Ausbildungsbeginn Tochter 18 Jahre Alt

  • Hallo wollte mal hier in den Forum eineFrage stellen :



    ich zahle 600€ Kindesunterhalt für Tochter 14 Jahre und Tochter 18 Jahre die jetzt eine Ausbildung anfängt Ausbildungsvergütung 600€ .
    Muss ich für die 18 jährige noch Zahlen oder kann ich den Betrag ab 01.10.2014 halbieren ?
    Oder muss ich mich wieder auf ein Anwaltskampf vorbereiten?


    Beide Kinder Wohnen bei der Mutter.


    Gruß
    Tedesco

  • Hallo,


    zunächst müsste man den Anspruch der Tochter ermitteln. Dafür muss das Einkommen der Mutter bekannt sein, weil auch sie nun barunterhaltspflichtig ist.


    OK, gehen wir mal davon aus, dass Du allein unterhaltspflichtig bist, weil Mutter nicht leistungsfähig ist. Dann hätte das Kind einen Bedarf von 537€ lt. DDT. Darauf angerechnet wird das volle Kindergeld und die Netto-Azubivergütung, bereinigt um 90€ pauschal ausbildungsbedingte Aufwendungen. 600€ brutto sind ca. 480€ netto.


    Dann ergibt sich folgende Rechnung...


    537 - 184 - (480 -90) = -37


    Das Kind deckt seinen Bedarf also mit Azubivergütung und Kindergeld selber. Du wärst also dem Kind ggü. nicht mehr unterhaltspflichtig.


    Gibt es über die bisherigen Ansprüche einen Titel?


    LG chico

  • Hallo chico ,


    ich spreche hie von 2 mädchen , für beide habe ich bisher 600€ bezahlt,da Patchwork ,in meinen Haushalt leben ich mit Partnerin und 3 Kinder , zwei Ihre und einen gemeinsamen Sohn.
    Da jetzt die 18järige wegfällt wegen Ausbildung riskiere ich einfach mal den Betrag zu halbieren also für die 14järige nur noch 300€ zu zahelen .


    Gruß
    Tedesco

  • wollte hier im Forum nochmal nachfragen:


    Jetzt ist es so Tochter hat die Ausbildung abgebrochen ! muss ich jetzt wieder Zahlen ? oder wie verhält sich das?


    was ist wenn ich in der Zwischenzeit auch mit diesem Geld z.B eine Wohnung finanziere?


    und Heute gleich eine Whatsapp nachricht von meiner EX Frau " hast dich zu früh gefreut " !



    was ist mit diesem :
    Ausschluss des Unterhaltsanspruchs Im Gegensatz zu minderjährige Kindern können volljährige Kinder ihren Unterhaltsanspruch verwirken. Das kann dann der Fall sein, wenn das Kind- genügend eigene Einkünfte hat,- seiner Arbeitspflicht nicht Folge leistet,- den Bestimmungen der Eltern zur Art der Unterhaltsgewährung nicht nachkommt,- durch eigenes Verschulden bedürftig wird,- schwere Verfehlungen gegen die Eltern begangen hat.


    Was aber sind schwerer Verfehlungen? Streitigkeiten reichen hierfür nicht aus, ebenfalls Alkoholismus oder Drogensucht nicht. Tätliche Angriffe oder grobe Beleidigungen hingegen können zu einer Verwirkung des Unterhaltsanspruchs führen.

  • Hallo tedesco,


    Zitat

    Whatsapp nachricht von meiner EX Frau " hast dich zu früh gefreut " !


    Da würde ich zurückschreiben, wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten.


    Wenn sich das volljährige Kind nicht in Ausbildung befindet, und das ist hier wohl der Fall, hat es keinen Anspruch auf Unterhalt. Fertig!


    Anzuwenden ist § 1602 BGB.


    Kannst also entspannt in WE gehen. Schönen Abend noch!


    LG chico

  • In der Berufswahl wird man sich wohl einmal "vergreifen" dürfen. Befindet sich Deine Tochter jetzt wieder in einer allgemeinbildenden Schule oder auch in einer beruflichen Ausbildung, lebt die Unterhaltsverpflichtung wieder auf. Die Gerichte sind da doch recht großzügig, insbesondere wenn der Abbruch der Ausbildung schlüssig begründet wird.

  • Darf man ? ich denke heute macht man es sich viel zu einfach ! die Zeit sich nach einer passenden Ausbildung umzuschauen ist/war gegeben aber man wartet bis zum letzten Augenblick und vor allem , man zieht es nicht durch !


    Sie ist nicht mit den Chef´s klar gekommen wollte aufhören , Sie hat mir das auch erzählt , ich habe Ihr gesagt Sie solle sich vorher nach einer andere Stelle umschauen bevor Sie irgend etwas unternimmt , und dann mit den Chef reden .
    Was macht Sie noch in der Probezeit redet Sie mit denen was Ihr nicht passt (was ja nicht schlecht ist) und wird dann gekündigt .


    Was soll ich da sagen...
    Jetzt versucht Sie einen Ausbildungsplatz für Wechsler zu finden , weiß nicht wie lange Sie das machen kann damit Sie die Ausbildung weiterführen kann.


    Wenn Sie dann eine ganz andere Ausbildung machen will,das kann Sie erst ab September .


    Was ist bis dorthin???