Beiträge von Ceres

    https://www.bundestag.de/presse/hib/642680-642680

    Ein Hoffnungsstrahl am Horizont

    Kostenbeteiligung an Pflegeaufwendungen

    Petitionen/Ausschuss - 15.05.2019 (hib 558/2019)

    Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss unterstützt die Forderung, dass auf das Einkommen der Kinder pflegebedürftiger Eltern künftig erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro zurückgegriffen wird. Während der Sitzung am Mittwochmorgen verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, AfD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen eine Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales als Material zu überweisen sowie sie den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zu geben. Die FDP-Fraktion hatte für den Abschluss des Petitionsverfahrens plädiert.

    Der Petent verweist zur Begründung seiner Eingabe auf den Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD, in dem genau diese Forderung enthalten sei. Dieses Vorhaben solle nun umgesetzt werden, heißt es in der Petition.

    In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung schreibt der Ausschuss unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung geäußerten Aspekte: Im Falle der Pflegebedürftigkeit würden grundsätzlich Leistungen der sozialen Pflegeversicherung erbracht. Soweit diese nicht ausreichen, erhielten Pflegebedürftige bei Bedürftigkeit und Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Leistungen der Hilfe zur Pflege durch die Träger der Sozialhilfe. Keine Sozialhilfe erhalte aber laut SGB XII, "wer sich vor allem durch Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens und seines Vermögens selber helfen kann oder wer die erforderliche Leistung von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält". Da Kinder gemäß Paragraf 1601 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gegenüber ihren Eltern unterhaltspflichtig seien, werde auch auf das Einkommen der Kinder pflegebedürftiger Eltern zurückgegriffen, bevor Sozialhilfe gewährt werde, heißt es in der Vorlage.

    Im Koalitionsvertrag sei jedoch folgendes vereinbart worden: "Auf das Einkommen der Kinder pflegebedürftiger Eltern soll künftig erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro zurückgegriffen werden." Die von dem Petenten geforderte Gesetzesänderung sei somit ein Vorhaben der Bundesregierung aus der laufenden 19. Wahlperiode, schreibt der Petitionsausschuss. Da die Leistungen zur Pflege als Teil der Sozialhilfe nach dem SGB XII ausgeführt würden, sei im Rahmen der Vorbereitungen eines entsprechenden Gesetzgebungsvorhabens nicht nur die rechtliche Umsetzung, sondern auch die Finanzierung zu klären. Wie das Vorhaben im Einzelnen gesetzgeberisch umgesetzt werde, hänge außerdem von der politischen Mehrheit im Parlament ab, heißt es in der Begründung zu der Beschlussempfehlung.

    Hallo Awi,

    Danke.

    Ja, dieser wird nach der Versteuerung zusätzlich im Netto ausgewiesen, wird aber vor der Auszahlung des Gehaltes wieder abgezogen, so dass deutlich weniger tatsächliches Nettogehalt zur Verfügung steht. Die Frage hier ist was als Netto von den SHT angenommen wird. Hierzu gibt es unterschiedliche Ansätze bei den Gerichten, mal wird der geldwerte Vorteil geschätzt ein anders mal werden ganz normal die Fahrkosten pro gefahrene KM abgezogen.

    Hierzu findet man allerdings nicht viel Informatives.


    Iris Sümenicht schreibt in Ihrem Buch Eltern im Pflegeheim: "

    In vielen Gehaltsabrechnungen werden die Kosten für den Firmenwagen vor

    der Auszahlung wieder abgezogen. Dann müssen Sie darauf achten, dass das

    Sozialamt nicht das normale Nettogehalt heranzieht,

    sondern den Betrag, den Sieausgezahlt bekommen. Dennmehr haben Sie ja nicht zu Ihrer Verfügung. Das ist

    leider ein ewiger Streitpunkt mit den Sozialämtern, die dies immer wieder falsch behandeln."


    Beste Grüße

    Es scheint doch noch weiterzugehen:


    http://www.jungundnaiv.de/2019…te-bpk-vom-26-april-2019/

    (Auch veröffentlicht auf der Homepage der Bundesregierung)


    "FRAGE KREUTZMANN: Ich würde gerne vom Bundesarbeitsministerium wissen, wie weit das von der Großen Koalition geplante Vorhaben, unterhaltspflichtige Angehörige pflegebedürftiger Eltern in puncto Einkommensgrenze, Elternunterhalt und Unterhaltsrückgriff zu entlasten, ist, und warum Sie als Bundesregierung ein solches Vorhaben für sinnvoll und notwendig erachten.

    EHRENTRAUT: Wir hatten dieses Thema schon am vergangenen Mittwoch, und Sie beziehen sich wahrscheinlich auf die heutige Berichterstattung. Es ist richtig, dass wir planen, Kinder von pflegebedürftigen Eltern zu entlasten. Das ist im Koalitionsvertrag so vereinbart worden. Dort hat man festgehalten, dass auf das Einkommen von Kindern pflegebedürftiger Eltern künftig erst ab einem Einkommen von 100 000 Euro im Jahr zurückgegriffen werden soll. Allerdings gibt es noch keine finale Fassung, es gibt nur einen Arbeitsentwurf. Deshalb kann ich mich zu Einzelheiten hierzu nicht äußern.

    Grundsätzlich kann ich aber bestätigen, dass wir aus verfassungsrechtlichen Gründen bestrebt sind, diese Beschränkung des Unterhaltsrückgriffs auf die gesamte Sozialhilfe des SGB XII auszuweiten und deswegen auch auf die Eingliederungshilfe zu übertragen, da wir eine Schlechterstellung der Eingliederungshilfe gegenüber der Leistung der Sozialhilfe vermeiden wollen.

    ZUSATZFRAGE KREUTZMANN: Inwieweit sieht Ihr Haus in diesem Punkt gesellschaftspolitischen Sprengstoff? Zum einen gibt es immer wieder Rückgriffforderungen von Kommunen, die sich selbst auf Kleinstsparbücher und Ähnliches beziehen. Zum anderen: Inwieweit macht der Bund da Politik zulasten von Kommunen und Landkreisen, die ja Einkommensausfälle zu gewärtigen hätten?

    EHRENTRAUT: Wie Sie schon sagten, kann dieser Unterhaltsrückgriff im Einzelfall natürlich zu einer echten Belastung führen. Deshalb wollen wir ihn ganz klar auf ein Jahreseinkommen ab 100 000 Euro begrenzen.

    Was die Finanzierung und die Kostenverteilung anbelangt, bitte ich noch um etwas Geduld; denn wie gesagt gibt es derzeit nur einen Arbeitsentwurf, den ich in seinen Einzelheiten noch nicht kommentieren kann."

    Hallo,

    Hat jemand Erfahrung mit der Bewertung des Geldwerten Vorteils, wenn dieser nach der Versteuerung direkt wieder vom Netto abgezogen wird. Ich wäre sehr dankbar.