Beiträge von edy

    Hallo Ely,


    wurde denn ein Titel/Jugendamtsurkunde ausgestellt?


    Was wurde denn in den letzten 18 Jahren unternommen?



    Ich denke aber du solltest jetzt von deinen Eltern Unterhalt fordern.


    lg
    edy

    Hallo Cinzano,


    Ich würde eine Neuberechnung vom Jugendamt durchführen lassen. ( er zahlt z.Zt. zu wenig).


    Er hat hier eine kostengünstige Möglichkeit ohne Anwalt.


    Nimmt er sich einen Anwalt muss er für die Kosten aufkommen.


    Wenn ihr einen Anwalt benötigt ( wenn das JA nicht weiter kommt) muss er für dessen Kosten auch noch aufkommen.)


    lg
    edy

    Hallo Papa2016,


    aus und In welcher Form muss ich Unterhalt für sie und das Kind übernehmen was ich ja auf jeden Fall möchte da Ich sowohl als biologischer wie auch rechtlicher Vater für das Kind und auch für sie da sein möchte.


    Freiwillig kannst du übernehmen so viel du willst.


    Gesetzlich wirst du den Kindesunterhalt und für die Mutter Betreuungsunterhalt (mind. 3 Jahre) zahlen müssen, wenn du genügend Einkommen
    hast.


    Jeder muss dem Partner bei dem ein Kind wohnt, Kindesunterhalt zahlen. ( wenn genügend Einkommen vorhanden ist).


    lg
    edy

    Hallo,


    Wenn du ALGII beziehst kann dir nicht viel pasieren.


    Das Jobcenter wird die Offenlegung seiner Einkünfte verlangen und die Unterhaltshöhe berechnen.


    Es wird ein vollstreckbarer Titel ausgestellt.


    Zahlt er nicht den berechneten Unterhalt, wird das JC eine Pfändung einleiten.


    Was er zahlt bekommst du weniger. Zahlt er nicht bekommst du mehr.


    lg
    edy
    .

    Hallo,

    Ist er Verpflichtet einen Dauerauftrag einzurichten, so das der Unterhalt immer Pünktlich ankommt?


    Wie dass ist egal, Hauptsache das Geld ist mtl. pünktlich da.


    Davon müssen ja auch z.B. Miete/Nebenkosten usw. gezahlt werden.


    lg
    edy

    Hallo,



    Wo kann man das nachlesen, das er das nicht darf?
    Wir brauchen etwas schriftliches.
    Wie kann sie das Geld zurück fordern, was er in den letzten 4 Jahren abgezogen hat?


    In der Jugendamtsurkunde steht doch ganz klar was zu zahlen ist?


    Da steht doch nichts von; "folgendes kann abgezogen werden"?


    Rückfordern kann man hier nichts mehr, man hätte gleich den abgezogenen Betrag pfänden können ( Jugendamtsurkunde).


    Lasst euch vom Jugendamt beraten.


    lg
    edy

    Hallo schreiberin,


    Dir geht es um Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt?


    bekommst du z.Zt. nachehelichen Unterhalt?


    ich denke wenn du Geld verdienst, dann ist dies nicht überobgligatorisch.


    Verlangen kann dein EX natürlich viel, aber wenn du entsprechende Atteste vorlegen kannst hat er keine Chance.



    lg
    edy

    Hallo marie.


    gehe zum Jugendamt, die werden sein Einkommen überprüfen


    und eine Berechnung vornehmen.


    Du wirst m.E. nach mehr Unterhalt bekommen.


    lg
    edy

    Hallo Thorsten,


    Gut, wir waren da noch nicht verheiratet, aber m.W. macht das keinen Unterschied.


    Zitat

    Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfalleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz)
    § 1 Berechtigte
    (1) Anspruch auf Unterhaltsvorschuss oder -ausfallleistung nach diesem Gesetz (Unterhaltsleistung) hat, wer1.das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
    2.im Geltungsbereich dieses Gesetzes bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten oder Lebenspartner dauernd getrennt lebt, und


    bisschen mehr Mühe? evtl. googlen?


    lg
    edy

    Hallo Simsala,


    Wer hat denn die Berechnung vorgenommen?


    Ist er zwei Kindern zu Unterhalt verpflichtet?


    Wie hoch ist sein Netto-Einkommen?


    Welchen Betrag hat das JA errechnet?


    lg
    edy