Nachzahlung Stadtwerke, wie mache ich ausgezogenen Ehepartner haftbar

  • Hallo,
    habe bereits im Forum "Trennungsunterhalt" gepostet und bin sehr dankbar für die Tipps. Hat alles geklappt, was ich dort erfuhr.


    Mein Noch-Ehemann ist am 25.02. während meiner Wohnungsabwesenheit ausgezogen. Mittlerweile habe ich ihn gefunden und die Klage für den Trennungsuntrhalt geht nun direkt an ihn und nicht über seinen Arbeitgeber.


    Wie verhält es sich jedoch mit der Nachzahlung der Stadtwerke, die € 451,-- beträgt und wofür ich mir einen Kredit bei meiner Freundin nehmen musste. Die Nachzahlung betrifft einen Zeitraum, in welchem mein Ex noch hier mit mir wohnte . Zwar läuft der Vertrag mit den Stadtwerken auf alleinig meinen Namen, jedoch wohnte er ja nachweislich auch hier. Meiner Auffassung nach ist er somit hälftiger Teilschuldner. Die Anwältin hat aber nur das Mandat für 1. Klage Trennungsunterhalt und 2. Scheidung. Wie verfahre ich denn mit der Rechnung von den Stadtwerken?
    1. Mahne ich ihn über seinen Anwalt an?
    2. oder bestelle ich online gleich einen Mahnbescheid?


    Danke vorab schon für die Tipps.


    Gruß,
    Laurencia

  • Hallo Laurencia,


    Steht da Nachzahlung oder nächste Überweisung 451€.?


    Mahnbescheid macht keinen Sinn, da du doch nicht den genauen Zeitraum angeben kannst?


    Er könnte argumentieren nach seinem Auszug war dein alleiniger Verbrauch höher usw.


    Geht er beim Mahnbescheid in Widerspruch bist du schon mal ca. 30€ los.


    lg
    edy

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  • Hallo edy,


    da steht NACHZAHLUNG für den Zeitraum von 22.02.2013 - 25.02.2014 in Höhe von € 451,--


    In diesem Zeitraum wohnte er hier mit mir in der Ehewohnung.
    Ich ließ nur 2012 Telefon + Mietvertrag + Stadtwerke auf mich umschreiben, weil er mir doch damals ausräumte, während ich in der Klinik zur Krebs-OP lag. (Wir hatten ja gar keinen Ehestreit, er ist bipolar und haut jedes Jahr im Februar ab.)


    Gruß,
    Laurencia

  • Die Anwältin wollte mir sagen, dass ich Vertragspartner bin und deswegen mein Noch-Ehemann nicht haftet. Das stimmt aber nicht, denn ich hafte ja nur den Stadtwerken gegenüber, aber er ist ja mir gegenüber haftbar, da wir ohne Gütertrennungsstand hier gemeinsam lebten. Sie hat dann murrend gemeint, dass ich ihr ganz schön viel Arbeit machen würde für PKH und Beratungshilfebezahlung. Kann ich da was zu??? Habe ich vielleicht weniger Recht, nur weil ich kein Geld habe??? Das hat mich echt geärgert von ihr!


    Morgen gehe ich zum Amtsgericht, hole den Beratungshilfeschein, scanne ihn ein, maile ihn der Anwältin ......., und bitte dann nochmal höflichst um einen Termin .......

  • Ja... das ist ein bisschen enttäuschend... Die Gebühren, die über die Beratungshilfe eingenommen werden, sind es leider auch aus anwaltlicher Sicht. Aber es steht Deiner Anwältin ja frei, die Sache zu übernehmen oder auch nicht. Es gibt ja auch andere...


    Man muss hier unterscheiden zwischen Innen- und Aussenverhältnis in der Haftung. Im Aussenverhältnis haftest Du alleine, eben weil Du Vertragspartner der Stadtwerke bist. Im Innenverhältnis dürfte sich ein Regressanspruch gegenüber dem Ehemann darstellen lassen. Es kommt halt auch immer auf den Einzelfall an. Absprachen... eheliche Lebensverhältnisse usw.

  • Danke Bleu!!! Ja, so sah ich das auch und argumentierte meiner Anwältin gegenüber genau so. Als sie dann von den Gebühren anfing, sagte ich ihr auch, dass sie es sich halt überlegen solle, ansonsten gehe ich anderswo hin. Aber sie sagte ja, mit dem Beratungshilfeschein solle ich ruhig kommen. Ich war ja "Hausfrau" und wir lebten in Gütergemeinschaft und mein Noch-Ehemann war als dipl. Ing. Alleinverdiener. Ich bin ja zudem auch noch seit meiner Krebsdiagnose im Jahr 2012 voll erwerbsunfähig.


    Eigentlich mag ich meine Anwältin, weil sie so sachlich ist. Sie ist eher der Typ Mathe-Lehrerin und das mag ich. Aber ich denke mal, Anwältinnen sind halt auch nur Menschen und wer weiß, welche Laus ihr gerade über die Leber lief! Ich mache einfach morgen einen Spaziergang dorthin und zwar mit bewilligtem Beratungshilfeschein.

  • Das stimmt... Anwälte sind auch nur Menschen! Und keine strahlenden Helden, die für Ruhm und Ehre kämpfen. Sie müssen ihre Miete bezahlen, ihre Krankenversicherung, ihre Altersvorsorge, ihre Kredite, die Miete fürs Büro, ihre Angestellten, ihre Haftpflichtversicherung und vieles mehr... Um kostendeckend arbeiten zu können, brauchen sie einen Stundensatz von ca. 150,00€... mal weniger... eher aber mehr. Das liest sich erst mal viel... unterm Strich ist es das aber eben nicht. Bei einem Beratungshilfemandat kann ein Anwalt weit weniger als 100,00€ abrechnen. Erstbesprechung ca. 3/4 Stunde... Prüfung der Sach- und Rechtslage... Diktat... Aktenanlage... Einsatz der Schreibkraft... Abverfügung... Fristenkontrolle... Bearbeitung der Eingangspost... weiter Besprechung... bla bla bla. Um es kurz zu machen: Beim Beratungshilfemandat zahlt der Anwalt drauf! Schade... ist aber so. Niemand würde ansonsten eine Leistung erwarten, deren Verkaufswert unterhalb des Einkaufswert liegt. Das kann der Anwalt nur leisten, wenn`s ansonsten finanziell stimmt.


    Wenn sie auch noch den Beratungshilfeschein für Dich besorgen soll, obwohl Du das ja auch selber kannst, ist das wirklich blöd für sie. Nimm es ihr also nicht übel, wenn sie mault. Ich kann`s verstehn...

  • puhhh Hilfe, habe heute meine Nachzahlung für unser Haus erhalten in dem in noch wohne. Für ein Jahr knappe 4000 Euro. Ich habe meine Frau bereits angeschrieben um sie zu bitten mit mir zu besprechen wie wir das regeln wollen, den von den 12 Monaten hat sie ja 10 hier mit mir zusammen gewohnt, ihr Name steht auf der Nachzahlung auch oben im Briefkopf mit drauf.... aber sie rührt sich nicht.... ich hatte jetzt eigentlich die Nase voll von den Anwälten.... muss ich jetzt schon wieder zu einem hin.... kann ich nicht einfach bei gericht ins Mahnverfahren damit gehen?

  • Hallo,


    kann ich nicht einfach bei gericht ins Mahnverfahren damit gehen?


    Wenn sie den Mahnbescheid zugestellt bekommt, kann sie dem widersprechen.


    Dann musst du klagen, wenn du die Forderung durchsetzen willst.


    lg
    edy

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