Viele Unterhaltsfragen

  • Hallo ihr Lieben,


    mein Mann und ich leben nun getrennt. Ende Juni ist er ausgezogen. Zu meinem Haushalt gehören meine beiden Kinder 8+9 Jahre alt. (NICHT seine leiblichen Kinder).
    Er verdient ca 2500 netto im Monat. Ich bin Hausfrau und habe nur einen Minijob (100 € mtl) und eine ehrenamtliche Tätigkeit (Aufwandsentschädigung ca 130 mtl).
    Vor ein paar Wochen rechnete meine Anwätlin aus das er mir 1075 monatlich Trennungsunterhalt zahlen muss. Kindesunterhalt bekomme ich vom Kindsvater 582,00.


    Wir möchten nun die Scheidung einreichen. Da ich zuviel EK habe bekomme ich keinen Beratungshilfeschein und muss den Anwalt selber bezahlen. Aufgrund der laufenden Kosten und den neuen Schulsachen für die Kinder kann ich erst im Oktober zum Anwalt und diesen finanzieren. Sofern er nicht hunderte Euro kostet :(


    Für die Kinder muss er ja nicht zahlen da es nicht seine sind richtig?
    Wieviel Unterhalt muss er mir zahlen wenn die Scheidung eingereicht ist? Ist es dann immernoch Trennungsunterhalt? (Trennungsjahr schon innerhalb der Wohnung fast vollständig vollzogen)
    Aufgrund der sehr kurzen Ehe steht mir dann noch nachehelicher Unterhalt zu?
    Und wenn jetzt einer von uns oder wir beide neue Partner haben, werden die dann auch zur "kasse" gebeten? Das z.b. seine Freundin für ihn mit aufkommen muss oder wenn ich einen Freund hätte sein Einkommen auch angerechnet wird (auch wenn wir nicht zusammen wohnen)?


    Danke schon mal für eure Antworten!

  • Hallo Sarah,


    der errechnete Trennnungsunterhalt kann "hinkommen".


    Wurde dieser schon von deinem Bald-EX gefordert?


    Neue Partner zählen die ersten 2 Jahre nicht in einer Berechnung.


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo Edy, Ja er bezahlt den Unterhalt. Aber mein Mann meinte, sobald man die Scheidung beantragt wird der Unterhalt weniger.
    Und wiviel Unterhalt muss er dann etwa zahlen nach rechtskräftiger Scheidung? Bzw nach so kurzer Ehe vermutlich garnicht oder?

  • Hallo Sarah,


    Nach einem Jahr ( Trennung) kann man von dir mehr Arbeitsstunden verlangen.


    Trennungsunterhalt kann bis zur rechtskräftigen Scheidung verlangt ( und gezahlt) werden.


    Nachehelicher Unterhalt wird nicht so einfach gezahlt.Es kommt darauf an wie schnell du wieder
    ins Berufsleben integriert werden kannst.


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo Edy,
    bin schon auf Arbeitssuche. Wir hatten halt die klassische Rollenverteilung mehr oder weniger und alle waren damit zufrieden.
    Ich werde mich bemühen schnellstmöglich auf eigenen Beinen zu stehen weil ich keine Lust habe jemandem egal ob exmann oder Staat auf der Tasche zu liegen. Nur wer weiß wie lange das dauert bis das klappt. Aber ich bin dran.
    Liebe Grüße
    Sarah