Wertstellung des Trennungsunterhaltes

  • Hallo,


    ich habe meine Situation ja bereits in einem anderen Thread gepostet. Nun habe ich erneut eine konkrete Frage, die meine Rechtsanwältin leider nicht ad hoc beantworten konnte, weswegen ich hier nochmal nachfrage:


    Mit welcher Wertstellung muss der Trennungsunterhalt denn gezahlt werden?


    Die Situation ist so, dass mein Ehemann - hingegen seiner Aussage,er habe sich beim Einwohnermeldeamt umgemeldet - sich noch immer versteckt hält. Seine Begründung, die mich per SMS erreichte: Er habe Angst, ich könne aus Liebe vor seinem privaten Aufenthaltsort "eine Szene" machen. Fadenscheinige Ausrede, um den Ablauf hinauszuzögern! (Warum mache ich denn keine "Szene" vor seinem Arbeitsplatz ? Warum treffe ich ihn ständig hier in meiner Umgebung? ) Außerdem habe ich den Arztbrief aus dem Jahr 2013, wo er aufgrund einer "schweren depressiven Episode mit erweiterter Suizidabsicht" in der Akutpsychiatrie war, ebenfalls während seines "Untertauchens" nach gleichem Muster im vergangenen Jahr. (Hätte ihn nicht wieder zurücknehmen sollen, weiß ich heutzutage auch! Er hatte so sehr versprochen, sich behandeln zu lassen und tat es nicht. Dieses Jahr MUSS es einfach durchgezogen werden.)


    Meine Anwältin fand leider in den vergangenen beiden Wochen noch keine Zeit, meinen Mann aufgrund seiner Unterhaltsverpflichtung anzuschreiben und diese über seinen Arbeitgeber zustellen zu lassen.


    Der Wohngeldantrag wurde abgelehnt heute, da mir bei 44,7 qm nur € 358,-- anerkannt werden und nicht die tatsächliche Miete in Höhe von € 470,--.
    Nun ist meine Idee, morgen bei der ARGE Zahlungen im Rahmen einer Zession, also Unterhaltsvorschuss zu gut Deutsch, zu stellen. Begründung: zwar hatte ich im aktuellen Monat € 349,45 EU-Rente + € 550,-- Unterhaltszahlung (kleiner Teil von dem , was mir zustehen wird) und falle somit aus dem ALG-II Berechtigungsbezug heraus. ABER die Zahlungen sind nicht gesichert, da mein Mann sich wie oben beschrieben "versteckt" hält.


    Und das an meinem 50-ten GEurtstag!!!


    Gruß,
    Laurencia

  • Hallo Bleu_de_Coup,


    bis wann muss der Trennungsunterhalt auf meinem Bankkonto eingetroffen sein?
    Bis zum letzten Tag eines Monats oder am 1. oder 2. Tag des Folgemonats.


    Wertstellung = Buchungstag auf einem Bankkonto


    Gruß,
    Laurencia

  • Hallo,


    Mit welcher Wertstellung muss der Trennungsunterhalt denn gezahlt werden?


    Wenn ich richtig verstanden habe:


    Unterhalt muss ab "In Verzugsetzung " gezahlt werden.


    Also ab dem Tag an dem dein Mann aufgefordert wurde Unterhalt zu zahlen.


    Durch RA oder durch dich persönlich.


    lg
    edy

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    z.B. "Hallo"
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  • Hallo edy,


    das weiß ich, habe ihn natürlich sofort in Verzug gesetzt.
    Mit Wertstellung meine ich, bis wann muss es auf dem Konto sein?


    Hintergrund meiner Frage ist, ich versuche, dass die Grundsicherung (SGB XII) in Unterhaltsvorleistung geht und ich meine Ansprüche wiederum an das Sozialamt abtrete. Darum ist die Frage "Er zahlt nicht." Ab welchem Tag genau kann ich beweisen, dass "er nicht zahlt"?
    Beispiel: Ist der Unterhalt zum 01. eines Monats fällig, kann ich ab 02. eines Monats zum Sozialamt marschieren und verlangen, dass ich meine Forderungen dort abtrete.


    Dazu muss man vielleicht folgendes wissen, was ich aber bitte, völlig wertungsfrei und nur sachlich zu verstehen:
    Es ist ja nicht das 1. Mal, dass mein Mann heimlich verschwindet und untertaucht. Mein Mann hat schwere Depressionen und ich nahm ihn 3 Mal aus Mitleid wieder zurück, weil er mir Therapieversprechen gab. (Schließlich habe ich diesen Mann wirklich aufrichtig geliebt.) Wir hatten keinen "Krach" und mein Mann ist gar nicht in der Lage, "fremdzugehen" oder so. Ich finde meinen Mann dann jedes Jahr, nachdem er immer im Dezember stark depressiv wird, immer im Februar abhaut + untertaucht, so im Mai/Juni in einer Psychiatrie. Er ist dann mit einer "schweren depressiven Episode mit erweiterter Suizidabsicht" dort. Mein Mann sieht zwar sehr gut aus, ist aber aufgrund seiner Krankheit gar nicht in der Lage, sich eine Freundin zu suchen und da irgendein Doppelleben zu führen.


