Beiträge von Rehtaf

    timekeeper


    Liebe/r timekeeper...



    Unbeliebt macht man sich bei mir höchstens in der Art und Weise wie man mir schreibt....


    Und... wer lesen kann ist klar im Vorteil:



    Ich habe nicht 1300 netto. Das wär toll. Dann wären die Probleme keine wirklichen Probleme...ich kann aus gesundheitlichen Gründen nicht voll arbeiten. Daher werden es eher 1100.



    Ich werde knapp 550 Euro zum Leben haben.

    Da meine Kinder mindesrens jedes 2te Wochenende bei mir sind kannst du dir dann ausrechnen was mir bleibt. Ich muss ja auch was zu Essen kaufen, Aktivitäten etc. Im Endeffekt zahle ich doppelt


    Und aus meinem Zugewinn kann ich den Mindestunterhalt von 769 Euro bezahlen, da wie du sicherlich errechnen kannst, mein Gehalt im Anerkennungsjahr nicht ausreicht.

    Zu Recht, es sind ja Schulden.

    Allerdings könntest du das vermutlich stunden, wenn du so wenig zur Verfügung hast.

    --> Brief ans Amt, wie deine Anwältin vorschlug.

    das stimmt so nicht... ich war nicht leistungsfähig... daher ist eine Rückforderung eher unwahrscheinlich. Sie versuchen es natürlich trotzdem...

    Trotha

    ...das war meine Idee. Leider hat meine Anwältin mir nicht gesagt was ich machen soll. Ich wartotal überfordert, weil ich gar nicht wusste, ob ich das darf oder nicht.

    Meine neue Anwältin meint ich darf es nicht.

    Eine eventuelle Klage ist sehr heikel, denn wenn ich kein Recht bekäme müsste ich noch mehr zahlen...

    @Throtha:


    Es hat sich geändert, dass ich mit Rechtskraft der Scheidung die Zugewinnsumme ausgezahlt bekommen habe.

    Bis zu diesem Zeitpunkt habe ich Hartz4 bekommen, da ich durch Krankheit nach der bestandenen Ausbildung da reingerutscht war.

    Ich habe seit 3 Jahren die Unterhaltsvorschusskasse sehr transparent über alles informiert. Natürlich musste ich meiner Mitwirkungspflicht nachkommen und denen mitteilen, dass ich aus Hartz4 rausgefalle, da ich diese Zugewinnsumme bekommen habe.

    Liebe oder lieber timekeeper,


    Ich wundere mich schon über den "Ton" und die belehrende, ich würde fast sagen leicht arrogante Art, wie du mir entgegentrittst....


    Letztendendes weiss ich schon, was in der Beratung mit meiner Anwältin besprochen wurde. Da gibt es für mich keinen Interpretationsspielraum... die Aussage war: Solange ich in der Ausbildung bin ist der Zugewinn für die Erbringung des Kindesunterhaltes unantastbar.


    Darauf hatte ich mich seit Beginn des Mandats eingestellt... und dass ein Mandat Geld kostet ist mir auch klar, hat sie nun doch eine Menge Briefe geschrieben....ich bin nicht davon ausgegangen, dass sie umsonst arbeitet....


    ....allerdings bin ich dann davon ausgegangen, dass diese Aussage richtig sei...nun denn... war sie offensichtlich nicht...



    Gauss :


    Es sind 2 Baustellen:


    1. Die Unterhaltsvorschusskasse fordert rückwirkend für 1 Jahr den Unterhaltsvorschuss von mir zurück...


    Ich war aber in der Ausbildung und nach Abschluss 6 Monate krank und bin in Hartz 4 gerutscht....



    2. Ab jetzt, Erbringung de Mindestunterhaltes aus meinem Zugewinn heraus.... das habe ich leider auch hinnehmen müssen, da bei einer Klage wohl noch viel höhere Kosten auf mich zukommen würden...


    (Leider verdiene ich ab August im Anerkennungsjahr nur um die 1600 brutto....nach Abzug meiner Lebenskosten bleiben mir ca. 550 Euro...)



    PS... ich brauche keine Belehrungen, ich hatte nur gehofft hier jemanden zu finden, der ähnliche Erfahrungen gemacht hat.



    Leider ist der Vergleich aus meiner Sicht schon schief gelaufen... wenn ich das alles gewusst hätte, ich hätte diesen so niemals akzeptiert. Dies tat ich um Ruhe (vor allem für die Kinder) reinzukriegen und die Sache abzuschliessen... nun geht es weiter und meine Ex sitzt in einem Haus mit Wert von 380.000 und lässt sich schön von ihrer Mutter den Mallorca- Urlaub bezahlen. Den Grossen hat die schön beigebracht, dass der Papi ein Mann ist, der nicht zahlen will... die reden kaum noch bis gar nicht mehr mit mir...


