Kindesunterhalt nachfordern da Vater Sparverträge einfach aufgelöst hat

  • Hallo,


    ich habe heute ein wichtiges Anliegen. Ich bin geschieden und erziehe zwei Kinder alleine seit sie 4 bzw. 5 Jahre waren.


    Damals ging die Unterhaltsberechnung über das Jugendamt / Beistandschaft. Das Jugendamt hat einen Satz von 210 errechnet, das waren über 400 € pro Kind vor Abzug des hälftigen Kindergeldes. Nach langen Diskussionen habe ich mich auf den Satz von 128 eingelassen, Grund, der Vater spart jeweils ca. 100€ für die Kinder bis zum 18. Lebensjahr. Dies hat er als "Unterhaltsleistung" tituliert und ich habe mich des lieben Friedens darauf eingelassen, auch in Hinblick darauf, dass die Jungs später was davon haben.


    Nun haben wir 2014 - ich habe seit 2007 monatlich auf über 200€ Unterhalt verzichtet, hochgerechnet über 16000€ über die ganzen Jahre. Nun habe ich über die Kinder erfahren, dass die Sparverträge schon lange nicht mehr exitieren - der Vater hat alles aufgelöst.


    Was mache ich jetzt? Kann ich den Unterhalt rückwirkend zurückverlangen?


    Danke schon mal für jedes Feedback ;(

  • Hallo girlnextdoor,


    Ihr hättet ein " Und-Konto" einrichten müssen.( beide müssen unterschreiben bei Änderung/Abhebung usw.)


    m.E. hast du einen Titel in der Hand, aus dem vollstreckt werden kann.


    Allerdings müsste der Zeitpunkt des"18 .Geburtstags der Kinder eingetreten sein.


    lg
    edy

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    z.B. "Hallo"
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    Einmal editiert, zuletzt von edy ()

  • Hallo,


    das Geld wird wohl weg sein. Wenn eine bestehender Titel immer korrekt bedient wurde, unter Berücksichtigung des Verzichts auf diese 200€, sind keine Schulden aufgelaufen.


    Rückwirkend kann Unterhalt nicht gefordert werden.


    Du hättest das damals nicht akzeptieren sollen. Unterhalt ist monatlich im Voraus an das Betreuungselternteil zu zahlen, und ist nicht als Sparanlage vom unterhaltspflichtigen Elternteil anzulegen.


    LG chico