Wer kann mir eine hifreiche Antwort geben?

  • Hallo zusammen !
    Ich habe im Oktober 2012 meine brasilianische Freundin in Dänemark geheiratet.Sie erhielt damals einen Aufenthaltstitel bis Juni 2014.Dieser wurde im Juni 2014 auf 3 Jahre verlängert und Ihr werdet es nicht glauben,kaum das Sie diesen Aufenthaltstitel erhielt,hat Sie mich vor einer Woche verlassen und ist in eine andere Wohnung gezogen.Sie war sogar so abgebrüht und hat sich über die Ausländerbehörde umgemeldet.Sie ist berufstätig.Ich habe den Verdacht,Sie hat mich nur geheiratet um sich ein deutsches Visum zu erschleichen.Das ich maßlos enttäuscht bin,könnt Ihr Euch jetzt sicher vorstellen.Wie muß ich mich jetzt verhalten?Die Ausländerbehörde sagte nur zu mir"Ja wir sind über den Wohnwechsel informiert".Da ich mir sehr verkohlt vorkomme,wäre ich nicht böse,wenn Ihr das Visum entzogen würde und Sie im nächsten Flieger nach Brasilien sitzen würde.
    Für mich ist eine Welt zusammen gebrochen,es ist für mich wie ein Ehebruch! Muß ich das Finanzamt informieren?Für ein paar nette Tips wäre ich Euch sehr dankbar!


    Matthias

  • Hallo Mathhias,


    Ich hoffe sie verlangt von dir nicht auch noch Trennungsunterhalt ?


    Steuerklasse beim Finanzamt muss im darauffolgendem Jahr der Trennung geändert werden.


    Ist der Aufenthaltstitel an eine Bedingung geknüpft? ( evtl.verheiratet mit deutschem Mann?).


    lg
    edy

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  • Guten Morgen!
    Danke für Deine Antwort.
    Meines Wissens nach hat sie den Aufenthaltstitel nur bekommen,da Sie mit mir verheiratat ist.Deshalb hat mich die Reaktion der Ausländerbehörde auch überascht.Zuerst erhielt Sie einen Titel für 1,5 Jahre bis zum Mai diesen Jahres,da ihr Reisepass im Mai auslief.Jetzt hat Sie die 3 jährige Verlängerung nun "lässt die Katze aus dem Sack" und ist verschwunden.
    Wegen Unterhalt habe ich weniger Bedenken,ich habe Ihr im Oktober letzten Jahres einen Job im 3-Schichtsystem besorgt.Da verdient Sie sehr gut und einen Wohnnachteil sehe ich auch nicht,schließlich wohnte Sie bei mir in einen perfektes Eigenheim mit perfekten Bedingungen.Ich weiß nicht was mit Ihr passiert ist,nach Aussage vieler Freunde und Nachbarn steckt aber kein "anderer" dahinter.Das Dumme ist nur,ich bin selber beruflich viel im Ausland und kann im Moment überhaupt nichts machen,da ich erst in einer Woche nach Hause fliege.Das ist die schlimmste Situation die man sich vorstellen kann.Ich kann die Arbeit allerdings auch nicht einfach verlassen.

  • Brasilianische, kubanische, phillipinische und/oder thailändische Frauen heiraten deutsche Männer in der Regel nicht, weil das Wetter in Deutschland toll oder die Männer hier besonders witzig und temperamentvoll sind... das mal vorab! Du solltest hier erst mal nicht viel Wirbel machen. Freu Dich, wenn sie weiterhin in Deutschland bleibt, da eine Scheidung nahezu unmöglich wird, wenn sie erst mal wieder nach Brasilien verschwunden ist. Reich die Scheidung alsbald bei Ablauf des Trennungsjahres ein und freu Dich, wenn das Verfahren zügig durchgeführt wird. Achte darauf, dass die Scheidung in jedem Fall VOR Oktober 2015 eingereicht wird, weil Du andernfalls auch noch durch den Versorgungsausgleich musst.

  • Hallo zusammen!
    Danke für deine Antwort!Ja du hast sicherlich Recht,da steckt vermutlich eine gewisse List dahinter!Ich habe mich jetzt ein bischen im Ausländerrecht etc. belesen und ich muss sagen,wenn das Ausländerrecht bei Jhr wie bei jedem anderen angewendet wird,dann hat Sie sich mächtig verspekuliert!Laut Ausländerrecht wird Ihr nähmlich sofort innerhalb der ersten 3 Jahre nach der Eheschließung der Aufenthaltstitel entzogen,wenn die Ehetrennung gemeldet wird. Da Sie sich beim Einwohnermeldeamt über die Ausländerstelle umgemeldet hat ist das geschehen und wir sind offiziell räumlich getrennt! Sie wird laut Ausländergesetz aufgefordert,sofort das Land zu verlassen.Außnahmen bilden nur sogenannte Härtefälle,wenn der Ehemann Sie geschlagen hätte (Gewaltanwendung),muss aber polizeilich gemeldet sein,eine Schwangerschaft(ab dem 3.Monat nachweisbar),oder Zeuge in einen Gerichtsverfahren !
    Da Sie in unseren Eigenheim gelebt hat ,wie die Made im Speck,Sie nicht schwanger ist und auch keine Zeugin ist,bin ich mal gespannt was jetzt passiert.Ich vermute,das Ausländeramt wird mich nochmal befragen,bevor eine endgültige Entscheidung gefällt wird.Ich bin halt total geschockt gewesen und jetzt hat sich es langsam wieder gelegt.Warum soll ich den Scheidungsantrag vor dem Oktober 2015 stellen?Steht Ihr nicht so oder so ein Versorgungsausgleich zu?