    Wie dem auch sei... ich denke wahrscheinlich war das Forum hier der falsche Ort um sich auszutauschen

    ...also lief esdarauf hinaus: ich zahle ihm einen Zugewinn... sowenig wie möglich... dann hole ich es mir Stück fürStück über den Unterhalt zurück... so viel wie möglich...



    Tolle Leistung meiner Scheidubgsanwältin... 7500 Euro für 2 Jahre Ärger... und falsch beraten

    ich kenne diesen Paragraphen... dann Fage ich mich warum meine Scheidungsanwältin mir das anders suggeriert hat... eine Andere Anwältin wiederum sagte mir das sei strittig...es gäbe Urteile, die schon einen Unterschied gemacht haben....

    ...die Forderung der Unterhaltsvorschusskasse macht mir weniger Sorgen. Ich war nicht leistungsfähig. Zunächst war ich inder Ausbildubg und dann 1/6 krank. Von daher werde ich das nicht zurückzahlen müssen... ist aber trotzdem nervig...




    Dass man Vermögen einsetzen muss ist sicherlich auch korrekt...ABER: DIESES geld kommt nicht aus einem Lottogewinn oder Erbe. Tatsächlich kommt dies aus meinem Zugewinn, der aus der Ehe entstanden ist. Ich habe schlichtweg fast 20 Jahre dieses Haus finanziert. Also ich bekomme Geld von meiner Ex ausgezahlt um es dann gleich wieder zurückzuzahlen....habe ich denn kein Recht mir damit etwas anzuzahlen?

    Ich bin auf der Suche nach jemandem, der ähnlich Erfahrungen gemacht hat...

    Hallo,


    Ich mache versuche es kurz und knapp zu halten.


    Meine Scheidung ist seit März rechtskräftig.

    Da ich nicht im Grundbuch stand, kam es zu einem Vergleich, dass meine Ex-Frau mir 80.000 Euro auszahlte.

    Von diesen 80.000 musste ich schon knapp 7500 Euro an meine Anwältin zahlen.

    (Leider bin ich durch diese Summe aus der PKH gefallen). Ich habe auch einige Schulden getilgt. Als ich auszog hatte ich nichts. Ich war noch in der Ausbildung zum Erzieher. Diese hatte ich noch währen ich mit meiner Ex zusammen war begonnen.

    Meine Anwältin Scheidungsanwältin hatte mir immer suggeriert ich müsse von diesem Geld keinen Unterhalt zahlen.

    Nachdem nun alles abgeschlossen war, musste ich der Unterhaltsvorschusskasse melden, dass die Scheidung durch ist und ich aus Harz 4 fiel. Ich war gleich nach der Ausbildung für ein halbes Jahr erkrankt und musste harz4 anmelden.

    Jetzt vir einigen Wochen kam der Schock igh erhielt 2 Zahlungsaufforderungen, dass ich knapp 7000 Euro an die Unterhaltsvorschusskasse zurückzahlen solle. Meine Scheidungsanwältin sagte das müsse ich nicht, aber ihh könne ja selber da hinschreiben.

    Ich bekamein Betatungsgespräch bei einer anderen Anwältin, da mein Vertrauen aufgebraucht war und diese sagte ich müsse davon nichts zahlen, erst wenn ich verdiene.

    Sie sagte aber sie könne mich nicht vertreten und verwies mich an ihre Kollegin. Diese nimmt nun 1200 dafür mich sowohl gegen die Unterhaltsvorschusskasse, als auch gegen den Anwalt meiner Ex zu vertreten, denn diese fordert von mir, dass ich den Mindestunterhalt zahle. Und das Erschreckende ist, dass meine neue Anwältin sagt, da komme ich nicht drum rum. Sie sagt ich MUSS von meinem "Vermögen" nun den Mindestunterhalt zahlen. Es ist so belastend. Ich gehen jetzt ins Anerkennungsjahr und werde nur knapp 550 Euro netto haben.


    Hat jemand so etwas schon mal erlebt? Es geht mir nicht darum nicht zu zahlen, aber das Geld sollte doch für meine Zukunft sein.

    Ich habe immer betont, dass sobald ich arbeite der Mindestunterhalt gezahlt wird.

    Meine Ex sitzt nun im Haus, was ich fast 20 Jahre mitfinanziert habe.


    Ich wäre dankbar für eure Erfahrungen.