Unterhalt über das Trennungsjahr hinaus?

  • Hallo,



    ich habe eine Frage. Mein Mann und ich sind seit 26.10.12 verheiratet. Das Trennungsjahr begann am 3.11.13. Keine gemeinsamen Kinder.
    Momentan bezahlt er Unterhalt an mich, Scheidung ist bereits beantragt.
    Nacheherlicher Unterhalt steht mir aufgrund zu kurzer Ehezeit nicht zu.


    Wie lange muss er jetzt noch Unterhalt zahlen? Bis zum Scheidungstermin? (haben noch keinen) Oder muss er mit Ablauf des Trennungsjahres am 3.11.14 keinen Unterhalt mehr zahlen d.h. diesen Monat zum letzten Mal?


    Liebe Grüße

  • meine Anwältin schrieb auf meine Frage das: "...muss Trennungsunterhalt bis zur rechtskräftigen Scheidung gezahlt werden, es sei denn, die Trennungszeit dauert länger als ein Jahr. Mit Ablauf des Trennungsjahres beginnt die Eigenverantwortlichkeit und damit auch die Verpflichtung einer Erwerbstätigkeit nachzugehen."


    Ich habe da einfach ein Textverständnisproblem.
    Einerseits steht da ja das bis zur Scheidung gezahlt werden muss. Andererseits das wenn die Trennungszeit über ein Jahr hinausgeht (Trennungsjahr endet ja Anfang NOV 2014) beginnt die Eigenverantwortlicihkeit.


    Was verstehe ich da nicht richtig?

  • Hallo,


    nun ja, die Scheidung kann ja erst ca. nach einem Jahr ab der Trennung eingereicht werden. Demnach wird es kaum einen Fall geben, bei dem die Scheidung schon nach einem Jahr ab Zeitpunkt der Trennung vollzogen werden kann.


    Daher weiter meine Einschätzung, Trennungsunterhalt wird bis zur Scheidung geschuldet.


    LG chico

  • Mein Mann ist der Meinung nach Ablauf des Trennungsjahres muss er deutlich weniger Unterhalt zahlen. Stimmt das?
    Wenn nein, gibt es einen Gesetzestext oder einen Link o.ä was ich ihm schicken kann wo drin steht wieviel er dann zahlen muss?
    Sonst überweist er mir einfach weniger Geld im NOvember und ich steh dann da... -.-

  • Hallo Sarah,


    TU wird bis zur rechtskräftigen Scheidung geschuldet.


    Nach Ablauf des Trennungsjahres musst du dich aber um eigenes Einkommen bemühen.( nachweislich arbeitsuchend).


    Besteht denn ein Titel/Beschluss wegen des Trennungsunterhaltes?


    lg
    edy

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