Unterschriftsverweigerung für Krankenhausaufenthalt bei gemeinsamen Sorgerechts

  • Hallo :D

    Folgender fiktiver Fall:



    Vorgeschichte:

    Die Eltern eines Kindes (10 J.) haben gemeinsames Sorgerecht, sind seit 4 Jahren getrennt, Kind lebt bei der Mutter.
    Kontakt zwischen Vater und Sohn war immer schwierig, das Interesse des Vaters war gering und der Umgang wurde immer weniger.
    Im letzten Jahr gab es nur einen 2stündigen Kontakt in Anwesenheit der Mutter.
    Mittlerweile will das Kind keinen Kontakt mehr zum Vater (Vertrauensverlust...).


    Das Kind wird schon lange intensiv medizinisch und sozialpädagogisch betreut (u.a. frühkindl. Entwicklungsverzögerungen, ADHS, gestörtes Sozialverhalten...).



    Aktuelles Problem:

    Das Kind sollte ab Juli ca.10 Wochen eine teilstationäre Kinderpsychiatrie besuchen. (u.a. um die Medikation anzupassen, Sozialkompetenzen zu stärken...).
    Die Aufnahme wurde von Mutter, Schule und den sozialpädagogischen Stellen befürwortet.


    Nun konnte das Kind von heute auf morgen wegen eines spontan freigewordenen Platzes in der Klinik aufgenommen werden.


    Die Mutter hat unmittelbar nach Zusage der Klinik (vor 2 Wochen) für die Aufnahme im Juli dem Vater die Einverständniserklärung für die Behandlung zur Unterschrift zukommen lassen.
    Nach einer 10tägigen Frist hat sie ihn noch einmal aufgefordert die Unterlagen zu unterschreiben.
    Dies ist bisher nicht geschehen und es kam auch keinerlei Reaktion des Vaters.
    Da das Kind bereits heute in der Klinik aufgenommen wurde ist die Unterschrift aber zwingend und absolut zeitnah wichtig.
    Zur Unterstützung hat das Jugendamt ihn auch noch einmal schriftlich zur Abgabe der Unterschrift aufgefordert.
    Aus bisherigen Erfahrungswerten ist nicht davon auszugehen, dass dies noch passieren wird.



    Frage:

    Sollte der Vater auch auf die Aufforderung des Jugendamtes nicht reagieren, welche Möglichkeiten bestehen?
    Kann die Unterschrift durch ein Gericht ersetzt werden oder gibt es irgendwelche Eilverfahren?
    Welche Schritte muss man einleiten und wie stehen da die Chancen?


    Vielen vielen Dank im Voraus! :love:

  • Familiengericht... Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Übertragung des Sorgerechts, soweit es Gesundheitsfragen angeht. Dann noch Hauptsacheverfahren mit Antrag, das Sorgerecht insgesamt auf die Kindesmutter zu übertragen.


    Anwaltliche Hilfe ist sinnvoll... aber nicht zwingend. Die Antäge können direkt beim Gericht, hier Rechtsantragsstelle, gestellt werden. Ggf. mit Antrag auf Verfahrenskostenhilfe verbinden und dann Belege zu allen Ein- und Ausgaben mitnehmen.