Selbst wenn du über die 100.000€ kommst, kann durch geschickte (Verschuldung) dein anrechnebares Netto gesenkt werden.
bei der Prüfung der 100.000 € Grenze spielen Kredite vorerst keine Rolle, sondern
in der Prüfungsstufe wird geprüft, ob der Unterhaltspflichtige über oder
unter 100.000 € liegt, und das geht so:
nur der Unterhaltspflichtige,
wenn seine jeweiligen Einkunftsarten, wie unselbständige Arbeit,
Mieteinnahmen, Kapitalerträge, etc. nach Abzug der jeweiligen Werbungskosten,
zusammengenommen unter 100.000 € liegen, dann ist er befreit,
Vermögen spielt bei der Prüfung ob über oder unter 100.000 keine Rolle,
genausowenig der Ehepartner
>dies ist Sozialhilferecht kombiniert Einkommensteuerrecht
liegt der Unterhaltspflichtige über 100.000, dann gilt folgendes:
dann gelten die üblichen unterhaltsrechtlichen Regelungen des
Elternunterhalts, wie jeweiliger Selbstbehalt, eventuelle Berücksichtigung von Krediten, etc. Einbeziehung des Ehepartners und
auch die Vermögensprüfung
> dies ist das bürgerliche Recht (BGB) = Unterhaltsrecht