gilt aber erst ab jetzt, nicht für die Vergangenheit
Das ist auch ok, Hauptsache es zählt
Ist es überhaupt möglich sich selbst zu wehren in dieser Sache oder wird es ohne Anwalt schwierig?
gilt aber erst ab jetzt, nicht für die Vergangenheit
Das ist auch ok, Hauptsache es zählt
Ist es überhaupt möglich sich selbst zu wehren in dieser Sache oder wird es ohne Anwalt schwierig?
p.s. haben jetzt beide ich und mein Nann zwei separate Sparkonten eröffnet - Altersvorsorge.
Ich habe fast überall gelesen, dass SA es auf jeden Fall berücksichtigen muss, egal wann es angefangen hat bzw ob es nach oder vor RWA Anzeige gemacht wurde, stimmt das?
Danke euch
Saja
Alles anzeigenDazu kommt noch, das die Dollarzeichen proportinal größer werden mit vermutlich steigender Leistungsfähigkeit.
Hattest du denn für dich selber einen Betrag errechnet oder wärst du unter den Selbstbehalt gekommen?
Wenn du selber der Meinung bist das du einen Betrag X zahlen musst, dan kannst du das doch tun.
Den "Rest" kann ja das Amt dann immer noch einklagen.
LG frase
Nach meiner Berechnung wären wir bei 0, bzw etwas unter 3 000€ zusammen nach allen Abzügen, das ist ja unter dem Familieselbatbehalt von derzeit 3240€.
Ich habe jetzt nochmal das ganze an den Leiter des Amtes per EMail geschickt, die Sachbearbeiterin ins CC, sowie die andere Sachbearbeiterin die Zahlungserinnerung geschrieben hat.
Mit der Bitte die Neuberechnung in die Wege zu leiten.
Mit der Berechnung des SA und meiner Berechnung, bzw Hinweisen auf die Fehler im Anhang.
Nun
Gestern habe ich eine Zahlungserinnerung gekriegt
Keine Neuberechnung (
Ich verstehe es nicht, ein Monat ist vergangen, es gab genug Zeit es alles nachzurechnen bzw. Neu zu berechnen.
Wie können die überhaupt ein Fall zur Zahlung weitergeben, ohne es zu Überprüfen. Verstehe nicht, wirklich.?
Hilfe, was kann ich jetzt tun?
Ja, schön wärs... der nette Sachbearbeiter von nebenan, der ganz liebevoll zugibt einen Fehler gemacht zu haben und Dir vielleicht noch Tipps gibt, wie Du weniger zahlen musst. Vergiss das alles!
Na mal sehen was ohne Telefonat rauskommt))
Ich bin um ehrlich zu sein sehr, sehr gespannt!??
Also, ich danke an alle die sich gemeldet haben
Hab jetzt eine Mail mit Anhang geschrieben, Brief werde ich dann morgen einwerfen
Telefonisch melde ich mich da nicht
Hab mir doch anders überlegt
Schönen Abend noch
Grüße
Saja
Da bin ich mir manchmal nicht so sicher... Das sind Staatsdienerdrohnen. Diese arbeiten nicht für Dich!
Das ist klar, aber ich meine... oh keine Ahnung, vielleicht will ich nur das Gute in Menschen sehen.
Das sehen was ich auch selber machen würde.
Wenn ich in SA arbeiten würde und mich jemand nett bittet oder hinweist dass meine Berechnung falsch ist, dann wäre es Priorität für mich rauszufinden wo ich denn was falsch gemacht habe, nachrechnen und klar den Anrufendem Bescheid sagen...so und so...richtig oder doch falsch
Mache ich auch in jetzigen Job so, bin halt nett und möchte wirklich nur gutes in andern sehen?
Wahrscheinlich falsche Einstellung in unserer Zeit
Sekundäre? ich muss mich erst in das ganze Einlesen
Alles anzeigenIch glaube nicht, dass das ein Fehler ist.
Warum hälftiges Kindergeld?
Ihr seid doch eine intakte Familie. Das Kind lebt bei euch.
Dem Kind steht Unterhalt (mindestens laut Düsseldorfer Tabelle) anhand Eures gemeinsamen Einkommens zu.
Abzuziehen ist das volle Kindergeld.
Ich nehme an, dass diese Tabelle auch für andere Unterhaltsarten Verwendung findet.
Hälftiges Kindergeld kommt ins Spiel, wenn die Eltern getrennt leben und ein Elternteil das Kind betreut und das andere Elternteil Barunterhalt leistet.
Steht so in deren Schreiben
1/2 Kindergeld bei Minderjährigen
Wie kommst Du auf 3210,50?
