Wenn dann nun aber kein Unterhalt für meine (Stief-)Mutter gezahlt werden kann, weil das Einkommen meines Vaters vollständig fuer Pflegeheim und Taschengeld verbraucht wird, erhält sie Leistungen vom Sozialamt in Form irgendeiner Sozialhilfeform, aber nicht in Form von Grundsicherung. Korrekt?
nein, für den zuhause verbliebenen Elternteil gibt es keinerlei Sozialhilfe, denn beide Elternteile bilden so eine Art von Bedarfsgemeinschaft
dies bedeutet für den zuhause lebenden Elternteil, er bekommt aus dem gemeinsamen Einkommen einen Garantiebetrag plus Miete, der Rest wird für den im Heim lebenden Elternteil eingesetzt
dieser Garantiebetrag aus dem gemeinsamen Einkommen beider Elternteile liegt oberhalb der Leistungen der Grundsicherung
Ich denke im Juli werde ich Leistungen beantragen muessen, bis dahin sollten die Ersparnisse auf das erlaubte Maß geschrumpft sein.
wenn das Einkommen inkl. Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichend sind, die Heimkosten zu bezahlen, dann Sozialhilfeantrag für den Heimbewohner, dann wird das Sozialamt automatisch § 92 SGB XII anwenden
§ 92a
Einkommenseinsatz bei Leistungen für Einrichtungen
(1) Erhält eine Person in einer teilstationären oder stationären Einrichtung Leistungen, kann die Aufbringung der Mittel für die Leistungen in der Einrichtung nach dem Dritten und Vierten Kapitel von ihr und ihrem nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner aus dem gemeinsamen Einkommen verlangt werden, soweit Aufwendungen für den häuslichen Lebensunterhalt erspart werden.
(2) Darüber hinaus soll in angemessenem Umfang die Aufbringung der Mittel verlangt werden, wenn eine Person auf voraussichtlich längere Zeit Leistungen in einer stationären Einrichtung bedarf.
(3) Bei der Prüfung, welcher Umfang angemessen ist, ist auch der bisherigen Lebenssituation des im Haushalt verbliebenen, nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartners sowie der im Haushalt lebenden minderjährigen unverheirateten Kinder Rechnung zu tragen.