unterhalt..es hört nie auf

  • hallo, es nimmt kein ende. ich würde gern ein paar fragen beantwortet haben. hoffe, es kann jemand helfen.
    für das trennungsjahr 2008 habe ich meine eigene steuererklärung gemacht. 2012 wurde diese auf antrag meines nochmannes korrigiert und ich musste den kompletten betrag zurück ans finanzamt zahlen. nun gut. das finanzamt verlangt einen säumniszuschlag von 1500€, wozu der richter meinen gatten verurteilt hat. nun gehts vors olg, weil er nicht zahlen will. ich hätte ja keine steuer machen müssen und dürfen und das er 3 jahre bis zur neuen erklärung gewartet hat wäre kein problem und vor allem kein grund für die säumniszuschläge.wie seht ihr meine chancen?
    ich arbeite 30 stunden. mein mann wollte das ich vollzeit arbeite. gutachter haben mir 20 stunden arbeitszeit bescheinigt.mehr nicht. nun meint er, weil ich gut verdiene muss er keinen aufstockungsunterhalt zahlen, und weil ich in 25 jahren haushalt und kinderzeit nebenjobs hatte. ich würde heute anteilmässig soviel verdienen, wie ich auch ohne 25 jahre familie verdienen würde.
    ausserdem bin ich ehrenamtliche betreuerin und die aufwandsentschädigungen gehören auch zu meinem einkommen.
    und zum schluß: 2009 das jahr nach der trennung. hier hat er unterhalt nach steuerklasse 3 freiwillig gezhalt und will mich jetzt auf schadenersatz verklagen, weil ich von ihm zuviel und noch durch die steuererstattung gald kassiert habe.
    anwälte sagen immer: es kommt auf den richter an. deshalb wäre ich für eine einschätzung und tips dankbar.
    liebe grüße
    emma ;)

  • Hi,


    hier muss doch unterschieden werden.


    1. Du hast ein Steuerproblem. Natürlich kann man für ein Jahr, in welchem man zwingend zusammen zu veranlagen ist, nicht einfach eine separate Steuererklärung abgeben. Das ist ein Problem zwischen dir und dem Finanzamt. Und über die Säumnis, da ist dann ja ein Verfahren anhängig, da wird dann entschieden werden, wer was warum zu vertreten hat.


    2. Unterhalt: es geht nicht darum, wann du wie viel arbeiten kannst ( so ist deine Formulierung wohl zu verstehen?), sondern darum, wie viel du verdienst, wie viel der Ex-Mann verdient. Und dann sind die Einkommen zu bereinigen. Und wenn dann noch eine Differenz zwischen deinem Einkommen und dem des Ehemannes ist, erst dann stellt sich die Frage nach ehebedingten Nachteilen. Wenn die nicht da sind, dann musst du für dich selbst sorgen.


    3. Was der Ex-Mann will, das können wir hier nicht beurteilen. Weil - ich habe meine Kristallkugel gerade ausgeliehen.


    Herzlichst


    TK

  • hallo, danke fuer die antwort. das bringt mich nicht wirklich weiter. da fehlt mit die klare einschaetzung und beantwortung der fragen. aufwandsentschaedigung , schadenersatz?z.b., mit kristallkugel hat das gar nichts zu tun. ich dachte hier gaebs fachlich gute laien, die mir eine unverbindliche einschaetzung geben. das ist doch so humbug. das weiss ich selbst.
    ein bisschen mehr wissen hab ich schon erwartet.
    emma

  • Hallo Emma,


    Dein Anliegen tangiert das Familienrecht doch wirklich nur peripher. Vielleicht solltest Du Dich an einen Steuerberater wenden?! Oder versuch es mal auf anderen Seiten, dort gibt es Unterforen zum Thema Steuerrecht.


    Hier jetzt einfach zu posten...

    Zitat

    das ist doch so humbug. das weiss ich selbst.
    ein bisschen mehr wissen hab ich schon erwartet.


    ....ist schon bisscher unnett, oder nicht?


    LG chico

  • Liebe Emma,


    deine Anfrage war so schwammig, dass ich lange überlegt habe, ob ich überhaupt antworten kann. Und ohne genaue Angaben kann man nun mal nur ungenau antworten. So was kommt eben von so was.


    Außerdem hast du eine Antwort hinsichtlich der Steuerfrage bekommen. Hinsichtlich der Aufwandsentschädigungen hast du gar nicht gefragt, sondern nur festgestellt, dass die zum Einkommen gehören. Und mein Hinweis darauf, dass man zunächst klären muss, ob ehebedingte Nachteile vorhanden sind, erst dann überhaupt zu einer Berechnung kommt, wobei die Einkommen zu bereinigen sind, hast du entweder nicht gelesen oder nicht kapiert.


    Auf Fragen, die man nicht stellt, kann man keine Antwort erwarten. Abgesehen davon, wir machen das hier ehrenamtlich in unserer Freizeit. Erwarten kann man etwas von einem Anwalt, den man bezahlt und der im Besitz aller Unterlagen und Infos ist. Alles klar?


    TK