Ich komme auf 3120,50 EUR
3727-703+351,5-138+69-186
Stimmt, das war jetzt mein Schreibfehler?
Danke für die Antworten.
Ich denke ich versuche es trotzdem mit der E-Mail und Telefonat und weise darauf hin mit der Bitte um Neberechnung.
Ich schreibe aber auch ein Brief dazu, den Hefte ich in die Mail rein und steckr den Brief dann auch in der Briefkasten.
Alles anzeigenGrundsätzlich empfehle ich, nicht beim SA persönlich vorzusprechen und nicht mit einem SB zu telefonieren. Alles schriftlich abwickeln und Kopien anfertigen. Auch eine Mail ist nicht zu empfehlen und wenn, dann in der Mail ankündigen, dass ein gleichlautender Brief im Anschluss folgt.
@ exo,
Du meinst die Auskunftsformulare??
und
Saja meint die Berechnung ihrer Leistungsfähigkeit.
@ Saja,
bist du die UHP?
Kannst du diese Tabelle hier mal einstellen oder als PN zuschicken?
Personenbezogene Daten schwärzen.
Wie setzen sich die 600 EUR zusammen.
Die ca. 600€ sind KV+PV+Fahrtkosten
Ich mein, im SA arbeiten ja auch nur Menschen, und die müssen doch einsehen dass sie auch Fehler machen, oder können die das irgendwie verleugnen wenn ich anrufe+email und darauf hinweise?
Hier mal der Fehler mit KV/PV und FK
Netto durchschnittlich 3727
Abzüglich (steht so in der Tabelle)
703 KV
Minus AG Anteil 351,50
138 PV
Minus AG Anteil 69
186 FK 5%
Ergebnis sollte sein=3210,5
Aber bei denen steht 3610 als Ergebnis
Irgendwie wurden nur 117€ abgezogen
verstehe überhaupt nicht wieso die freiw. KV/PV extra aufgeführt wird und nicht wie die gesetzliche gleich vom Brutto abgezogen wird um Nettolohn zu kriegen.
Komisch finde ich es
Ich bin zwar nicht der Fragesteller, aber ich habe das so gelesen:
Tabelle = Beigelegte Vorlage vom Sozialamt zur RWA
PV = Pflegeversicherung
Fahrtkostenpauschale = Berechnung der Fahrten zum Arbeitsplatz entweder die km Angabe für Fahrten mit PKW oder Tickets für Bus/Bahn etc.
Alles Richtig. Die Berechnungstabelle wurde auch zugeschickt.
Habe gerade noch ein Fehler entdeckt. Unter der Berechnung steht, dass Kindergeld für Minderjährige Kinder nur zur Hälfte vom Kindesunterhalt abgezogen werden, was in der Tabelle aber nicht geschah))
Ich dachte ich rufe da mal Montag an und bitte um eine neue Berechnung, anschließend sende ich eine E-Mail um es schriftlich zu halten. Was denkt ihr, wäre das ok?
Ich will einfach nur mal hören was die dazu sagt.
Auch die Krankenversicherung und Pflegeversicherung (minus AG Zuschuss) stehen drin als Abzugsposten da, diese wurden aber nicht abgezogen .
Genauso wie die berechneten Fahrtkosten (wurde 5% pauschale genommen), stehen drin aber auch nicht abgezogen.
Somit ist die ganze Tabelle von Anfang an falsch.
Freiwillige KV ist erst seit 4 Monaten.
Hallo und guten Abend an alle,
Nun habe ich auch meine Berechnung zu EU gekriegt. Leider habe ich festgestellt, dass die Berechnung falsch ist.
In der Tabelle ist alles gut und schön angegeben, aber bei meinen Mann wurden die freiwl. KV und PV kosten, sowie die Fahrtkosten pauschale nicht abgezogen (i.H. v ca. 600€).
Komischerweise wurde anstatt nur 117€ abgezogen, die ich einfach nicht nachvollziehen kann.
Auch die erhöhte Mietkosten wurden nicht berücksichtigt.
Kann ich das dem Landratsamt melden und nachfragen wieso und wie die Berechnung zustandekommt?
Die möchten ab dem 1. August die erste Zahlung, also nächsten Do.
Aber wenn man zumindest nur die KV/PV kosten abzieht dann müssen wir gar nichts zahlen.
Danke im Voraus.
Grüße
Entschuldige bitte Saja , Die Frage war an AWI gerichtet.
Ist klar, kein Problem))
Alles anzeigenIch würde die gesamten Kosten angeben, mich aber nicht wundern, wenn sie nur den Grundbetrag anerkennen.
Ob Kredit und/oder Fahrtkosten berücksichtigt werden ist durchaus unterschiedlich und hängt vom SHT ab. M.E. kommt es sehr darauf an, wann der Kredit aufgenommen wurde und von wem er aufgenommen wurde.
