500 € sind eine individuelle Abrede außerhalb der DDT. Sofern dort nicht die Anzahl der UH-Pflichten eine Rolle gespielt hat, ändert sich nichts. Zumindest nicht von selbst. Man hat die Möglichkeit seine Unterhaltspflicht einfach mal grob nachzurechnen und ggf. eine neue Vereinbarung zu treffen, wenn man der Auffassung ist, dass die derzeitige Lösung nicht passt. WER kann mir dabei helfen? Welche Stelle o.ä???
Sofern der Zahlungswunsch des Vaters unterhalb von 463 € liegt (der gesetzliche Mindestunterhalt abzgl. halbes Kindergeld), wird es kompliziert. Trotz des o.g. Mindestselbsbehalts von 1.370€??
Ob die Wohngeldstelle diese Beurteilung genauso trifft, wenn der Unterhaltstitel erst nach der Antragstellung gemacht wurde? So könnte man sich ja zu viel zu hohen Beträgen urkundlich verpflichten und sich den Betrag einfach von der Wohngeldstelle erstatten lassen. Sie bewilligen uns 190€, wenn wir "was vom Anwalt oder Beistandschaft" hätten, wären es 290€
Beiträge von Marco!
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Das mit den 500 € kommt schon ungefähr hin. Nach der DT ist die Stufe 3 522 € und die Stufe 2 493 €.
Titel würde ich nicht empfehlen, da du den nur schwer wieder los wirst, wenn das Kind 18 wird. Das führt nur zu Problemen.
Aber wie ist das mit dem o.a. Selbstbehalt von 1370€? Muss bzw. darf man alle Kinder in die Rechnung mit einbeziehen? Dann hätte ich, auch bei 493€ keine 1370€ als Selbstbehalt.
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Ohne zu wissen wie viel Unterhalt bisher gezahlt wird, wie alt das Kind ist und ob es einen Unterhaltstitel gibt, kann man zu dieser Frage gar nichts schreiben.
Hey, bisher zahle ich 500€ Unterhalt. Kind ist 14. Titel o.ö. gibt es keinen. Ich überlege, ob ich den Titel möchte, WEIL wir Wohngeld beantragt haben und die Wohngeldstelle uns mit Titel mehr Wohngeld bewilligen würde.
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Das passt nicht ganz. Es ist auch die Altersgruppe und das Einkommen der Ehefrau zu berücksichtigen.
Meine Frau verdient nichts. Sie erhält nur das Kindergeld fürs Kind und ab Sommer dann für zwei Kinder.
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Hallo Marc! ,
nein der Unterhalt verringert sich dem Grunde nach nicht.
Du hast aber einen Selbstbehalt von 1370€ bereinigtes Netto.
edy
Hey Edy, d.h. man muss den Kids die im eigenen Haushalt leben QUASI auch Unterhalt bezahlen?
Ich bekomme 2.430€ netto.
2340 - 1370 = 1060.
Diese 1060 dann durch 3 = 353,33€ an meine Ex?
Passt das so?
Danke euch für die schnellen Antworten.
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Hallo Zusammen,
ich habe 1 Kind mit meiner Exfreundin und bezahle Unterhalt.
Ich bin mittlerweile verheiratet hab (demnächst) 2 Kinder mit meiner Frau.
Verringert sich dadurch der Unterhalt an meine erste Tochter?
Vielen Dank schon mal.