Kredit über Zugewinn reinholen?

  • Hallo,


    nachdem die Unterhaltsklage jetzt läuft und auch die Regressforderung der Stadtwerkenachzahlung, will ich mich mal erkundigen wie ich folgends lösen kann:


    Habe meinem marokk. Noch-Ehemann vor 4 Jahren seine damals bestehenden Konsumentenschulden bezahlt. Leider habe ich dies einige Wochen nach der Hochzeit getan, 4-6 Wochen um genau zu sein. (Also schon noch nah an der Eheschließung.) Das waren € 14.781,-- und nein, einen Kreditvertrag gibt es nicht - zumindest nicht schriftlich - , aber ich habe alle Belege. (Dachte mir vergangenen Dezember "Holzauge sei wachsam" und scannte: 1. seine damaligen Kontoauszüge aus 2010 2. meine Zahlungen aus 2010 3. seine genauen Kreditverträge ---> und habe sie auf meine iCloud bei Apple gelegt.)


    Problem: 1. Kein Kreditvertrag + 2. nach der Hochzeit bezahlt
    Vorteil: Ich kann nachweisen, durch die Gesamtheit der Umstände, dass er es auf mein Geld abgesehen hatte, weil er damals "als Liebesbeweis" meinen damaligen Neuwagen "Toyota Aygo" für € 12.000,-- auf seinen Namen umgeschrieben haben wollte. Ich tat es damals, schrieb ihn wieder auf mich zurück in 2011. Dann, in 2/2012 hat er ihn in einem selbstverschuldeten Unfall zu Schrott gefahren ud ihn nicht mehr reparieren lassen. (Habe mittlerweile alle Unterlagen des Unfalls wiederbeschafft, sogar die Achsvermessungen.)


    Wie komme ich denn am besten an mein Geld???
    1. Habe ihm nen Mahnbescheid online erstellt und zukommen lassen. Leider hat er der Forderung widersprochen und ich kann die Revision nicht bezahlen. War halt ein Versuch.
    2. Über den Zugewinn??? Sein Anfangsbestand war MINUS € 14.781,-- und mein Anfangsbestand PLUS € 15.000,-- (was nachweisbar ist, de facto war es höher) + Toyota Aygo € 12.000,-- Aber der Endbestand = € 0,00
    Wird auch bei Endbestand € 0,00 sein Zugewinn von MINUS € 14.781,-- auf € 0,00 gerechnet und durch 2 geteilt?


    3. Darüber hinaus habe ich seinen Brüdern (Arabischlehrer, Bankkaufmann) in Marokko die übersetzten Unterlagen mit einem Brief auf Hocharabisch geschickt. Die Brüder kenne ich persönlich. Habe mal meine Bankdaten angegeben, rechne jedoch nicht wirklich damit, dass sie für ihren Bruder eintreten, obwohl sie das vom Islam her müssten. (Die Adressen hatte mein Noch-Ehemann mir auch immer vorenthalten und ich notierte sie mir vor 6 Monaten nicht als wir dort waren. Mein Hobby ist allerdings Geocaching und so hatte ich die Koordinaten der Urlaubsbilder und somit die Adressen ausfindig gemacht.)


    Gute Ideen willkommen!


    Gruß,
    Laurencia

  • Das wird jetzt etwas zu komplex für ein Forum.


    Grundsätzlich ergibt sich aufgrund einer Reform im Zugewinn zum 01.09.2009, dass auch ein negatives Anfangsvermögen in die Berechnung eingestellt werden kann. Dadurch soll der häufigen Entschuldung eines Ehegatten während der Ehe Rechnung getragen werden.


    Damit ist aber noch nicht die Frage beantwortet, ob der Anspruch letzten Endes aber tatsächlich besteht und auch realisiert werden kann.


    Der gatte sollte aber zeitnah zur Auskunft hinsichtlich seines Vermögens zum Zeitpunkt der Trennung aufgefordert werden, um illoyalen Vermögensverwendungen entgegenwirken zu können.


    Und ansonsten: Suche Vertrauen dort, wo Du es verloren hast... Gerichte sind nicht dazu da, jeden Fehler und jede Dummheit der Ehegatten zu korrigieren...

  • Hallo,


    danke Bleu, ich werde meine Anwältin am 22.04. darauf ansprechen. Dies ist der Termin, für den ich mit dem genehmigten Beratungshilfeschein die Besprechung habe wg der Stadtwerkenachzahlung.


    Den letzten Satz, also das mit dem "Vertrauen dort suchen, wo ich es verloren habe", das habe ich jetzt nicht so richtig verstanden. Das ist doch eher eine persönliche Sache, oder denke ich da falsch? Also, da habe ich ja schon wieder angeknüpft, aber das kann ich ja hier nicht schreiben. Kannst du mir das in einer PN erklären, sonst denke ich bestimmt in der Nacht darüber nach. (Ist vielleicht etwas naiv formuliert jetzt von mir, aber tatsächlich ernst gemeint.)


    Gruß,
    Laurencia

  • Hallo Laurencia,


    Also dein Endvermögen Null ? = kein Zugewinn.


    Hat er denn ein Endvermögen?


    Eine Verteilung kann nur bei einem positiven Endvermögen vorgenommen werden..


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo Bleu,


    ach so ..... danke :-)
    Na, ich habe noch genügend "liebe Menschen" um mich herum und außer in der Ehe, wurde ich eigentlich nicht belogen. Von daher konnte ich, Gott sei Dank, mein "Urvertrauen" behalten. Darum bin ich echt sehr froh und dankbar, sonst würde ich bestimmt "verbittert" werden und das ist ja schlimm.


    @ Edy: Nein, er hat sowieso nur Schulden. Ich dachte aber, weil er doch von "minus" € 14.781,-- auf € 0,00 ist, dass es sich dann um einen Zugewinn dreht, nämlich von den Schulden auf Null Schulden. Wie könnte ich das Geld denn sonst noch reinholen? (Habe meinen Schwagern geschrieben in Marokko, auf Arabisch, aber ich glaube mal nicht, dass die mir das Geld überweisen - obwohl ich die kenne und die auch ganz nett sind.) Was könnte ich denn meiner Anwältin sonst sagen, was sie da unternehmen soll? (Die Anwältin ist auch sehr nett, aber noch ganz jung und hat noch nicht so viel Erfahrung. Dafür ist sie aber auch nett und nicht "verbittert" und das ist auch etwas wert. Die Ideen muss aber meist ich an sie herantragen.)


    Gruß,
    Laurencia