Einvernehmliche Scheidung - jetzt plötzlich unsicher, lieber eigenen Anwalt?

  • ....und der Selbstbehalt wird bei Exen-Unterhalt nicht gekürzt, wenn derjenige mit jemand zusammen lebt. Nur bei Kindesunterhalt.


    Mich wundert immer wieder, dass die Hochzeit nicht teuer genug und die Scheidung nicht preiswert genug sein kann. Dabei kann es gerade bei der Scheidung doch letztlich um die gesamte wirtschaftliche Zukunft gehen.


    Herzlichst


    TK

  • Ah, ok, ich hatte es so verstanden, dass das auch ohne Kinder gekürzt wird. Dann besteht für meinen Mann ja kein Problem wegen Unterhalt.
    Und wer sagt denn, dass eine Hochzeit immer teuer sein muss?
    Ich finde es sowieso total dämlich, dass man für ne Scheidung so einen Aufwand betreiben muss, wenn man sich einig ist. Und dann auch noch extra vor Gericht erscheinen... ist doch alles nur pro forma..

  • Hallo,

    Und dann auch noch extra vor Gericht erscheinen... ist doch alles nur pro forma..


    kann es sein dass du etwas naiv bist?


    Anwälte und Gericht können dich auch vor Übervorteilung bewahren!


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Wenn alles so einfach und nur "pro forma" wäre, dann hättest du ja nicht den Aufklärungsbedarf, der ja offensichtlich da ist. Es gibt genug Fälle, in denen das Gericht einen der ehemaligen Partner vor dem finanziellen Bankrott bewahrt hat. Und die vergessen, dass ein Notar kein Interessenvertreter ist. Er darf nicht einer Seite erklären, dass das völliger Blödsinn für sie ist. Er hat nur neutral auf die Folgen hinzuweisen und dafür zu sorgen, dass der Vertrag in eine richtige Form kommt. Das wars dann schon.


    Abgesehen davon frage ich mich, wieso ein notarieller Vertrag geschlossen wurde, wenn es nichts zu regeln gab?


    Herzlichst


    TK

  • Hey,
    bei uns ist ja nicht besonders viel zu Regeln. Wir haben beide kein Vermögen, keine Immobilien, keine Schulden, keine Kinder und unser verdienst ist auch ungefähr gleich.
    Den notariellen Vertrag haben wir gemacht, damit es schneller geht, da ja keine Rentenauskünfte eingeholt werden müssen und da wir gelesen haben, dass es dann günstiger vor Gericht wird.
    Wenn es also nichts mehr zu klären gibt und man sich einig ist, finde ich es irgendwie überflüssig, extra vor Gericht zu erscheinen..

  • Hi,


    Euer notarieller Vertrag war überflüssig wie ein Kropf. Wenn nichts zu regeln ist, dann geht das auch vor Gericht fix. Und die Auskünfte für den Versorgungsausgleich, die dauern heute bei klaren Verhältnissen auch nicht lange. Dank Elektronik. Abgesehen davon muss das Gericht überprüfen. "Fernscheidung" ist nun mal nicht vorgesehen, und das ist auch gut so. Es gibt Fälle, in welchen ein Expartner von der Erscheinenspflicht entbunden sein kann. Der muss dann aber anwaltlich vertreten sein. Ohne jetzt zu rechnen, ihr habt wahrscheinlich Geld dazu gegeben. Eben das für den Notar.


    Alles sehr naiv und unüberlegt angegangen.


    Herzlichst


    TK

  • Gericht ist ja auch nicht wirklich teuer. Ich versteh die Aufregung ganz und gar nicht. Unsere Scheidungsregelungen sind ja nun wirklich auch Schutzregelungen für die Betroffenen. Und die Betroffenen brauchen den Schutz! Das bestätigt jeder, wirklich jeder Fachmann. Es gibt genug Fälle mit fehlerhaften Zustellungen, gefälschten Unterschriften. Das brauchen wir nicht noch im Eherecht.


    Außerdem gibt es einen juristischen Grundsatz: actus/actus contrarius. Grob gesagt, wie man ein ein Rechtsverhältnis formell rein kommt, so kommt man auch wieder raus. Und eine Ferntrauung gibt es nun mal nicht, aus denselben guten Gründen, wie es eine Fernscheidung nicht gibt.


    Und wenn dich der überflüssige Geldbetrag, den der Notar gekostet hat, nicht juckt, dann sollten dich doch die absolut notwendigen Kosten erst recht nicht jucken.


    Herzlichst


    TK