Hallo schmupu,
Wenn der Vater dem JA mitteilt (wahrheitsgemäss) des er nicht
leistungsfähig ist, den wird er den Unterhaltsvorschuss nicht zurückzahlen
müssen.( für die Zeit in der er nicht leistungsfähig ist).
lg
edy
Hallo schmupu,
Wenn der Vater dem JA mitteilt (wahrheitsgemäss) des er nicht
leistungsfähig ist, den wird er den Unterhaltsvorschuss nicht zurückzahlen
müssen.( für die Zeit in der er nicht leistungsfähig ist).
lg
edy
Hallo schmupu,
Der Vater muss (wenn er leistungsfähig ist) Kindesunterhalt und für die Mutter
mind. 3 Jahre Betreuungsunterhalt zahlen.
Bei ALGII-Bezug ist der Vater nicht leistungsfähig.
Die Mutter sollte Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen.
lg
edy
Hallo schmupu,
Die Frage ist nur für den Vater relevant.
Also dem JA mitteilen das ein Vaterschaftstest gewünscht wird.
lg
edy
Hallo ratlos,
ZitatMüssen Mieteinahmen dann nicht versteuert werden?
Die Mieteinahmen müssen zwar versteuert werden,aber bei Vermietung
und Verpachtung enstehen auch Kosten ( Abschreibung,Kreditzinsen,
Reparaturen usw.) so das dies oft Null auf Null ausgeht.
Steuerberater fragen!!!!!!
lg
edy
Hallo gize2004,
Mein eigener Fall:
Hatte Depotauszüge vom 31.12.1989 von Banken usw.
Tag der Eheschliessung war der 23.4.1990.
Diese Auszüge wurden von der Gegenseite (RA) nicht anerkannt.
Konnte aber an Hand von Kto-Auszügen nachweisen das ich das Geld auch
noch am Tag der Eheschließung hatte.
lg
edy
Hallo ratlos,
ZitatEr sollte sich eine kleine Wohnung suchen, und das Haus könnt ihr
vermieten.
lg
edy
Hallo Karin0305 ,
Du solltest mal deinen Anspruch auf Trennungsunterhalt prüfen lassen.
Solltest du staatliche Hilfe in Anspruch nehmen müssen, dann wird dir
dies vom Amt eh' eingefordert.Dann darfst du gar nicht auf Unterhalt
verzichten.
Bist du nicht in der Lage (aus gesundheitlichen Gründen) arbeiten zu
gehen, dann steht dir auch nachehelicher Unterhalt zu.
Was ist mit den Kindern, machen die Schule Ausbildung?
Können die nicht auch einen Beitrag leisten?
lg
edy
Hallo ratlos,
Dein Mann bewohnt z.Z. das Haus alleine.
Ist es nicht vielleicht etwas zu groß für eine Person?
Er sollte sich eine kleine Wohnung suchen, und das Haus könnt ihr
vermieten.
Mit den Mieteinahmen können doch bestimmt die Kredite bedient werden? und es bleibt noch was über für
Unterhalt.
lg
edy
Hallo Fen,
Es gibt die Möglichkeit eines vorgezogenen Zugewinnausgleiches.
Normalerweise gilt als Stichtag, der Tag an dem der andere Partner
die Einreichung der Scheidung erhält.
Mache deine RA darauf aufmerksam, das du den vorgezogen Ausgleich
beantragt mit Stichtag zum Tag der Trennung.
Sollte deine Frau das Geld danach ausgeben, bleibt sie dir das schuldig.
lg
edy
Hallo Fen,
Wenn die LV während der Ehe auf deine Frau abgeschlossen wurden,
dann hat sie einen höheren Zugewinn, und den muss sie mit dir 50:50 teilen.
Mit den beiden Autos ebenso.
Vorausgesetzt es sind nicht noch andere Werte vorhanden, sonst käme
es zu einer Verrechnung.
lg
edy
Hallo fen,
Entscheidend ist das Einkommen der letzten 12 Monate, Was du in der
Zukunft verdienst ist ungewiss ( und hier nicht relevant).
Was würde er denn fordern, wenn du in Zukunft weniger Einkommen hättest?
Wenn du Kurzarbeit machen müsstet, oder Jobwechsel?
hier ein Link:
Ich würde ihn darauf hinweisen, das nur die letzten 12 Monate relevant sind.
ggf. vereinbare einen Beratungstermin bei einem Fachanwalt für Familienrecht
( vorerst nur ein Beratungsgespräch, nach den Kosten fragen).
lg
edy
Hallo fen,
Es wird das durchschnittliche Monatsgehalt des letzten Jahres genommen
plus die letzte Steuererstattung.
Dieses Gehalt wird "bereinigt"d.h. du kannst Kosten zur freiwilligen Altersvorsorge,KM-Geld zur Arbeit, ehebedingte Schulden usw. abziehen.
Hat deine Frau ein eigenes Einkommen?
Habt ihr Kinder?
Dein Selbstbehalt beträgt 1050€ .
lg
edy
Hallo Laranew,
Ich denke du solltest dich mal bei Stellen ( Bosnien) erkundigen.
z.B.
Botschaft und Konsulate von Bosnien und Herzegowina
die könnten evtl. dir die weitere Vorgehensweise mitteilen.
( keine Ahnung ob die das wirklich können,aber ein Anruf ist es bestimmt
wert).
lg
edy
Hallo Toluolman,
Wie alt sind die beiden Kinder?
Hat deine Frau ein eigenes Einkommen?
lg
edy
Hallo skyman,
z.B.
Unterhalt nach Familienrecht: bereinigtes Nettoeinkommen
ein kleines "hallo" am Anfang des Beitrages wäre sehr freundlich.
lg
edy
Hallo Skyman,
Ich gehe mal von einem bereinigtem Einkommen von 1800€ aus.
Achtung sehr grobe Rechnung:
1800 minus Kindesunterhalt 291€ ( ab Alter des Kindes 6 Jahre)=1501€
Dein Einkommen 1500€
Einkommen Frau 1200€
Unterschied 300€
Auszugleichen 150€ ( als Trennungsunterhalt) an Frau.
Vorraussetzung du darfst die Lstkl.4 beibehalten.
lg
edy
Hallo Skyman,
Wie Coldplay schrieb, hängt es auch von deinem Einkommen ab.
Wie hoch ist denn dein durchschnittliches mtl. Netto-Einkommen?
lg
edy