Eine "sichere Lösung" wird es hier nicht geben.
Wie hier der Unterhaltstitel "aus der Welt geschafft werden könnte", ist nicht erkennbar.
Die familienrechtliche Hemmung der Verjährung endet mit der Vollendung des 21. Lebensjahres des Kindes.
Da der Vater bis 2018 Unterhalt zahlte, würde ich noch nicht einmal so weit kommen, dass er sich hinsichtlich des Unterhaltes seit 2018 nicht in Verzug befinden könnte, wenn es keinen Titel geben würde.
Ich sehe hier nur die Möglichkeit, den Unterhalt zurück zu legen.
Die Höhe des geschuldeten Betrages ergibt sich aus dem Titel, sofern dieser dynamisch ist, muss man den jeweils geschuldeten Betrag eben entsprechend ausrechnen.