    Beste Grüße und Danke nochmal! Matthias

  • Hallo Mathias,


    Zitat

    Da Sie sich beim Einwohnermeldeamt über die Ausländerstelle umgemeldet hat ist das geschehen und wir sind offiziell räumlich getrennt!


    Darauf würde ich mich nicht verlassen.


    Ich würde die Trennung bei der Ausländerbehörde nochmals schriftlich angeben.( und den Empfang bestätigen lassen).


    lg
    edy

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  • Hallo Edy !
    Danke für den Tip.Ja du hast Recht und ich will erklären,das ich vor der Eheschließung nichts von Ihren Plänen wußte,damit man mir nicht die "Scheinehe" vorwirft.Sollte ich vielleicht auch noch erklären,das es Ihr immer sehr gut bei mir ergangen ist,falls Sie mir plötzlich irgendwelche "Härte" unterstellt!
    Ich denke zwar nicht,das Sie das macht,weil es gelogen wäre,aber nach dieser abgebrühten eiskalten Aktion des Umzugs,habe ich sämtliches Vertrauen in Ihre Ehrlichkeit verloren und muß vielleicht mit allen rechen?!
    Wenn ich ein Fax sende,sollte es doch reichen,der Sendebericht ist doch ein Beweis,oder was meinst du?



    Besten Dank und Gruß Matthias

  • Hallo Matthias,


    Zitat

    Wenn ich ein Fax sende,sollte es doch reichen,der Sendebericht ist doch ein Beweis,oder was meinst du?


    Wie du schon schreibst, du weist nicht was auf dich noch zukommt?


    FAX und Co. sind für mich Übertragungswege die in Deutschland noch nicht überall "amtlich" sind.


    Ich würde mich persönlich an die Ausländerbehörde wenden. Evtl. 1 Tag Urlaub opfern.




    Ausländerbehörden gibt es in vielen großen Städten.


    Dort dein Anliegen zu Protokoll geben und eine Abschrift des Protokolles verlangen.


    Vor Ort kannst du dich auch genau zu den Auswirkungen erkundigen.


    siehe auch hier:


    http://de.wikimannia.org/AMIGA-Syndrom
    lg
    edy

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  • Hallo Edy !


    So wie im Amiga-Syndrom beschrieben,war es nicht.
    Ich bin permanent weltweit beruflich seit 15 Jahren unterwegs und ich habe meine Frau 2009 in Brasilien in einen Restaurant kennengelernt.
    Ich war mir bei Ihr auch ziehmlich sicher,schließlich hat Sie auch sehr gute Seiten.Zum Beispiel will Sie unbedingt arbeiten und Ihr eigenes Geld verdienen.Sicher hat der Aspekt mit der deutschen Staatsbürgerschaft auch mitgespielt.Ich wusste schon,dass die meisten Mädchen dort aus ganz anderen Gründen "so verliebt" in europäische Männer sind.ist ja auch irgendwo verständlich!
    Ich war eben selbst so geschockt und überrascht,wie schnell und eiskalt Sie den Umzug durchgezogen hat.Sie hatte alles bei mir,aber wie heißt es so schön "Wenn es dem Esel zu gut geht,steigt er aufs Dach"!
    Wahrscheinlich hat Sie sich damit einen "Bärendienst" erwiesen,denn wenn ich die Ausländergesetze so lese,kann und wird es passieren,dass Sie in kurzer Zeit ausgewiesen wird und dann hat Sie nicht nur mich sondern alles verloren!
    Ich danke Euch für Eure unterstützenden Worte!


    Viele Grüße Matthias

  • Hallo Matthias,


    Kann bei deiner Frau ja alles o.k. gewesen sein.


    Aber nun solltest du dir überlegen was du willst.


    Ohne Fachanwalt für Familienrecht ( möglichst mit Ausländerrecht) wird es nicht gehen.


    Glaube nicht du kannst das auf Dauer "selfmade" machen.


    100€ "gespart" können dich tausende € kosten.


    google doch mal nach einem Forum Ausländerrecht


    lg
    edy

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  • Hallo!


    Na, da haben wir es doch... Der TS behauptet... so wie bei AMIGA beschrieben war es bei mir nicht (Aber meine ist ganz anders). Doch war es. AMIGA hat viele Varianten.


    Du hast Sie kennen gelernt, ihr habt geheiratet und danach ist sie weg. Vielleicht hatte sie sich nicht vollumfänglich informiert, und nun besteht noch die Möglichkeit, dass sie ausgewiesen wird.


    Wie edy schon schreibt, bediene Dich eines Fachanwalts für Familienrecht. Idealer weise aus einer Sozietät, welche auch einen Fachanwalt für Ausländerrecht dabei hat.


    LG chico