Beiträge von SH123


    Hallo Unikat,


    nochmals kurz zum Verständnis:

    Zuschläge für Sonn- und Feiertage dürfen durch das SA NICHT in die Berechnung der Leistungsfähigkeit (durchschnittliches Einkommen aus 12 Monaten) mit einbezogen werden?

    https://www.bundesrat.de/DE/bu…m3=A-C&cms_param1=state-1


    Hier geht ich dann auf euer Bundesland, dann erscheinen die stimmberechtigten Mitglieder und weiter unten der Kontakt.


    VG frase

    Hallo frase ,


    ich habe mein Bundesland (BW) ausgewählt.

    Wenn ich dann runter scrolle, steht unten Kontakt usw.

    Ich finde allerdings nur diese Adresse: bundesrat@bundesrat.de


    Wenn ich beispielsweise auf den Kollegen Kretschmann drücke und dann runterscrolle kommt auch wieder eine allgemeine Mailadresse. Die heißt dann:

    poststelle@stm.bwl.de


    An welche soll ich schreiben? Oder gar komplett an eine andere Mailadresse?



    Viele Grüße

    Hallo frase ,


    ich habe eine Auflistung über die Kosten vom SA angefordert.

    Mal schauen was dabei raus kommt...

    Grundsicherung kann bei Unterhaltspflichtigen deren Einkünfte unter 100.000 € liegen, nicht übergeleitet werden = somit dafür kein Unterhaltsanspruch

    Hallo Unikat ,


    Ich würde gerne nochmal auf einen Beitrag deinerseits eingehen.


    „Grundsicherung kann bei Unterhaltspflichtigen deren Einkünfte unter 100.000€ liegen, nicht übergeleitet werden = somit kein Unterhaltsanspruch“


    Wenn bereits vor Einzug ins Seniorenheim Grundsicherung gezahlt worden ist, was ist dann?

    Wie meinst Du das, mit dem somit kein Unterhaltsanspruch?


    Viele Grüße

    ich würde die angeforderten Belege übersenden

    Ich habe heute (27.09.) die fehlenden Unterlagen weggeschickt. Das bedeutet die Unterlagen gehen frühestens am Montag ein.


    Nun kommt der Witz:

    Einem von meinen Geschwistern bekam heute den Bescheid zugeschickt mit einer Zahlungsaufforderung.


    Das kann doch nicht sein???!!!

    Ich habe gerade etwas auf diesem Antrag gefunden wo man ankreuzen kann ob der Antragsteller Kriegsgeschädigter oder Kriegshinterbliebener ist.


    Warum wollen die sowas wissen?

    Hätte man dadurch Vorteile, wenn einer der Eltern ins Heim kommt und diese vor Ausbruch bzw. während des zweiten Weltkriegs geboren worden sind?

    Hat hier vielleicht noch jemand eine Antwort darauf?

    Hallo zusammen,


    soeben kam folgender Bescheid:


    „Sehr geehrte/r ............ ,


    wir bestätigen den Erhalt des Prüfbogens....“


    zur weiteren Bearbeitung benötigen sie noch folgende Unterlagen:


    „- Einkommensteuerbescheid für 2018


    - Letzte Nebenkostenabrechnung bzw. Wirtschaftsplan der Hausverwaltung Ihrer ETW


    - Umsätze des Extrasparbuchs „Altersvorsorge“ der letzten 12 Monate


    - Kreditvertrag der Wohnungsfinanzierung


    - Jahresabrechnung 2018 sowie Quartalsabrechnung I und II 2019 des Wohnungsfinanzierungskredit“



    Was meint Ihr dazu???

    Ok, Danke awi



    Ja das mit der Mail ist so eine Sache.


    ICH persönlich kommuniziere und werde auch in Zukunft mit dem SA nur über Briefe kommunizieren.


    Ich habe es einem meiner Geschwister auch nahe gelegt, aber da würde sich die Postgebühren anscheinend nicht lohnen, da die Briefe ja immer vom Ausland kommen.

    Ja, ich habe die Mailverläufe gesehen habe sie mir auch nochmals schicken lassen um zu testen ob es vllt mit den Dateien Probleme gab, aber ich konnte alle problemlos öffnen und einsehen.


    Ok, ich habe die Vordrucke wie gesagt auch nicht verwendet. Mal schauen was das SA mir antworten wird.


    Auf der RWA war mein Vater eingetragen.

    Allerdings war beim letzten Mailverkehr die Rede von der Mutter.

    Meine RWA habe ich gestern rausgeschickt. Jetzt gilt es abzuwarten.

    Ich habe wie erwähnt NICHT die Vordrucke vom SA verwendet, sondern mich an den Tipp von awi gehalten.


    Einer meiner Geschwister hat die Vordrucke teilweise verwendet als Auskunft erteilt worden ist.

    Nun kam bereits eine Antwort vom SA:


    „Von dem Fragebogen wurde jedoch lediglich die 1. Seite übermittelt, die S.2 und 3 fehlten, bis auf eine Auflistung zu Ziff. 5 vollständig.“


    Die wollen das man die Vordrucke verwendet, dies muss man jedoch nicht, richtig? Es gibt hierfür keinerlei Rechtsgrundlagen, oder?


    Des Weiteren hatte das Sozialamt einen Formfehler in Ihrem Schreiben:

    „... Unterhalt Ihrer Mutter beizutragen haben.“

    Es geht hierbei allerdings um unseren Vater.


    Wie ist das nun mit diesem Formfehler?

    „Wir haben die Konzertierte Aktion Pflege abgeschlossen. Wir entlasten Kinder von pflegebedürftigen Menschen, die ein Jahreseinkommen von weniger als 100 000 Euro haben.

    Auch das ist ein großer Beitrag zu mehr Sicherheit für viele junge Familien, die vor ganz anderen Aufgaben stehen.“


    Die Rede der Kanzlerin: https://www.bundeskanzlerin.de…elles/rede-merkel-1669922


    Wirklich freuen werde ich mich trotzdem erst wenn es wirklich in trockenen Tüchern ist und es offiziell verkündet wird, dass das Gesetz kommt und zwar zum 01.01.2020.