Beiträge von edy

    Hallo WettHag,


    Die Mutter ist nicht leistungsfähig, kann also keinen Unterhalt leisten.


    Du musst also für alle drei Kinder Unterhalt leisten,


    Dein Selbstbehalt ist 1000€.


    Dein Einkommen muss noch bereinigt werden.


    Ich nehme an dein durchschnittliches EK beträgt ca, 1400€. Nach Bereinigung ca. 1300€.


    Es bleiben also für 3 Kinder 300€ für Unterhaltzahlungen übrig.


    1 Kind wohnt bei dir, du müsstest m.E. 200€ an die Mutter zahlen.


    Da sie ALGII-Aufstockung erhält, wird ihr dieser Unterhalt angerechnet,D,h, sie bekommt weniger vom Amt.


    Besteht über den Unterhalt schon ein Beschluss/Titel?


    lg
    edy

    Hallo strubel,


    Wenn er die Kreditzahlungen eingestellt hat, wird die Bank das Haus versteigern lassen.


    Die Restschulden werden ihm/euch aber nicht erlassen. D.h. er hat dann auch nicht mehr Geld zur Verfügung.


    Wenn ihr die Kredite beide unteschrieben habt, hält sich die Bank an den, der zahlen kann.


    lg
    edy

    Hallo K.Hammer,



    Zitat

    Falls ich diesem nicht innerhalb von zwei Wochen zustimmen würde und den bis dato ,, zu viel " bezahlten Betrag zurück überweise würden die Ansprüche gerichtlich durchgesetzt werden.


    Zu viel gezahlter Unterhalt kann nicht zurückgefordert werden.


    lg
    edy

    Hallo K.Hammer,


    google mal nach unterhaltsleitlinien OLG Frankfurt (anstelle Frankfurt dein OLG einsetzen)


    hier ein Auszug:


    13.1.2
    Der angemessene Bedarf eines volljährigen Kindes mit eigenem Hausstand beträgt in der
    Regel monatlich 670 € (darin sind enthalten Kosten für Unterkunft und Heizung bis zu 280 €),
    ohne Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie ohne Studiengebühren. Von
    diesem Betrag kann bei erhöhtem Bedarf oder mit Rücksicht auf die Lebensstellung der Eltern
    abgewichen werden


    Unter eigenem Hausstand ist zu verstehen: er wohnt nicht mehr bei einem Elternteil.


    lg
    edy

    Hallo,


    Zitat

    Stimmt es jedoch, dass minderjährige Kinder bevorzugt Unterhaltsberechtigt sind? Da habe ich inzwischen unterschiedliche Aussagen gehört.?


    Jein.


    Volljährige Kinder die eine allgemeinbildende Schule besuchen + bei einem Elternteil wohnen+ noch keine 21 sind, werden


    minderjährigen gleichgestellt.


    lg
    edy

    Hallo trallallero,


    In Deutschland muss man vor der Scheidung ein Trennungsjahr einhalten.


    Das kann auch in gemeinsamer Wohnung durchgeführt werden.Wenn man sich nicht einig ist,sollte man die Trennung nachweisen können. (getrenntes Einkaufen,getrenntes kochen,getrennte Konten usw).


    Für eine Scheidung wird mindestens 1 Anwalt benötigt.


    lg
    edy

    Hallo strawhead,


    Zitat

    Kann man das mit dem Unterhalt außergerichtlich klären, z.B. mit Hilfe des Jugendamtes/Anwälten?


    Man kann, nur die Gegenseite/Gegenseiten muss mitspielen.(bei ALGII-Bezug der Mutter, wird das JC auf eine offizielle Berechnung


    bestehen)


    SB wird auf 800€ bleiben (m.E.)




    Du solltest dich sofort um eine Abänderung des Titels/Jugendamtsurkunde bemühen.


    Wenn Sohn 18, sind beide für seinen Unterhalt barunterhaltspflichtig.


    lg
    edy

    Hallo angel7,


    Die Unterhaltsforderung muss der19 Jährige selbst stellen.


    Er könnte beim Bafögamt einen Vorauszahlungsantrag stellen, das Bafögamt setzt sich dann mit den Eltern auseinander.


    Für die Tochter, kannst du die Einkommensverhältnisse des Vaters fordern (Nachweise über sein Einkommen).


    Bei aufstockendem ALGII wird der Unterhalt angerechnet.


    lg
    edy

    Hallo Heiko,


    Die Sache ist nicht einfach.


    Geklärt werden müsste:


    1. Wert des Hauses am Ehetag
    2. Verkehrwert des Hauses zum Tag der Zustellung Scheidungsantrag


    Ein erster Überblick könnte ein IMMO-Makler geben der in deiner Gegend Geschäfte macht.( gegen kleines Trinkgeld).


    Ein Sachverständiger würde ca, 500€ kosten.( einfache Stufe).


    Problem ist das Wohnrecht der Eltern, da ist ein Verkauf schwierig.


    Du hättest du für dich keinen Zugewinn.


    Der Zugewinn deiner Frau wäre die Differenz zwischen Scheidungszustellung und Ehetag,davon steht dir


    die Hälfte zu.


    lg
    edy

    Hallo hamtaro71,


    Zitat

    ? Kann es sein,dass mein Ex-Mann die Unterhaltsforderungen nun nicht mehr nachzahlen muß,weil ich Aufstockung beantragt und erhalten habe???


    So lange du im ALGII-Bezug bist, hat das Jobcenter ein Recht auf eine Abtretungserklärung.


    D.h. der KV muss Unterhalt zahlen, dieser wird aber beim ALGII angerechnet.


    lg
    edy

    Hallo Juli,


    Voraussetzung für Unterhalt ist natürlich das du in Schule/Ausbildung bist.


    Ab 18 sind beide Eltern unterhaltspflichtig.


    Der Unterhalt gehört dann dir.


    Aber: die Mutter muss dich nicht bei ihr wohnen lassen.


    Wohnst du weiterhin bei ihr, kann sie einen angemessenen Betrag für Kost+
    Logis von dir verlangen.


    Rechne mal aus was dich eine eigene Wohnung kosten würde.


    lg
    edy