Beiträge von Unikat

    das verstehe ich nicht wirklich.

    Bei uns gibt es einen Bescheid zur Aufhebung der Gewährung von lfd Leistungen ...

    Den müssen die automatisch erneut prüfen?

    Das würde ja heißen wir müssen keinen neuen Antrag stellen?

    es geht hier nicht um die sog. Leistungsbescheide bzgl Sozialhilfe, sondern um die "Bescheide" bzgl. der Unterhaltsforderung

    dieser Begriff ist falsch, denn es gibt keine Bescheide, sondern nur zivilrechtliche Forderungen

    und diese Forderungen sollen überprüft werden, ob Sozialämter dies machen, steht in den Sternen

    das "arme" Geschwisterteil wird im April 2020 langsam unruhig und schreibt das Sozialamt an und beruft sich auf die Grenze seit 01/2020 und verlangt den zuviel gezahlten Unterhalt zurück

    wenn der Unterhaltspflichtige auch im Jahr 2020 weiterhin Unterhalt bezahlt, obwohl er unter der 100.000 € Grenze liegt, kann er den zuviel gezahlten Unterhalt zurückfordern, auf welche Grundlage kann er sich berufen


    - beruft sich der Unterhaltspflichtige auf die "Information" des BMAS, der Unterhaltspflichtige muss nichts tun, dann hat er "Pech" gehabt

    - beruft sich der Unterhaltspflichtige auf das Sozialamt, der Träger der Sozialhilfe hätte ihn informieren müssen, dann hat er Pech gehabt


    § 814 BGB zeichnet den Weg vor:


    "Das zum Zwecke der Erfüllung einer Verbindlichkeit Geleistete kann nicht zurückgefordert werden, wenn der Leistende gewusst hat, dass er zur Leistung nicht verpflichtet war, oder wenn die Leistung einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprach."


    Der Unterhaltspflichtige sollte sich bei seiner Rückforderung darauf stützen, er hätte bisher keine Kenntnis von der 100.000 € Grenze gehabt, ob ein Gericht dies als glaubwürdig ansieht, lasse ich mal offen


    Zu diesem Zeitpunkt hatte ich das Auskunftsersuchen des Sozialamtes noch nicht.

    Nun erhalte ich seit November (Beginn der Prüfung des Sozialamtes) regelmäßig Nachforderungen von Unterlagen... mehr ist noch nicht passiert. Und das Warten nervt!


    Kraft uns allen... ?

    wenn deine Einkünfte unter 100.000 € liegen, dann ist ab 01.01.2020 für dich Ruhe eingekehrt, ein eventuell berechtigter Unterhaltsanspruch bis Ende 2019 kann auch noch im Jahr 2020 eingefordert werden

    Was wäre wenn die Groko sich vor den 20.09.2019 auflöst?

    Die SPD redet schon davon die Groko verlassen zu wollen.

    nach meinem Kenntnisstand will die SPD erst im Dezember endgültig entscheiden, ob sie die GroKo verlässt oder nicht, bis dahin sollten sämtlche Schritte zur Inkraftsetzung des Gesetzes eigentlich erledigt sein


    Inkrafttreten des Gesetzes

    Nachdem der Gesetzentwurf den Bundestag und den Bundesrat passiert hat, muss er noch weitere Stationen durchlaufen, um als Gesetz in Kraft zu treten.

    Das beschlossene Gesetz wird zunächst gedruckt und der Bundeskanzlerin sowie dem zuständigen Fachminister zur Gegenzeichnung zugeleitet.

    Anschließend erhält der Bundespräsident das Gesetz zur Ausfertigung. Er prüft, ob es verfassungsgemäß zustande gekommen ist und nicht inhaltlich offenkundig gegen das Grundgesetz verstößt. Danach unterschreibt er es und lässt es im Bundesgesetzblatt veröffentlichen.

    Damit ist das Gesetz verkündet. Ist kein besonderes Datum des Inkrafttretens im Gesetz genannt, gilt es automatisch ab dem 14. Tag nach der Ausgabe des Bundesgesetzblattes.

    19. Elternunterhalt

    19.1 Der Bedarf der Eltern bemisst sich in erster Linie nach deren Einkommens- und Vermö-gensverhältnissen. Mindestens muss jedoch das Existenzminimum eines Nichterwerbstätigen (Ziff. 21.2) sichergestellt werden.


    Er beträgt beim Erwerbstätigen 1.080 € und kann bei einem nichterwerbstätigen Unterhalts-pflichtigen bis auf 880 € herabgesetzt werden.

    ist der Vater nicht erwerbstätig, dann stehen ihm 880 € zu

    Was mit titulierten Forderungen passiert, ist mir aber auch unklar, denn eigentlich sind diese ja nach dem neuen Gesetz eigentlich gesetzwiedrig.

    Ob hier eine Abänderungsklage erfolgen muss?

    wieso gesetzwidrig?


    selbstverständlich muss eine Abänderungsklage erfolgen, ein vom Gesetzgeber neues Gesetz ändert ja kein Urteil

    Der Gesetzentwurf geht weit über den Koalitionsvertrag hinaus.

    Es geht fast um alle Bereiche der Sozialhilfe, die nun von der magischen Grenze "geschützt" werden sollen.

    es geht um den gesamten § 8 SGB XII


    Die Sozialhilfe umfasst:

    1.Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27 bis 40),
    2.Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41 bis 46b),
    3.Hilfen zur Gesundheit (§§ 47 bis 52),
    4.Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (§§ 53 bis 60a),
    5.Hilfe zur Pflege (§§ 61 bis 66a),
    6.Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§§ 67 bis 69),
    7.Hilfe in anderen Lebenslagen (§§ 70 bis 74)
    sowie die jeweils gebotene Beratung und Unterstützung.

    jetzt kommt die Grenze ab 01/2020, beide Geschwister verhalten sich entsprechend der Information des BMAS, und machen nichts


    2. wenn das arme Geschwisterteil das Geld zurück erhalten sollte,

    hat das "reiche" Geschwisterteil rückwirkend zum 01.01.2020 entsprechend seiner Leistungsfähigkeit insgesamt 536 € rückwirkend zu bezahlen, oder muss es erst erst ab Mai 2020 entsprechend seiner Leistungsfähigkeit 800 € bezahlen?

    das Sozialamt kann rückwirkend keine Unterhaltsanspruch geltend machen

    1. hat das arme Geschwisterteil einen Rechtsanspruch auf Rückerstattung?


    Unter 100.000€ ist man nicht mehr unterhaltspflichtig, das sollte das Amt aus den Unterlagen ersehen können, in Grenzfällen neue Auskunft verlangen.

    daraus ergibt sich kein Anspruch aus Rückerstattung, wenn ein Unterhaltspflichtiger der unter 100.000 € im Jahr 2020 liegt und weiterhin bezahlt