Alles anzeigenich mach das mal Beispiel Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit deutlich
Überstunden werden voll angerechnet, jedoch die Zuschläge für Sonn- und Feiertag nicht, da steuerfrei
eine allgemeine Anmerkung zu der Thematik, bis jetzt haben sich ausschließlich Sozialgerichte mit der Frage beschäftigt, wie § 16 SGB IV zu definieren ist, Familiengerichte bisher nicht, gab auch soweit bisher keine Veranlassung
dies wird sich zukünftig ändern, wenn ein Sozialamt ab 2020 einen Unterhaltspflichtigen auf Unterhalt verklagt
inwieweit die Zivilgerichte sich zukünftig an der Rechtsprechung der Sozialgerichte orientieren, oder eigene Maßstäbe entwickeln, wird einer der spannenden Fragen der Zukunft sein
ich vermute mal, es wird so eine Art von "Dritten Weg" geben
Hallo Unikat,
nochmals kurz zum Verständnis:
Zuschläge für Sonn- und Feiertage dürfen durch das SA NICHT in die Berechnung der Leistungsfähigkeit (durchschnittliches Einkommen aus 12 Monaten) mit einbezogen werden?