    Schlimm genug, diese persönlichen Umstände, aber ich kann ihn nicht mehr "auffangen", es hat mich mehr Kraft gekostet, als ich selbst hatte. Nach einer schweren Frauenkrankeit bekomme ja auch ich eine EU-Rente. Meine Vernunft sagt mir, dass es viel sicherer ist für mich, eben aufgrund dieser Affektsituationen meines Mannes, wenn das Sozialamt als Gläubiger in dem Rahmen eintritt, in welchem sie Leistungen nach SGB XII zahlen. Für den mir zustehenden Überschuss bleibe natürlich ich Gläubigerin.


    Darum nochmal: Bis wann muss der Unterhalt denn auf dem Bankkonto sein jeweils im Monat?
    (Ich habe niemanden, keine Eltern und keine Geschwister, die mir etwas leihen könnten.)


    Gruß,
    Laurencia

  • Hallo Laurencia,


    Ich würde mich erkundigen ob foldendes möglich ist:


    Er zahlt grundsätzlich den Unterhalt an das Sozialamt.


    Du bekommst regelmäßig deine Grundsicherung.


    Wenn er einmal nicht den Unterhalt an das Sozialamt zahlt, dann wird es das Amt gleich wissen, du aber
    kannst mit einem festen Betrag planen.


    So einen Regelung gibt es m.E. im SGBII (Jobcenter) oder bei Kindesunterhalt beim Jugendamt.


    lg
    edy

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    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo Edy,


    genau das will ich machen. Vor vielen, vielen Jahren lernte ich in der Berufsschule im Rahmen von "Zahlungssicherung" das Verfahren einer Zession, also einer Sicherungsabtretung.
    Morgen will ich genau diesen Weg beschreiten. Dafür fehlt mir halt die Info , wann der Trennungsunterhalt mit "Wertstellung" jeweils im Monat auf dem Bankkonto sein muss.


    Im "Juraforum" habe ich mittlerweile gelesen, dass der festgelegte Unterhalt bis zum jeweils 01. eines Monats auf dem Bankkonto sein muss. Bereits am 03. hat man das Recht, einen Titel zu erwirken. Das wird nämlich morgen Vormittag das Sozialamt von Bedeutung sein.


    Danke für die Hilfe, hatte nämlich die gleiche Idee.


    Gruß,
    Laurencia

  • Du meintest Fälligkeit... Wertstellung... den Begriff kenn wir so nicht... aber egal, zurück zur Frage: § 1585 Abs. 1 Satz 2 BGB: der Unterhalt ist monatlich im vorraus zu entrichten, d. h. er muss zum 1. eines Monats bei Dir sein.. ob auf dem Konto oder in bar... das ist egal.

  • Hallo,


    heute Morgen um 8h habe ich einen Antrag auf Leistungen nach SGB II , hinlänglich als Hartz IV bekannt, mit einer sogenannten partiellen Rückübertragung der Gläubigerschaft gemacht.


    Hintergrund: Die mir zustehenden Unterhaltszahlungen, so wie auch weitere Forderungen in Höhe von € 14.000,-- , sind aufgrund der im Arztbrief attestierten "schweren Persönlichkeitsstörung" meines Mannes nicht gesichert. Somit ist meine Existenzgrundlage nicht gesichert. Da es sich bei meiner vollen EU-Rente um eine sog. Arbeitsmarktrente handelt, ist das SGB II, also das Jobcenter zuständig. Die werden jetzt im Rahmen einer Unterhaltsvorschussleistung meinen Bedarf an Existenzgrundlage sichern (€ 391,-- + volle Miete meiner "angemessenen" 2-Zimmer Whg. , 44,7 qm). Erhalte ich eine Unterhaltszahlung, so wird ein Buchungskonto eingerichtet, über welches ich das Geld in Höhe des Vorschusses vorgestreckt bekam, zurücküberweisen kann. Wird der Unterhalt nicht gezahlt, wovon auszugehen ist, liegt es am Jobcenter, den Aufenthaltsort meines Mannes ausfindig zu machen.


    Schlimme Situation!!! Aber gerade in dieser schlimmen Situation bin ich erleichtert, dass wenigstens meine Existenzgrundlage (s. Masslowsche Bedürfnispyramide) abgesichert ist. Wie ich mit "dem Rest" der Situation umgehe, gehört nicht in diese Forum. Sicherlich muss ich mich sehr in Acht nehmen, wenn mein Mann wieder die Phase der "Absicht eines erweiterten Suizides" durchlebt.


    Gruß,
    Laurencia