Es fallen beim Vater genau die gleichen Belastungen an, wie bei der Mutter, so dass man die Ausführungen zu eventuellen Schwierigkeiten bei der Einschulung oder zu "Randzeiten" usw. ignoriern kann.
Die Berechnung des Wechselmodells wird durch die meisten Jugenämter vorgenommenen, das müssen dann aber beide Elternteile wünschen, da es dann kein Elternteil gibt, welches das Kind allein vertreten kann und einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung hätte.
Die Berechnung ist dann ein unverbindlicher Vorschlag.
Die Beanstandungen des Vaters sind nachvollziehbar.
Der Mutter sollte ein fiktives Einkommen bei Vollzeittätigkeit angerechnet werden. Da der Vater aktuell monatlich faktisch 225 € zahlt, dürfte das schon passen.
Unter Berücksichtigung eines fiktiven Einkommens der Mutter wird sich die Einkommensdifferenz weiter reduzieren.
Ich würde einer entsprechenden Berechnung zustimmen und mitwirken, nach meiner Einschätzung wird eher die Mutter überrascht sein, wenn Sie feststellen muss, dass die Berechnung des Jugendamtes nicht das auswirft, was Sie sich vorstellte und ihr dieser Zahn gezogen wird.