch Milliardäre, sind bis auf den geringen Pauschalbetrag (irgendwo zwischen 26 - 52 Euro im Monat) nach aktueller SGB-Gesetzeslage nicht unterhaltspflichtig. Die erwachsenen Kinder mit behinderten Eltern fallen voll unter die Kontrolle des Sozialamts, im schlimmsten Fall für Jahrzehnte.


    Wenn das Gesetz solche Härtefälle außen vor lässt, empfinde ich es als extrem ungerecht. Es gibt dafür 2 einfach umsetzbare Lösungen:


    1. Die Regelung mit den paar Sätzen im SGB welche für die Heranziehung von Eltern behinderter Kinder gelten auch für die Kinder der erwachsenen behinderten Eltern gelten lassen. Ich denke die schriftliche Umsetzung im SGB nimmt maximal ein paar Stunden in Anspruch.

    oder

    2. Die 100.000 Euro Regelung auch für diese Fälle gelten lassen. Die paar Sätze lassen sich ebenfalls leicht ins SGB aufnehmen. Geschätzte Umsetzungsdauer wie bei 1.


  • Hallo, ich habe bei meinen Anfragen auf diesen Punkt aufmerksam gemacht, und habe geschrieben:" Darf ich darauf aufmerksam machen, daß bei der Hilfe zur Wiedereingliederung und bei gesetzlicher Betreuung (!) eines Elternteils ebenfalls Elternunterhalt von Kindern zu leisten wäre, und bitte darum, dieses bei den Gesetzesvorhaben miteinzubeziehen." Etwas in dieser Art. Es wäre prima, wenn das mit der Pflege durchkommt, aber das andere ist auch wichtig. Dies ist von mir und von anderen auch in diesem Thread/ Faden angesprochen worden. Es wäre schön, wenn bei weiteren Anfragen von uns die Hilfe zur Wiedereingliederung und Betreuung ebenfalls zur Sprache kommen würde, denn es ist extrem unfair gestaltet worden. Kinder von psychisch kranken ( Schwieger-) Eltern dürfen quasi zahlen und zahlen, über Gebühr, und die Eltern von seelisch kranken Kindern nur 52 Euro, das verstößt meines Erachtens gegen Gerechtigkeitsgebote im Grundgesetz. Wer hat sich diesen Unsinn ausgedacht?

  • Wer hat sich diesen Unsinn ausgedacht?

    So wie viele erst hier von diesen Umstand erfahren haben, wird wohl auch der "Gesetzgeber" nicht den nötigen Weitblick gehabt haben.

    Immer wenn eine breite Masse betroffen ist, wird reagiert (siehe Grundsicherung und Rückgriff erst ab 100.000€ Einkommen).

    Hier haben wir momentan die einzige Form von Sozialhilfe, wo kein Rückgriff erfolgt (bzw. erst ab 100tsd.).

    Das hat nach meiner Meinung haupsächlich den Grund, das es immer mehr Anträge auf Grundsicherung gab, da die Renten einfach nicht mehr reichten.

    Ein immer größerer Teil der Bevölkerung wäre durch "Regress" betroffen gewesen!

    Jetzt zeigt sich dieses Problem langsam eben auch bei der "Hilfe zur Pflege", der Kreis der Beroffenen wächst und damit auch der allgemeine Unmut.

    Was passiert, werden wir sehen, ich vermute aber auch, dass zukünftig nicht alle "Sozialleistungen" ohne Regress geleistet werden.

    Dies wäre die einfachste Lösung, aber warum einfach wenn es auch kompliziert geht.


    LG frase

  • Was für ein Zitat aus der Bildzeitung von:


    "Erwin Rüddel (63, CDU), Vorsitzender des Gesundheitsausschusses im Bundestag, machte den Vorschlag, dass Angehörige von Pflegebedürftigen künftig hauswirtschaftliche Arbeiten im Pflegeheim übernehmen könnten."