In deinem Fall wurde er ja vom nicht pflichtigen Schwiegerkind aufgenommen.
Wird er auch von ihm (von seinem Konto) bedient.
Wie wurde das denn bei der ersten Auskunftserteilung angegeben?
vor 2 Jahren habe ich gar nicht gearbeitet.
Ich hatte damals nur 150€ Betreuungsgeld und Kindergeld.
Es war alles leichter))
Angaben nur über mein Mann, und Kredite liefen und laufen auf Ihn.
Alles anzeigenGib einfach die Entfernung zum Arbeitsplatz an.
Ob die 5% Pauschale gewährt werden hängt von den internen Richtlinien des SHT und den Leitlinien des OLG ab.
Nicht jedes OLG gewährt Pauschalen.
Gleich beilegen, so dass das schon jetzt berücksichtigt wird.
Dann aber kontrollieren.
Könnte man so sehen.
Man könnte es auch als zusätzlichen Aufwand für das Kind sehen.
Auf jeden Fall extra angeben.
Muss berücksichtigt werden.
Hallo awi,
Danke für die Antworten.
Sind Kiga Kosten komplett abzugsfähig oder nur der Grundbetrag ohne Verpflegung?
Noch eine blöde Frage.
Mein Mann hat ein Autokredit, aber mit dem Auto fahre ich zur Arbeit. Er ist bis Januar mit dem Zug zur Arbeit gefahren, jetzt mit Arbeitskollegen.
Habe hier in Forum gelesen, dass entweder der Kredit oder die Fahrtkosten berücksichtigt werden. Wie läuft es aber hier, wenn es nicht auf mich läuft sondern auf ihn?
Werden seine Fahrtkosten gar nicht berücksichtigt? Oder andersrum meine?
Danke schon mal im Voraus.
Grüße
Saja
oh, noch etwas
Im Aug/September kommen 2 Kredite auf uns zu
1. BAföG Rückzahlung meines Mannes
2. Zahnersatz für mich in Raten für 1 Jahr
Kann ich gleich die Bescheide beilegen, oder muss ich es erst in 3 Mo an Landratsamt abschicken damit die wieder neue berechnen?
Alles anzeigenHallo Saja,
willkommen im Forum.
Gibt es Geschwister?
Wenn ja, zahlen diese EU?
Wie geschah das? Wurde mitgeteilt, dass du nicht leistungsfähig bist oder ließ man nichts mehr von sich hören?
Wie hoch war die alte Miete? Wie viele qm?
Wie hoch ist die gegenwärtige Miete? Wie viele qm?
Wie alt ist das Kind?
Man muss von sich aus nichts melden.
Verstehe ich das richtig? Die neue Adresse hast du gemeldet?
Hier gibt es unterschiedliche Ansichten. Siehe auch Frage oben: Wurde mitgeteilt, dass du nicht leistungsfähig bist oder ließ man nichts mehr von sich hören?
Gesamtes Nettoeinkommen. KITA muss extra berücksichtigt werden.
Gruß
awi
Hallo awi,
habe mittlerweile den Brief bekommen.
Wie kann ich berufsbedingte Aufwendungen angeben? Fahrtkosten- habe gelesen entweder pauschal 5% des Nettoeinkommens, oder die Strecke×2×0.30×220/12, oder aber belegen was man ausgibt (was für mich nicht in Frage kommt, da wir keine Zettel sammeln)
Was wäre hier als Angabe richtig?
Ach, und sind die Kiga kosten nicht auch berufsbedingte Aufwendungen? Denn nur weil mein Kind ins Kiga geht kann ich ja arbeiten.
Danke im Voraus
Grüße
Saja
Alles anzeigenHallo Saja,
Dann gehe ich davon aus, dass ab dem Zeitpunkt, ab dem eine Leistungsfähigkeit besteht, nachgefordert werden könnte, aber nicht mehr als 12 Monate rückwärts. Also Füße still halten und abwarten. Nicht nachfragen.
Das dürfte ok sein. Die neue Wohnung ist ja nicht unangemessen groß und die Miete ist vergleichbar mit der vorherigen Wohnung.
Verbieten kann ein SA gar nichts.
Es könnte allenfalls Kredite nicht anerkennen, wobei der Ehepartner nicht den gleichen Beschränkungen unterliegt wie der UHP selbst. Im Rahmen der möglichen Altersvorsorge müssten Tilgungen anerkannt werden.
ist ein schwieriges Kapitel.
Entsprechende Urteile kenne ich nicht.
Gruß
awi
Hallo awi,
Vielen, vielen Dank!?