Schulgeld und voller Unterhalt für volljährige Tochter fällig?

  • Kurz hier meine Situation:
    ich habe mit meiner Exfrau 3 Kinder (19, 12, 8 Jahre) und ein nichteheliches Kind (7 J.) Für alle Kinder zahle ich Unterhalt entsprechend Düsseldorfer Tabelle abzgl. den hälftigen Kindergeldbetrag, da dieser immer voll den Mütter zugestellt wird.
    Frage 1: meiner Exfrau wurde das haus komplett überschrieben, sie ist nun ALleineigentümerin - ich zahle allein die Zinsen und Tilgungen der Darlehen - sind diese Tilgungen bei der Berechnung des Unterhaltes berücksichtigungsfähig?
    Frage 2: meine Exfrau arbeitet tageweise und bezieht auch noch Einkommen aus Vermietung und Verpachtung - die Höhe ist mir nicht bekannt - muss sie mir ihr Einkommen vorlegen und mich darüber informieren?
    Frage 3: Meine nun volljährige Tochter (19 J.) will nun eine Private Fachoberschule besuchen - da ihr Schulabgangszeugnis nicht für eine "normale" staatliche Fachoberschule ausgereicht hat. Muss ich das monatliche Schulgeld - immerhin 500 € monatlich allein zahlen plus den vollen Unterhalt?
    Frage 4: ich habe ein monatliches Nettoeinkommen von 4.700 € daraus wird der Unterhalt berechnet, davon zahle ich knapp 1500 € für die Darlehen ab und davon bestreite ich meine Miete (1000 €) - ist es gerechtfertigt, dass mir am Monatsende nichts mehr zum Leben bleibt? Ich keine Rücklagen etc. bilden kann - bisher zehre ich noch von Rücklagen. ist es gerechtfertigt, dass das Kindesunterhalt von den 4.700,00 € Nettoeinkommen berechnet wird?
    Frage 5: wie kann ich weiterhin überleben und allem gerecht werden? ;-)


    Ihr seht, meinen Kindern soll es gut gehen keine Frage - aber wie kann ich verhindern hier nicht selbst auf der Strecke zu bleiben?


    Freue mich auf Antworten.


    VG


    Tom

  • Hallo sille,


    Warum wurde das Haus, deiner EX überschrieben?


    Warum zahlst du dann noch Zins/Tilgung?


    Du hast der Schule der 19 Jährigen zugestimmt?


    Wo wird die 19 Jährige wohnen (eigene Wohnung)


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • zu 1:
    Unverständliche Regelung....
    Zinsen mindern Dein Einkommen. Die kannst Du abziehen. Mit der Tilgung mehrst Du das Vermögen Deiner Exfrau. Das dürfte schwierig sein... Aber Deine Kinder leben mietfrei. Mietkosten sind aber Bestandteil des Bedarfsbetrages der Düsseldorfer Tabelle, der Bedarf mindert sich also. Viele Gerichte nehmen hier eine Reduzierung der Tabellenbeträge von 20% vor.


    zu 2:
    Nein. Wenn aber die volljährige Tochter Unterhalt - auch Mehrbedarf - geltend macht, muss sie zum Einkommen der Mutter vortragen, da hier beide Eltern zum Barunterhalt verpflichtet sind. Anders kann man die Haftungsanteile nicht berechnen.


    zu 3:
    Wenn der Besuch der privaten Schule sinnvoll, erfolgversprechend und wirtschaftlich leistbar ist wahrscheinlich schon. Aber bei Leistungsfähigkeit beider Eltern muss dieser Mehrbedarf auch entsprechend verteilt werden. Kann BaföG o. ä. beantragt werden?


    zu 4:
    Unterhalt ist zu berechnen und zu zahlen. Welche Höhe dabei herauskommt, ist vom Einzelfall abhängig.


    zu 5:
    Wahrscheinlich schon...