    Hieran sieht man was dabei rauskommt, wenn mann einfach mal drauflos palavert.


    Der Mann sollte mal erst den Koalitionsvertrag umsetzten bevor er solche Vorschläge von der Leine lässt.


    Ich stelle mir gerade vor wie das dann berücksichtigt wird beim EU. Gedanken wie Stundenlohn, Kampf um den hauswirtschaftlichen Pflegeheimarbeitsplatz, Verstoß gegen die Arbeitszeitverordnung usw. gehen mir durch den Kopf.


    Der Mann bekommt umgehend Post von mir!!!


    LG frase

  • Ich will etwas zum EU bei Hilfe zur Eingliederung, betreutes Wohnen und bei Betreuuung ergänzen.


    Ich könnte mir vorstellen, daß, sollte die Regelung bei Hilfe zur Pflege verändert werden, früher oder später auch in dem anderen Bereich, Wiedereingliederung und gesetzliche Betreuung, ebenfall zügig geändert werden könnte, da es einfach kraß ist, was hier von Kindern im Gegensatz zu Eltern von Betroffenen verlangt wird. Aber da ist keine Garantie.


    Was erlauben Rüddel u.a.? Das hat doch nie eine Chance durchzukommen, und ist dumm. Einige sind der Meinung, Kinder müssen für die lieben Eltern so viel wie möglich opfern, weil sie Ihnen das Leben geschenkt haben. Was für eine merkwürdige, verwirrende, ja autoritäre Erwartungshaltung? Kann natürlich auch sein, daß hier eine Vorstellung von einer positiven Generationensolidarität dahintersteckt.


    Es wird mir immer klarer, daß Solidarität von den Jüngeren gegenüber den älteren Eltern eingefordert wird, das kann ich sogar verstehen, nur wird dabei übersehen, wie im aktuellen EU Ungerechtigkeit forciert wird, da Kinder aus der Unterschicht diskriminiert werden, Kinder von armen Eltern wird Entwicklung verwehrt. EU ist eine völlig falsche Realisierung eines Wunsches nach Solidarität und den Älteren etwas zurückgeben.

  • Ich sehe das genauso. Manchmal kommt es mir so vor, als ob man dies mit dem Kindesunterhalt gleichsetzen will. Das ist absurd. Jedem leuchtet es ein, dass man für seine Kinder unterhaltspflichtig ist. Man ist schließlich dafür verantwortlich, dass sie da sind. Aber die Eltern? Sorry, aber das ist Sippenhaft.

  • Das ging ja mal schnell!!!


    Antwort von Erwin Rüddel (CDU) 18. März. 2019 - 15:08

    Dauer bis zur Antwort: 1 Tag 2 Stunden

    "Sehr geehrter Herr XXX,

    vielen Dank für Ihre Frage.

    Die beiden Themen schließen sich gegenseitig nicht aus. Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion gilt der Koalitionsvertrag, in dem vereinbart wurde, dass auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern zukünftig erst ab einem Einkommen von 100.000 Euro im Jahr zurückgegriffen wird.

    Leider können wir Ihnen im Augenblick noch keinen konkreten Zeitpunkt nennen, wann mit einer Umsetzung im Gesetzgebungsverfahren zu rechnen ist. Die Federführung liegt beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Der zuständige Bundesminister Hubertus Heil (SPD) wurde gebeten, für dieses Vorhaben bald einen Gesetzesvorschlag zu unterbreiten.

    Unabhängig davon könnte in einer sektorenübergreifenden Pflege, wie sie aktuell erfolgreich in einem Modellprojekt erprobt wird, die Möglichkeit geschaffen werden, die Pflegekosten auf freiwilliger Basis durch Mitarbeit wie beispielsweise Wäsche waschen zu senken, so wie sich auch im ambulanten Bereich Angehörige oftmals engagieren.

