Bekomme ich überhaupt etwas?

  • Guten Tag,


    Ich bin 19 Jahre alt und wollte nun meinen Vater auf versäumtes Unterhaltsgeld verklagen.


    Die Vorgeschichte:


    Meine Mutter verklagte meinen Vater als ich 1 Jahr alt war auf Unterhalt. Er erkannte die Vaterschaft an jedoch erschien nicht beim Gerichtstermin. Er galt als unauffindbar und somit bekamen wir damals keinen Unterhalt. (Er war nirgendwo gemeldet.)
    Jetzt jedoch habe ich erfahren wo er wohnt und auch das er arbeitet. Die Dokumente die belegen, das wir ihn damals bereits auf Unterhalt verklagten, er aber abgetaucht ist, haben wir selbstverständlich noch.


    Rein rechtlich gesehen, müsste ich doch immer noch Anspruch auf das nicht gezahlte Geld haben. Ich bin 19 und mache mein Abitur nach, demnach also noch Schüler.


    Also sollte ich zum Jugendamt gehen oder ist das verschwendete Zeit?


    Mfg Ely

  • Hallo Ely,


    wurde denn ein Titel/Jugendamtsurkunde ausgestellt?


    Was wurde denn in den letzten 18 Jahren unternommen?



    Ich denke aber du solltest jetzt von deinen Eltern Unterhalt fordern.


    lg
    edy

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    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo Ely,


    Unterhalt (auch mit Urkunde/Titel) unterliegt der normalen Verjährung, also wären nur noch die letzten 3-4 Jahre vollstreckbar.


    Ich würde mal mit dem Titel/Urkunde zum Amtsgericht (Gerichtsvollzieher) gehen.


    lg
    edy

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  • Ja, ich besitze eine Urkunde die besagt, das mir sobald er es sich erlauben kann 249DM zustehen. Der betrag steigt auf den Folgenden seiten


    Hallo Ely,


    eine solche Urkunde, nach der die Unterhaltsverpflichtung nur dann besteht, wenn sich der Vater das erlauben kann, die kann und darf eigentlich nicht bestehen. Das gäbe Probleme bei einer Vollstreckung.


    Ich glaube eher, dass damals ein Versäumnisurteil durch das Gericht ergangen ist. Lass Dir von Deiner Mutter alle Unterlagen geben, die sie von damals noch hat.


    Wenn ein vollstreckbarer Titel existiert, dann können Zahlungsrückstände noch nicht verjährt sein, weil die Verjährung bis zur Vollendung Deines 21. Lebensjahres gehemmt ist. Erst dann beginnt die Frist.


    Aber Zahlungsrückstände können theoretisch schon nach etwas mehr als einem Jahr seit Fälligkeit verwirkt sein. Daran glaube ich in diesem Fall aber nicht, denn der Vater hat sich seiner Unterhaltspflicht vermutlich vorsätzlich entzogen. Verwirkung von Unterhaltsrückständen ist ein ganz heißes Eisen, deshalb sollte unbedingt ein Fachmann/Fachfrau die Sachlage anhand der Unterlagen beurteilen.


    Sag mal, bestand während Deiner Minderjährigkeit eine Beistandschaft beim Jugendamt? Wenn ja, dann müssen die doch in den vielen Jahren einiges unternommen haben. Die Unterlagen darüber kannst Du im Jugendamt erhalten, aber meld Dich vorher hier noch einmal.


    Auch Dir empfehle ich dringend, unter Beantragung von Beratungshilfe einen versierten Fachanwalt für Familienrecht aufzusuchen. Sollte Beratungshilfe mit Hinweis auf die Möglichkeit der "kostenlosen" Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt abgelehnt werden, dann wird eben mal kurz das Jugendamt mit allen notwendigen Unterlagen und Informationen aufgesucht. Die werden sodann "bescheinigen", dass sie mit der Sache völlig überfordert sind und dann erhält man doch Beratungshilfe.


    Viel Erfolg!