Beiträge von edy

    Hallo Simsala,


    Wer hat denn die Berechnung vorgenommen?


    Ist er zwei Kindern zu Unterhalt verpflichtet?


    Wie hoch ist sein Netto-Einkommen?


    Welchen Betrag hat das JA errechnet?


    lg
    edy

    Hallo,


    Ich stimme @TK hier voll zu.


    Wie weit hat der RA zu deinem zuständigen Gericht?


    Sollte der Online-Anwalt selbst zum Scheidungstermin im Gericht erscheinen,


    wird erweitere Kosten (Fahrt,Stunden usw.) geltend machen.


    Lass dir einen Komplett-Preis nennen und vergleiche.


    lg
    edy

    Hallo,


    . Der Mindestunterhalt kann also nicht geleistet werden, da das Einkommen aus selbstständiger und unselbständiger Arbeit unter Berücksichtigung der Ausgaben (Miete, etc.) 1080 € nicht übersteigt. .


    Dem EX bleibt der Mindestunterhalt von 1080€. Davon muss er alles bezahlen (Miete usw.).


    Evtl. muss er sich eine kleinere Wohnung suchen.


    Er muss also mit insgesamt 1080€ auskommen.



    Beim Jugendamt wird zunächst nicht geklagt. Es wird nur berechnet.
    lg
    edy

    Hallo Thorsten,


    Genauso gut könnte ja BjBacon auch Unterhalt verlangen.


    Kann er ja auch,aber:


    Kindesunterhalt wird nach Einkommen und Leistungsfähigkeit gezahlt.


    Angenommen Mann hat ein Einkommen von 2000€ Netto (bereinigt).


    Frau hat ein Einkommen von 1200€ Netto (bereinigt).


    Mann wird in DT nach 2000€ eingeordnet. Frau in DT nach 1200€ eingeordnet ( außerdem muss


    der Selbstbehalt gewahrt bleiben).


    Jeder müsste dem Grunde nach je die Hälfte seiner Einordnung nach DT zahlen.( unter Beachtung des SB )


    lg
    edy

    Hallo BjBacon,


    dein Selbstbehalt gegenüber den Kindern beträgt 1080€.


    Dein Netto EK nach Bereinigung dürfte ca.1200€ sein. D.h. du musst gesamt ca. 120€ Unterhalt leisten.


    Natürlich wird ein Familiengericht von dir fordern, alles zu tun um den Mindestunterhalt leisten


    zu können ( evtl. Zweitjob usw.).


    Wie alt sind die Kinder?


    Für was will sie 70€ Nebenkosten?


    lg
    edy

    Hallo Karlie,


    Was den Mietvertrag betrifft: habt ihr den beide Unterschrieben?


    Ist das ein Mietvertrag mit einem Kündigungsausschluss?


    Du wohnst in einer "Bedarfsgemeinschaft" d.h. ALGII aufstockend?


    lg
    edy

    Hallo,


    Wie kann Sie/er mir den aushändigen, da kennt meine EX sich nicht aus und macht einen riesen Terz - da bin ich mir Sicher!


    Er/Sie soll dir einfach das Schreiben des Gerichts ( des Vergleiches) aushändigen, oder dir ein Schreiben
    erstellen in dem steht: hiermit verzichte ich auf die Rechte, des Vergleiches vom xxy usw.


    Fordere Sohn/Mutter dazu schriftlich mit einer 14 tägigen Frist auf. Wenn keine Reaktion
    gehst du zu einem Fachanwalt für Familienrecht. Nach abgelaufener Frist muss der Sohn
    dann für die Kosten aufkommen. Voher vom RA aber aufklären lassen. Und nur in Sachen
    Titelherausgabe zum Anwalt. Weitere Sachen die evtl. auf dich zukommen könnten, gehen extra.


    lg
    edy

    Hallo Marko,


    Er vierdient also ca. 500€ ? (anzüglich 90€ Ausbildungspauschale) = 410€


    Bedarf 568€ minus Kindergeld minus AZUBI-Lohn 410€


    Sein Bedarf ist also gedeckt. Du musst keinen weiteren Unterhalt mehr leisten.


    Gefahr ist allerdings der noch gültige Titel.


    Ich würde zunächst den Sohn/ Mutter um Herausgabe bitten, oder um eine schriftliche


    Bestätigung, eines Vollstreckungverzichtes aus diesem Titel bitten.


    Mit dem Hinweis, dass bei einer Klage auf Herausgabe bei Gericht, Kosten für den Sohn entstehen.


    lg
    edy

    Hallo Marko,


    Besteht ein gültiger Unterhaltstitel über den 18-Geburtstag des Sohnes hinaus?


    Dieser wäre dann zurückzuverlangen bzw. abzuändern.


    Ab 18 sind beide Eltern dem Grunde nach unterhaltspflichtig.


    Sollte deine EX nur 450€ verdienen, wäre der Bedarf für den 18.Jährigen 568€


    davon wird das AZUBI-Geld(minus 90€ Ausbildungspauschale) sowie das volle Kindergeld abgezogen.


    Was verdient denn der 18.Jährige netto?


    lg
    edy