    Mit freundlichen Grüßen

    Erwin Rüddel"


    Also erstmal nichts wirklich Neues. Wie bekommen wir denn die Laden von Herrn Heil endlich in die Spur.

    Der Ausschuss ist ja schon gut mit Anfragen eingedeckt.

    Da wir aber über das Kontaktformular des BMAS immer ähnliche "Worthülsen" als Antwort bekommen,

    versuche ich jetzt direkt an die Staatssekretäre zu schreiben.

    Eine Mailadresse ist die vom beamteten Staatssekretär rolf.schmachtenberg@bmas.bund.de

    Auf meiner Liste ist auch noch, anette.kramme@bundestag.de und kerstin.griese@bundestag.de

    Es kann sein, das awi diese Adressen schon gelistet und kontaktiert hatte, habe ich jetzt nicht überprüft.


    LG frase

  • Guten Tag liebe Mitforisten,

    ich war bisher passiver Mitleser in diesem Strang, bin gestern jedoch fast aus allen Wolken gefallen als es hieß, dass die Neuregelungen - die ich für den Sommer erwarte - keine Leistungen aus der Eingliederungshilfe erfassen sollen. Mein Vater bezieht solche und ich werde derzeit vom Sozialamt mit Auskunftsersuchen gelöchert und hatte mich schon darauf gefreut, dass das - und die Zahlungspflicht - bald ein vorläufiges Ende haben würden.


    Ich habe jetzt etwas recherchiert und bin darauf gestoßen, dass die Eingliederungshilfe mit Wirkung ab 2020 vom SGB XII in das SGB XI überführt werden soll, weil man einzugliedernde Menschen nicht mehr als Sozialfälle „missachten“ möchte. Nun ist es so, dass ein Übergang des Unterhaltsamspruchs zwar im SGB XII (Paragraph 94 SGB XII), nicht jedoch im SGB XI geregelt ist.


    Kann es sein, dass bezüglich Leistungen der Eingliederungshilfe künftig gar kein Elterunterhalt mehr zu zahlen ist - auch nicht jenseits der 100.000 Euro brutto?


    Weiß hierzu jemand Näheres oder kann es in Erfahrung bringen?


    https://www.bundestag.de/resou…/wd-6-109-16-pdf-data.pdf


    Soweit ersichtlich, ergibt sich aus den Ausführungen im verlinkten Dokument auch nichts Grundsätzlichhes.


    LG

  • Ich habe mich etwas vertan. Das Eingliederungsrecht wird nicht ins SGB XI sondern ins SGB IX überführt. Und der ab 2020 geltende Paragraph 141 SGB IX scheint genau so einen Anspruchsübergang zu bewirken wie Paragraph 94 SGB XII. Was schade wäre - oder verstehe ich das falsch?


    https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/664699_141/


    Es scheint allerdings eine neue Rechtswahrungsanzeige durch den Träger der Eingliederungshilfe erforderlich zu werden, weswegen man bis Anfang 2020 ggf. noch Kreditverträge etc. abschließen kann.


    Weiß jemand zu der gesamten Thematik mehr und blickt hier besser durch als ich? :)


    Es wäre in jedem Fall absolut ungerecht, wenn nicht wenigstens die 100.000 Euro Grenze auch für die neue Eingliederungshilfe eingreifen würde.

  • Liebe Mitforisten,

    entschuldigt die vielen Einzelposts, aber ich habe noch etwas interessantes hinsichtlich des neue Eingliederungsrechts gefunden:


    Aus Seite 304 der Gesetzesbegründung ergibt sich, dass der neue Paragraph 141 SGB IX dem heutigen Paragraphen SGB 93 SGB XII, also gerade nicht dem für den Elternunterhalt herangezogenen Paragraphen 94 SGB XII, entspricht.


    https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/095/1809522.pdf


    Ein Pendant zu letzterem findet sich im neuen SGB IX ersichtlich nicht. Was haltet ihr davon?