Muss dem Kindsvater das Zeugnis ausgehändigt werden?

  • Schönen guten Tag!
    Es geht um folgendes:Meine Tochter 18 Jahre Schülerin,lebt bei mr.Kindesvater zahlt Unterhalt.
    Nun will dieser man muss anmerken, dass es ihn nie interessierte was in der Schule ist usw.auch nicht wie es ihr geht,dass ihm das Zeugnis dass sie in wenigen Tagen kriegt ausgehändigt bzw.in Kopieform übergeben wird.
    Sie möchte dass ebenso wenig wie ich.
    Er will es weil er ja wissen muss,ob sie weiter zur Schule geht, weil er ja Unterhalt zahlt.
    Kann er dass verlangen,oder aber reicht es ihm eine Schulbescheinigung vorzulegen?
    Was wenn er sagt:sie lernt nicht gut genug(wenn man Zeugnis aushändigen muss)
    Kann ein Kindsvater den Unterhalt einstellen weil er denkt,das Kind sei nicht klug genug um weiter zur Schule zu gehen?
    Zudem muss man bei ihm fürchten, dass er jedem die Noten weitersagt.
    Sie ist eine gute Schülerin aber in einigen Fächern gibt es auch eine Note 4 (in 2 Fächern)


    ich bin für alle Antworten dankbar

  • Sein Anwalt teilte uns mit der Vater hätte das Recht dazu weil er ansonsten den Unterhalt einstellen könnte.
    Sein Anwalt ist jemand der bekanntlich nicht immer genau weiss,was man darf und was nicht bzw.er denkt er könne uns dann zu was nötigen


    Leider erreiche ich unseren Anwalt nicht weil der sich für 3 Wochen in Urlaub befindet

  • Hallo Strubel,


    Ich denke der Vater kann seiner erwachsenen Tochter nicht mehr vorschreiben ob sie weiterhin
    zur Schule geht oder eine Ausbildung macht


    Hierzu benötigt er nur den Nachweis der neuen Schule.
    Zeugnisse muss er z.Z. nicht bekommen.
    Sollte die Tochter aber ein Schuljahr/Semester wiederholen müssen, kann er m.E. schon ein Zeunis verlangen,
    um zu sehen ob die Tochter noch "zielstrebig ist". Zielstrebigkeit ist ein Segment für den Unterhaltsanspruch.


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)